Einheits- und Verbandsgemeinden, welche letztes Jahr eine so genannte Bedarfsmeldung für STARKIII für KITAS oder Grundschulen eingereicht hatten, mussten bis 30. Juni 2015 den so genannten Demografie-Check einreichen. Darin muss nachgewiesen werden, dass 15 Jahre nach Fertigstellung des Projektes vorgegebene Mindestschülerzahlen NICHT unterschritten werden. Diese betragen derzeit für Grundschulen im ländlichen Raum (noch???) 80 Kinder, in Städten 100 Kinder. Wird diese Zahl nicht erreicht, gilt der Demografie-Test als nicht bestanden, entfällt die Förderwürdigkeit. Dieser Demografie-Check wird unverständlicherweise durchgedrückt, obwohl parlamentarisch Anträge auf Reduktion dieser Eckwerte laufen, Kommunen, wie auch Gemeinde- und Städtebund darauf hinweisen, dass damit der ländliche Raum faktisch aus der STARKIII-Förderung herausfällt. Es sei denn, Gemeinden entschließen sich, Grundschulen, welche nach SEPL-VO2014 eigentlich bestandsfähig wären, aus eig...