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Koalitionsvertrag: Grundschulen im ländlichen Raum (2): Wer A sagt....


GS Wust, nach SEPL-VO2014 zu schließen-
im Schulverbund bestandsfähig
Im letzten Beitrag haben wir dargestellt, dass die Lösung Schulverbund, wie sie im Koalitionsvertrag dargestellt ist, zwar diverse Zusatzfragen aufwirft, aber durchaus Potential hat, Schulen im ländlichen Raum langfristig zu stabilisieren. Diese Einschätzung erfolgt auf Basis der isolierten Betrachtung des Vorschlages, wie er im Koalitionsvertrag steht.

...muss auch B sagen

Ein Blick auf die gegenwärtigen Planungsschienen der Schulnetzplanung zeigt, dass sich da verschiedene Parameter gegenseitig blockieren oder negativ beeinflussen. Der Reihe nach:

SEPL-VO2014:
  • Bildung von Anfangsklassen mit mindestens 15 (12) Schülern. Mindestschülerzahl 60 (52). Ob die Klammerzahlen für den ländlich "dünn besiedelten"Raum dauerhaft Bestand haben, ist nicht sauber geklärt.
  • Die Standortgemeinden haben auf diesen Eckwerten ihre Schulplanung erstellt, die Landkreise fassten das alles zusammen und die Schulamtsleiter weisen auch darauf hin, wo "Handlungsbedarf" (=Änderung Schuleinzugskreise oder Schulschließung) besteht.
  • Diese Vorgaben treiben gerade in diesen Tagen wieder viele Gemeinden um, welche die Anforderungen zum Teil nicht erfüllen. Es ist davon auszugehen, dass Jahr für Jahr mindestens ein halbes Dutzend Schulen geschlossen werden müssen. DAS sagt die Schulentwicklungsplanung, wie sie derzeit vorliegt.
GS Seyda, im Schulverband klar
bestandsfähig, aber Sanierungsbedarf.
Ab wann also können die Standortgemeinden mit der Planung von Schulverbänden beginnen? Oder: Macht es Sinn, auf Grund der vorliegenden Schulentwicklungspläne  weiterhin Grundschulen zu schließen, während das Konzept Schulverbund entwickelt wird, welches genau dies verhindern soll? Vielerorts entsteht nämlich genau mit diesen Planungsszenarien enormer Druck auf die lokalen Behörden.


STARKIII:

Ein Konstrukt aus dem Finanz-/Kultusministerium, welches politisch dahin gehend verharmlost wird, dass es "nur für einige Schulen" in Frage komme und im Weiteren "freiwillig" sei. Dem ist nicht so, wie man der STARKIII-Seite entnehmen kann:
Alle bestandsfähigen KITAS und Schulen!

  • Vorgabe für Grundschulen: Mindestens 100 Schüler 15 Jahre nach Projektabschluss. Also im Zeitraum 2032-35. Die erste Antragsfrist ELER (ländlicher Raum) ist abgelaufen, etwa 30 Projekte haben einen Vorentscheid, 50 müssen nachbessern. 2. Antragsfrist soll im Spätherbst stattfinden.
  • EFRE: Die Weisung soll im Mai erscheinen, hier handelt es sich um den (finanziell) größten Brocken. Anmeldung bis September und zweite Anmeldephase ein halbes oder ein Jahr später.
  • Da diese Fördergelder in den entsprechenden Förderperioden verbaut werden müssen, ist davon auszugehen, dass die letzten Förderbescheide spätestens im Frühjahr 2018 rausmüssen. DANN ist das STARKIII-Grundschul-Netz auf 15 Jahre festgezurrt. 

Was passiert nun? 


GS-Giersleben, nach Schulkreisänderung
klar bestandsfähig, aber STARKIII-Opfer.
Beispiel Verbandsgemeinde Saale-Wipper, im Besitze eines positiven Vorbescheides: Nachdem die Grundschule Plötzkau bereits 2014 geschlossen wurde, ist nun geplant, zuerst die Grundschule in Giersleben und einige Jahre später die Grundschule in Alsleben zu schließen. Dies geschieht, um den Demographie-Check für die zu fördernde Grundschule in Güsten zu erreichen! Kriegt Güsten den Förderbescheid und wird mit dem Bau begonnen, sind also die beiden anderen Schulen bereits Bestandteil der STARKIII-Schule, da diese sonst die 100 Schüler unterschreitet und Fördermittel zurückzahlen muss. Der Schulverband kann hier also nicht greifen, es sei denn man führe die STARKIII-Wegleitung ad absurdum. Da wird nämlich verlangt, dass pro gefördertes Objekt diese Schülerzahlen erreicht werden müssen, ansonsten droht Rückzahlung der Fördergelder. Entsprechend ist auch der Umbau dimensioniert.

GS Löderburg, im Schulverbund klar
bestandsfähig. STARKIII-Opfer
Beispiel Staßfurt: Hier plant man die Sanierung von einer oder zwei Schulen im Stadtgebiet nach EFRE. Dieselben Vorgaben. Nachdem man bereits die Schule im Ortsteil Neundorf geschlossen hat, benötigt man für einen erfolgreichen Demografie-Check jedoch auch die Schüler aus den Ortsteilen Löderburg und Förderstedt! So geht der Antrag weg und bei Bewilligung desselben ist klar, dass auch diese beiden Schulen in naher Zukunft geschlossen werden müssen. Was kann nun angesichts dieser STARKIII-Richtlinie der Schulverband ändern? Wir meinen, es besteht die Gefahr, dass die Standortgemeinden wieder den schönen Satz zu hören kriegen:"Wer nicht will, muss ja nicht". 

Das ist unfair, denn das
GS Förderstedt, im Schulverbund
bestandsfähig. STARKIII-Opfer
Finanzministerium verlangt von Kommunen in der Haushaltskonsolidierung unverblümt, das Schulnetz zu straffen ,um auf STARKIII-Mittel zugreifen zu können und STARKV für andere Aufgaben zu verwenden. Diese Forderung in Gemeinden hineingetragen, welche von 4 Standorten schon zwei geschlossen haben - nun soll auch ein dritter Standort aufgelöst werden. Sollte diese Konsolidierung nicht gelingen, Androhung von  Zwangsverwaltung oder gar Auflösung der Gemeinde. Unterschrift Bullerjahn. 
Somit ist die Freiwilligkeit eben nicht gegeben. Im Gegenteil: 

Wer im ländlichen Raum was  WILL (STARKIII), der NIMMT anderen was weg (Schulen oder KITAS)- sonst erreicht er sein Ziel nicht! Das ist keine Perspektive!

Mit dem Schulverbund nun also drei Planungsschienen für Grundschulen? Was gilt denn nun?

GS Rottmersleben
Nach SEPL bis 2028 bestandsfähig.
Trotzdem Schließungsbeschluss.
Neben SEPL-VO2014 und STARKIII steht nun noch die Variante Grundschulverbund im Raum. Es ist klar, dass jeder Ortsteil, jede Gemeinde mit einer Wackelschule auf dieses Planungsmuster setzt. Also die Frage: Ab wann kommen denn diese Schulverbände? Was passiert mit der weiteren Schulplanung bis zu diesem Zeitpunkt? Alles weiter wie bisher? Dann prognostizieren wir vom Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort: In dem Falle kann man sich die Mühen, diesen Verbund aufzugleisen, ersparen.
  • STARKIII drängt die Stadt- und Landgemeinden zu einer Konzentration von Schulstandorten. Die diesbezüglichen Entscheide fallen bis Ende 2017. 50 - 80 Grundschulen sind dann in solche STARKIII-Schulen eingearbeitet und zu schließen. Für sie kommt also der Schulverband klar zu spät.
  • SEPL-VO2014 führt für über 100 Grundschulen mit weniger als 80 Schülern zur Situation, dass sie von Jahr zu Jahr in immer gravierendere Ausnahmesituationen (Bildung der Anfangsklassen, Mindestschülerzahlen) und perspektivisch geschlossen oder "fusioniert" werden. 2011-15 sind so 50 Schulen eingegangen.
  • Jedes weitere Jahr erzwingt zu den bereits stattgefundenen Schulschließungen weitere Aufgabe von Schulstandorten im ländlichen Raum. Macht das angesichts von Schulverbänden ab ...(???) Sinn?

Der Schulverband steht und fällt also:

  • Mit dem Zeitpunkt seiner Einführung
  • Mit einer zwingenden Anpassung der STARKIII-Richtlinien, insbesondere Demografie-Check!
  • ..und der Beantwortung nach der Beschulungsart. Jahrgangsklassen/Jahrgangsdurchmischte Klassen. 
  • Mit der Beantwortung der Frage, wie denn diese Übergangszeit bis zur Einführung der Schulverbände gelöst werden soll.
  • Noch ein Hinweis: Schulverbände mit Mehrfachstandorten ziehen auch Investitionen nach sich, denn in den letzten Jahren wurde in diese kleinen Schulen angesichts von STARKIII überhaupt nicht mehr investiert! Vielerorts ist da Abriss der bestehenden überdimensionierten ehemaligen POS-Schule und Neubau einer bedarfsgerechten Landschule als Dorfzentrum der preiswertere und inhaltlich sinnvollere Weg!
Neuplanung im ländlichen Raum auf Basis Schulverbund würde also bedeuten: 
Stopp der laufenden Planungsszenarien und Schulentwicklungspläne. Falls nicht, erleben wir 2018 oder 2019, dass DIE Schulen, für welche der Schulverbund gedacht war entweder NICHT mehr existieren oder über ein laufendes STARKIII-Projekt bereits zwingend aufzulösen sind!

Grundschule Diesterweg, Halberstadt
Bestandsfähig nach SEPL-VO2014
aber hoher Sanierungsbedarf, auf der
Kippe.

Keine einfache Situation für Politiker und Planer. Wir vom Aktionsbündnis sind weiterhin bereit und interessiert, den Dialog zu diesem Thema  aufzunehmen oder fortzuführen, und an konstruktiven Lösungen mitzuarbeiten. Wie die Argumente aufzeigen, müssen zeitnah Prioritäten gesetzt werden, etwas, was wir übrigens seit drei Jahren fordern.  


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