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Schulentwicklungsplanung - Wie weiter?

Die Wahlen sind durch, die neue Koalition steht, der Koalitionsvertrag ist abgesegnet. Die für uns wichtigen Ministerien haben neue Minister und Staatssekretäre, was zweifellos eine bestimmte Einarbeitungszeit erfordert und das muss respektiert werden. Allerdings ist festzuhalten, dass die Orientierungslosigkeit, die Verunsicherung in den Landkreisen und Kommunen heute so groß wie noch nie ist, was die fortschreibende Schulentwicklungsplanung und den Erhalt oder die Schließung von Grundschulstandorten im ländlichen Raum betrifft. 

SEPL-VO2014

Diese Verordnung zwingt zu einer Umsetzung des Schulentwicklungsplanes, wie ihn die Landkreise 2014 beschlossen haben und fortschreiben. Bereits die damalige Reduktion auf Mindestschülerzahl 60 ist jedoch nicht überall eingearbeitet worden. Selbst wenn, laufen wieder verschiedenste Ausnahmeanträge wegen nicht erreichter Schülerzahl zur Bildung von Anfangsklassen, welche vom Landesschulamt sehr zögerlich beantwortet werden oder immer noch auf dem Bürotisch liegen.

Grundschulverbände

Weiterhin ein Zauberwort, welches im Detail nicht erklärt wird, insbesondere was die Konfliktbereiche mit der SEPL-VO2014, aber auch mit den STARKIII-Richtlinien  betrifft. Standortgemeinden können sich jedoch auf Grund des Koalitionsvertrages auf den Standpunkt stellen, dass angesichts der sich abzeichnenden Schulverbandslösungen jede weitere Grundschulsachließung eine zuviel ist. Es macht also aus der Sicht der Betroffenen Sinn, zuzuwarten. Nur: Kann zugewartet werden, oder erzwingt das Landesschulamt die Umsetzung des Schulentwicklungsplanes nach SEPL-VO2014? 
Ist es also verantwortbar, dass das zuständige Ministerium zwar solche Lösungen in Aussicht stellt, zugleich aber auf die Schließung von Grunbdschulstandorten pocht und zwar so lange, bis dieser Grundschulverband  mit den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen unter Dach und Fach sind?
WAS passiert in der Übergangszeit? WAS passiert mit den Schulstandorten,welche offensichtlich von solchen Verbänden profitieren könnten? Noch mehr Ausnahmeregelungen?

STARKIII

Dieses Programm läuft als Solo-Nummer des Finanzministeriums. Weder Grundschulverbände NOCH SEPL-VO2014 sind hier von Bedeutung. Nein, der hier zu erfüllende Demografie-Check sprengt alle anderen Planungspapiere. Mit der Vorgabe "bis 2023 sind alle bestandsfähigen Grundschulen und KITAS" saniert, setzt es für die Standortgemeinden die übergeordnete Planungsebene. 
Wer Sanierungsstau hat, muss alles Andere den STARKIII-Vorgaben unterordnen, SEPL-VO2014 hin, Grundschulverbände her - alles Makulatur. Wer STARKIII will, plant  ausschließlich mit dem Demografie-Check aus dem Finanz-Kultusministerium. Ein Anachronismus.
Da das Programm STARKIII zeitnah umgesetzt werden soll, handelt es sich also um DAS Schulnetzplanungsinstrument schlechthin - fixiert auf 15 Jahre.

Das Finanzministerium war sich bisher auch nicht zu schade, die Standortgemeinden geradewegs in dieses STARKIII hineinzuzwängen. Dazu wurde an verschiedenen Orten eine gewaltige Drohkulisse bis hin zur Auflösung der Gemeinde aufgebaut.

Und jetzt? Wer spricht ein Machtwort?

Wieder sind es die Kommunalpolitiker, welche dieses Durcheinander auszubaden haben. Wohl stehen verschiedenste neue Aspekte zur Diskussion (z.B. bessere Finanzausstattung der Kommunen!), aber ab wann und wieviel wäre ja Grundlage, neue Perspektiven auch im Bereiche Investionen aus kommunalen Mitteln in die Bildungsinfrastruktur vorzunehmen und sich von STARKIII zu befreien. So lange man aber nichts in den Fingern hat, gilt wohl das, was bisher war. Typisches Beispiel für eine Gemeinde in finanziellen Nöten aus Halberstadt

Somit gibt es zwei entscheidende Bereiche, welche auf Landesebene durch die Ministerien kommuniziert oder verordnet werden müssen:

a) Was passiert mit dem Programm STARKIII in seiner gegenwärtigen Form? Falls es in seiner bisherigen Form 1:1 umgesetzt werden soll, erübrigt sich die Diskussion um Erhalt möglichst vieler kleiner Schulen, da diese durch die STARKIII-Projekte aus dem Raum gesogen werden.  Hier muss das Finanzministerium ganz schnell Klarheit schaffen, ansonsten resultieren aus diesem Wahlschlager Schulverbund irgendwann im Jahre 2018 zwei oder drei solche Konstrukte, die anderen sind jedoch zeitlich begrenzt, da die SchülerInnen bereits in die großen STARKIII-Schulen einfließen und dort zu unterrichten sind.

b) Das Kultusministerium muss schnellstmöglich darstellen können, wie und ab wann die Planung von Schulverbänden (mit offensichtlich jahrgangsdurchmischter Klassenbildung!) in Angriff genommen werden kann. Es muss auch Klarheit darüber schaffen, was mit der laufenden Schulentwicklungsplanung in der Zwischenzeit passieren soll. 
Alles Andere als ein Aussetzen, also ein Stopp, wäre erneut eine Farce. Damit würde man nämlich genau auf der Schiene weiterfahren, welche wir seit 2013 kennen. Immer größere Schulen an immer weniger Schulstandorten und dies zum Nachteil des ländlichen Raumes. 
Zum Schluss käme dann in den Jahren 2018/19 das Argument: "Wir haben jetzt die Schulverbünde gebracht, aber die Kommunen haben schon die meisten Schulen geschlossen. Schade." Hier haben die Standortträger und Landkreise das Recht auf klare, verlässliche Aussagen, WIE in den kommenden Monaten und Jahren geplant werden kann. 

Da im Mai die STARKIII-Verordnung für die EFRE-Projekte erscheinen soll und die Kommunen bis September 2016 ihre Anträge einzureichen haben, ist also eine sehr zeitnahe Klarstellung der Ministerien zu diesen Fragen erforderlich.

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