Direkt zum Hauptbereich

Was wir wollen

Nach der heftigen Schulschließungsperiode bis 2015 bestimmen 3 Themen die aktuelle Debatte:
  • Lehrermangel, welcher teilweise gar die Funktionsfähigkeit der Grundschulen gefährdet. Verschärfend kommt hinzu, dass keine funktionierende Vertretungsreserve für den Krankheitsfall vorgehalten werden kann. Über die Frage, wieviele Lehrkräfte denn angestellt und vor allem auch ausgebildet werden sollen, wird ein harter Streit entbrennen.
  • Schulqualität, über welche angesichts der akuten Versorgungsprobleme so gut wie nicht gesprochen wird. Verschärft wird diese Situation durch Verknappung der Lehrerstundentundenzuweisungen und Abzug pädagogischer Mitarbeiter.
  • Die weiterhin ungelöste Zukunft der kleineren Schulen. Hier werden derzeit durch die Hintertüre und aus reiner organisatorischer Not auf Zuruf Elemente aus unserem Landschulkonzept  angeordnet (Klassenzusammenlegungen, Schulleiter haben mehrere Schulen zu betreuen etc.)
Obwohl sich die Landesregierung gerade bei Grundschulen im ländlichen Raum immer mehr Elementen aus unseren Vorschlägen aus dem Jahre 2014 bedienen muss, gibt es keinerlei Konzeption, dies für Behörden. Eltern und Lehrkräfte verlässlich und nachhaltig umzusetzen. Damit wird eine große Chance vertan:


Was wir wollen:

So könnte Schule auch gestaltet werden:


Kompetenzen zur Erhaltung von Standorten werden zu 100% an die Gemeinden übergeben. Im Schulgesetz wird jahrgangsdurchmischter Unterricht als gleichberechtigte Unterrichtsform neben dem Jahrgangsunterricht anerkannt.

Die SEPL-VO bestimmt folgende Sachverhalte (für Grundschulen). 
1. Vollzeitstellen je Schülerzahl in „ländlichen Gebieten“ = 15 Schüler pro Vollzeitlehrerstelle

2. Verwaltung und Rektorat werden mit mindestens 120 Schülern an zentralen Orten geführt

3. Jede Verbandsgemeinde bildet eine Schuleinheit, welche sich über die Verwaltungsstruktur des Rektorats definiert. – Rektoren

4. Jedes Dorf führt die eigene Dorfschule in Kooperation mit dem Rektorat des Schulverbundes der Verbandsgemeinde.

5. Werden im Schulverbund „Inklusion“ einzelner Schuleinheiten angeboten, so wird das Lehrpersonal entsprechend der für Förderschulen geltenden Kriterien verstärkt.

6. Die Jahrgangsstufen 1-4 arbeiten nach einem schülerbezogenen Lehrplan.



Die pädagogische Ausbildung aller Lehrkräfte verpflichtet zu jeweils 6 Monaten Praktikum an den Dorfschulen. – Das Praktikum wird vom Land getragen.

Jeder Schulverbund ist frei, Bildungs-Kooperationen mit regionalen Partnern, Vereinen, Betrieben und Initiativen einzugehen.

Sachsen-Anhalt hat ein besseres Schulsystem verdient, als das, was derzeit flächendeckend umgesetzt werden soll!  



Beliebte Posts aus diesem Blog

Sprechen wir mal "von Schule" - Klassenzimmer: Wartsaal oder "die zweite Lehrkraft" ?

Wir befassen uns heute mit  den Räumen in welchen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 16  mehr als die Hälfte ihres Lebens verbringen. Es sind zwei Punkte, welche im Vordergrund stehen: Nutzung des Raumes  und Möblierung. Der Titel deutet es schon an, hier geht es um die Nutzung. Das Bild links zeigt ein Klassenzimmer um 1900 herum.   Der dazugehörige Beitrag ist sehr lesenswert. Schule um 1900 eben. "Und auch aus diesen Jungs und Mädchen ist was geworden", höre ich bereits. Ja, das ist so. Das Bild rechts oben und die Bilder dieses Abschnittes zeigen Klassenzimmer von heute. In den meisten Grundschulen sehen wir nach wie vor die klassische Bestuhlung und sie besagt etwas: Gängigste Unterrichtsmethodik ist Frontalunterricht. Dies wiederum bedeutet für die Schüler: Viel sitzen, viel zuhören, wenig Eigenaktivität und Bewegung. Ja, es gibt auch andere Klassenraumbestuhlungen, sie sind lobend zu erwähnen, denn sie machen auf den ersten Blick klar, dass...

Schülerbeförderung: 75 Minuten für 7-Jährige ! Wo bleibt eigentlich das Jugendamt?

Das Thema Schulschließungen produziert auf einer anderen Ebene Probleme, welche das Kultusministerium kaum und das Finanzministerium offenbar schon gar nicht interessieren. Es geht dabei einerseits um entstehende Kosten für den Schülertransport und zugleich um die Frage: Wo liegt die Grenze der Zumutbarkeit von Schülertransporten für Grundschüler? Dazu hat man in den letzten Tagen mehr erfahren: Kosten der Schülertransporte: Dazu Infos aus dem Kreise Jessen. Die Transportkosten stiegen von 4,26 Mio € im Jahre 2008 auf 5,45 Mio im Jahre 2011. Die durchschnittliche Kilometerleistung für einen Weg/Schüler betrug 15,61 Kilometer (2011) und wird mit den begonnenen Schulschließungen massiv zunehmen. ( Quelle MZ ) Diese Millionen scheinen irgendwo vom Himmel zu regnen und das Haushaltsbudget des Landes Sachsen-Anhalts nicht zu belasten. Hier spricht man nämlich nur vom enormen Sparpotential, ohne genauere Zahlen zu nennen. 75 Minuten von Tür zu Tür Zumindest der Landkreis Mansfeld S...

Die Rechte unserer Kinder (1)

http://www.jugenddelegierte.de Nachdem wir inzwischen bis zum Gehtnichtmehr dargestellt haben, dass die Schwerpunkte der gegenwärtigen Planungen des Finanz- und Kultusministeriums ausschließlich finanzielle und personelle Gründe haben, möchten wir in diesem und den folgenden drei Beiträgen die Kinder in den Fokus stellen  Sie sind es, welche am Unmittelbarsten betroffen sind und - das behaupten wir jetzt - entsprechend Schaden nehmen oder benachteiligt werden Die Uno-Kinderrechts-Konvention von 1989  legt die Kinderrechte in 10 Punkten fest:  Drei davon möchten wir in diesem Zusammenhang herausgreifen: das Recht auf Gesundheit das Recht auf Bildung das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung 1. Recht auf Gesundheit Dazu eine Wegleitung zum Schlafbedarf von 6-11-Jährigen Für 5-6-Jährige beträgt dieser 11,5 Stunden, 7-11-Jährige liegt der Wer bei 11 Stunden. Daraus ergibt sich ein handfestes Problem für Eltern, deren Kinder bereits um 05:30 ...