Die Wahlen sind durch, die neue Koalition steht, der Koalitionsvertrag ist abgesegnet. Die für uns wichtigen Ministerien haben neue Minister und Staatssekretäre, was zweifellos eine bestimmte Einarbeitungszeit erfordert und das muss respektiert werden. Allerdings ist festzuhalten, dass die Orientierungslosigkeit, die Verunsicherung in den Landkreisen und Kommunen heute so groß wie noch nie ist, was die fortschreibende Schulentwicklungsplanung und den Erhalt oder die Schließung von Grundschulstandorten im ländlichen Raum betrifft. SEPL-VO2014 Diese Verordnung zwingt zu einer Umsetzung des Schulentwicklungsplanes, wie ihn die Landkreise 2014 beschlossen haben und fortschreiben. Bereits die damalige Reduktion auf Mindestschülerzahl 60 ist jedoch nicht überall eingearbeitet worden. Selbst wenn, laufen wieder verschiedenste Ausnahmeanträge wegen nicht erreichter Schülerzahl zur Bildung von Anfangsklassen, welche vom Landesschulamt sehr zögerlich beantwortet werden oder immer n...