Heute ist zu lesen, dass die CDU in der Fraktion zur Überzeugung gelangt ist, dass die STARKIII- Förderkriterien den Mindestschülerzahlen der SEPL-VO2014 anzugleichen seien. Damit schließt sie sich einem schon vor längerer Zeit eingebrachten Antrag der Grünen und der Linken an. Nachzulesen hier. Getitelt wird: Förderfähigkeit für alle Grundschulen ermöglichen - und schon liegen wir uns wieder in den Haaren, denn diese Aussage ist falsch!
Anpassung von STARKIII an SEPL-VO2014 bedeutet was?
- Variante a): Der Demografie-Check wird auf 60 runter korrigiert, was bedeutet: 15 Jahre nach Fertigstellung des Projektes muss diese Schule noch 60 Schüler ausweisen. Somit ist ein heutiges Schülerpotential von über 90 Schülern gefordert, womit also alle Schulen mit weniger Kindern NICHT förderfähig sind. Die Aussage, wonach alle Schulen gefördert werden, ist also falsch!
- Variante b): Man erklärt alle Schulen für förderfähig, muss demzufolge die zu erreichende Schülerzahl im Jahre 2030-35 deutlich runterschrauben auf ca. 40 Kinder. Das wiederum ist aber in der SEPL-VO2014 nach heutiger Fassung eine nicht bestandsfähige Schule! Funktioniert also nur mit einem Umbau der SEPL-VO2014 und wohl auch dem Schulgesetz. Das dauert aber zu lange, denn das Finanzministerium will STARKIII schnellstmöglich umsetzen...
- Der Verweis auf Schulverbände ist hinfällig, sowas gibt es nicht und STARKIII wird in den kommenden Monaten aufgegleist. So will es der Finanzminister.
Was bleibt übrig?
Variante a) könnte umgesetzt werden, aber:
- Dann müssen jedoch sämtliche Bedarfsmeldungen neu ausgearbeitet werden, da für die Standortgemeinden völlig neue Kombinationen möglich werden (zumal schon die Bedarfsmeldungen 2014 nicht mehr aktuell sind, welche auf Grund der alten SEPL-VO2014 erstellt worden sind)
Alles ist also deutlich komplizierter, als es hier von der CDU-kommuniziert wird. Wie schon früher gesagt, sitzt diese Regierungskoalition in der selbst gebastelten Falle. Gespannt warten wir auf die Ergebnisse: Fortsetzung folgt....
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