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Es werden Posts vom Oktober, 2017 angezeigt.

Unsere Pressemitteilung zum Thema Grundschulverbünde vom 22.10.2017

Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort: Pressemitteilung zum Thema Grundschulverbünde vom 22.10.2017 Das Bildungsministerium präsentiert unter dem Anspruch „Kleine Schulen retten“ seine Vorstellung von Grundschulverbünden in Sachsen-Anhalt. Vorausgegangen ist eine 14-tägige„Anhörungsfrist“ während der Herbstferien (!!) zu welcher 14 Verbände und Organisationen eingeladen waren.. Geantwortet haben 7 Verbände, teilweise mit Protest gegen die kurzfristig angesetzte Anhörung. 4 Verbände und Fachstellen haben gegen diese Form der Anhörung protestiert und keine Stellungnahme abgeliefert, da dies im vorgegebenen Zeitraum nicht möglich sei. Das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort ist entsetzt bezüglich des Vorgehens, insbesondere jedoch was den Inhalt dieser Gesetzesvorlage zum Thema Grundschulverbund bringt und begründet dies in 5 Punkten: Das ist KEIN Schulverbund, sondern die klassische Außenstellenlösung. Eine kleine Schule fusioniert mit einer größeren Schule und bleibt

Schulgesetz: Schulverbünde und STARKIII - nicht kompatibel! Vorschlag 4

Wir weisen schon seit über 3 Jahren auf die Auswirkungen des STARKIII-Förderprogrammes auf des Schulnetz des ländlichen Raumes hin. Sämtliche Fraktionen wurden 2014 darauf aufmerksam gemacht, dass der künftige Schließungshebel für Grundschulen nicht die SEPL-VO2014, sondern STARKIII sein werde. Nun sollen in absehbarer Zeit Schulverbünde bedrohte Schulstandorte retten, so die Ankündigung des Kultusministeriums. Die Wirkung STARKIII wird offenbar weiterhin ausgeblendet. Aufgaben für die Landtagsfraktionen ! Es ist höchste Zeit, dass im Landtag endlich die Scheuklappen abgenommen werden, um Klarheit über die Dimension und Folgen der Programme STARKIII/STARKV zu kriegen. Bereits 2014 haben wir alle Fraktionen auf folgende Problematik aufmerksam gemacht!  Nun der nächste Vorschlag: In Form einer Kleinen Anfrage kann unkompliziert festgestellt werden, welches die Auswirkungen der Bullerjahnschen Förderprogramme STARKIII/STARKV auf das Schulnetz des ländlichen Raumes sein

Schulgesetz: Vorschlag 3

Ein kurzer Satz, der Aufschluss darüber gibt, WIEVIEL die "Rettung kleiner Grundschulen" dem Bildungsministerium oder dem Kabinett wert ist. „Durch die Bildung des Grundschulverbundes darf kein zusätzlicher Lehrkräftebedarf entstehen.“ Kritik: Dieser Satz hat in einem Schulgesetz nichts zu suchen, da er  zusammenhangslos im Raume steht, und als Totschlagargument des Landesschulamtes oder der obersten Schulbehörde jederzeit gegen Schulverbünde oder aber FÜR weitere Schulschließungen eingesetzt werden kann. Er lässt auch den Verdacht aufkommen, dass die wirkliche Triebfeder des Bildungsministeriums NICHT “Rettung von Schulen im ländlichen Raum” ist, sondern hier ein weiteres Sparmobil zur Einsparung von Lehrkräften zum Nulltarif auf den Weg gebracht werden soll, allenfalls ein Hebel für perspektivisch weitere Schulschließungen installiert wird. Denn sicherlich werden "Fachleute" aus dem Finanzbereich wenige Jahre später einäugig feststellen, dass ein Zu

Schulgesetz: Vorschlag 2

Wir wenden uns hier dem zweiten Teil des Gesetzestextes zu, in welchem Grundschulverbünde definiert werden. „...Hauptstandort und Teilstandort bilden zusammen eine Schule. Die Mindestgröße des Teilstandortes beträgt 40 Schülerinnen und Schüler. Die Errichtung eines Teilstandortes ist nur zulässig, wenn an dem Teilstandort für den Unterricht in den Schuljahrgängen 1 bis 4 mindestens zwei Lerngruppen gebildet werden können. Dazu kann der Unterricht jahrgangsübergreifend in den Klassen 1 und 2 sowie 3 und 4 erteilt werden. Für den Unterricht muss ein entsprechendes pädagogisches Konzept zugrunde gelegt werden. „ Kritik: Auch dieser Passus wirft mehr Fragen auf, als er Antworten gibt.  „bilden zusammen eine Schule“. Damit ist der Teilstandort degradiert auf eine Außenstelle. Dies macht jedoch keinen Sinn, da die örtlichen Unterschiede zwischen zwei, drei oder vier Schulstandorten  verschiedene pädagogische Konzepte durchaus als sinnvoll erscheinen lassen. Umgedreht: Das pädagogi

Schulgesetz : Vorschlag 1

Einleitung: Wir gehen davon aus, dass die Bildung von Grundschulverbünden im gesamten ländlichen Raum ein ernst gemeintes Anliegen ist, welches zum Erhalt möglichst vieler Schulstandorte beitragen und damit das Dauerprovisorium vieler kleinerer Schulstandorte nachhaltig beenden soll. Das bedeutet: Schulplanerische Sicherheit auf die kommenden 15 Jahre und damit verbunden auch Entscheidungsgrundlagen für die Standortträger bezüglich Zukunftsinvestitionen in diese Standorte.   Damit entsteht auch  Förderfähigkeit durch diverse Programme des Landes des Bundes, der EU, da ja jetzt Bestandsfähigkeit gewährleistet ist. Es bedeutet außerdem: Planungssicherheit für die Gemeinde, Familien, Vereine, Gewerbe. Gemeindeentwicklungskonzepte MIT bestandsfähigen ortsnahen Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen haben in vielfacher Hinsicht Vorteile, auch wenn es um Fördermittel aus den verschiedensten Töpfen geht. Wir gehen den Definitionsabschnitt für Grundschulverbünde in 3 Abschnitten