Finanz- und Kultusministerium haben
bekanntlich angekündigt, dass zusätzlich zu den bisherigen
Lehrereinstellungen eine so genannte „Vertretungsreserve“ von 100
Lehrkräften aufgebaut werden soll. Hierfür können sich auch
Interessierte bewerben, welche über „keine vollständige
Lehrerausbildung“ verfügen. Diese Lehrkräfte werden dann regional
verteilt und unterrichten „in mehreren Schulstandorten“. Da
davon auszugehen ist, dass diese Vertretungsreserven nicht Däumchen
drehend herumsitzen und warten, bis irgendwo eine Lehrkraft ausfällt,
darf also bezüglich deren Einsatz ruhig etwas spekuliert werden.
Einsatzmöglichkeiten
Nach deren Zuteilung in die Regionen
gibt es folgende Arbeitsschwerpunkte:
- stundenweise Abdeckung von Lehrerstunden, wo Unterversorgung besteht
- Übernahme von Funktionen der immer weniger werdenden pädagogischen Mitarbeiter
- Einsatz als „Inklusionshelfer“, wo Bedarf besteht (wofür aber eigentlich qualifiziertes Personal eingestellt werden müsste.)
So könnten immer deutlich auftretende
personelle Versorgungslücken in den Grundschulen abgedeckt werden.
Bei Sekundar- und Mittelschulen ist diese Form der Versorgung
komplizierter, liegen doch die einzelnen Schulstandorte deutlich
weiter auseinander.
Was passiert denn nun bei einem wirklichen Lehrerausfall?
Eine Lehrkraft erkrankt oder verunfallt
und es zeichnet sich ab, dass ein mehrwöchiger Ersatz her muss. Es geht also um die Übernahme des Pensums der ausgefallenen Lehrkraft:
- logischerweise müsste nun jemand aus dieser Vertretungsreserve einspringen und dieses Pensum übernehmen
- damit jedoch fällt diese Person aus ihrer Lückenbüsserfunktion, entsteht wieder die vorherige Unterversorgung an den Schulen, an welchen sie einzelne Stunden oder Halbtage abgedeckt hat.
Bleibt es beim „unvollständig ausgebildeten Lehrer“?
- Dann stellt sich ja die Frage, „als was“, in welcher Funktion diese nicht voll ausgebildeten Lehrkräfte nach zwei Jahren übernommen werden – und was Diejenigen sagen, welche mit einem abgeschlossenen Vollstudium weiterhin außen vor bleiben. Ganz nebenbei stellt sich auch die Frage der Besoldung...
- Möglich, dass sich die unvollständigen Lehrkräfte im Laufe dieser zwei Jahre entsprechend nachqualifizieren. Damit stehen sie aber für die oben skizzierten Aufgabenbereiche nur noch eingeschränkt zur Verfügung und wären dann in ihrer Funktion reduziert auf kostengünstige Praktikanten...
Wie oben beschrieben, wird
also mit ein und derselben Person versucht, zwei oder drei
Versorgungslöcher zu stopfen. Das kann nicht gelingen, denn haut man
den Korken in ein Loch, rauscht das Wasser aus zwei andern Löchern
heraus... Genau DAS wird hier gemacht.
Wirkliche
Vertretungsreserven anderswo:
- Liste mit lehrbefähigten Personen, welche derzeit NICHT im aktiven Schuldienst stehen und sich für solche Einsätze interessieren.
- Sortierung der Liste nach Regionen und /oder Schulleiter stellen sich selbst eine Vertreterliste zusammen.
- Fällt eine Lehrkraft aus, wird sie durch eine Person auf dieser Liste ersetzt. (Bis drei Tage Schulleiter mit seiner Liste, bei sich abzeichnendem mehrwöchigen Ausfall Liste des Kultusministeriums)
- Diese Person wird nach dem üblichen Lehrertarif für die Dauer ihres Einsatzes (inkl. Feier- und Ferientageentschädigungen) bezahlt und ist entsprechend versichert. Sie verdient also während der Zeit, in welcher sie arbeitet, mehr Geld, als die dauerangestellte Kollegin, dies jedoch nur während der Zeit, in welcher sie arbeitet. In Österreich und der Schweiz arbeiten viele Lehrkräfte aus den verschiedensten Gründen NUR als „Springer“.
Diese Lösung ist ehrlich
und effizient. Fällt dann die krank gewordene Lehrkraft auf längere
Zeit aus und muss die Stelle allenfalls neu besetzt werden, so hat die amtierende Stellvertretung natürlich die Möglichkeit, sich auf Festanstellung
zu bewerben. So besteht die Chance, sich optimal in einem Team
einzufügen, da bereits mehrere Monate zusammen gearbeitet wurde.
Wenn also Vertretungsreserven aufgebaut werden sollen, dann scheint
dies der effizientere Weg sein.
Stattdessen wird in
Sachsen-Anhalt mit einer „Vetretungsreserve“ das Heil versprochen
für einen Zustand, welchen die GEW mit "aktueller Versorgungslücke
von 420 Stellen" beschreibt. Diese Zahlen sind realistisch und somit
durch diese Vertretungsreserve NICHT abgedeckt.
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