Die Volksstimme vom 24.06.2015 berichtet, dass die Verbandsgemeinde Elbe-Heide eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes zur Ersatzvornahme des Landesschulamtes beantragt. Demzufolge würden keine Lehrer für eine auslaufende Beschulung an die Grundschule Angern mehr entsandt, die Schule wäre auf Ende dieses Schuljahres zu schließen, die Schüler der 3./4. Klasse würden der GS Burgstall zugeteilt. Besonders pikant: Für die Grundschule Angern liegt bereits die Bewilligung zur Errichtung einer freien Schule vor.
Gute Argumente für die Verbandsgemeinde
Die Schulentwicklungsplanung für die Verbandsgemeinde Burgstall mit der geplanten Schließung der GS Angerns mangels ausreichender Schülerzahlen basierte auf der alte SEPL-VO2014. Nachdem diese im Dezember 2014 durch das Kultusministerium korrigiert wurde, wäre Angern durchaus bestandsfähig gewesen... Allerdings hat man bereits für das Schuljahr 2014/15 keine 1. Klasse mehr eingeschult, da (immer noch auf Basis der alten SEPL-VO2014) perspektivisch die geforderten 80 Kinder ab 2017/18 NICHT erreicht werden konnten. Auch das ist inzwischen kein Problem mehr, neue Mindestschülerzahl ist ja 60.
WAS für eine Argumentation des Landesschulamtes!
"Grundschulen werden gemäß Schulgesetz einzügig geführt. Die Grundschule Angern erfüllt diese Voraussetzungen seit längerem nicht mehr." Damit verweist das Landesschulamt darauf, das es seit Schuljahresbeginn keine erste Klasse mehr in Angern gibt, weil die Behörde die Einschulung in die Burgstaller Grundschule angeordnet hatte.
In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen drei und vier ab 1. August 2015 an die Grundschule Burgstall überwiesen werden. "Entsprechend der organisatorischen Vorbereitung des Schuljahres 2015/16 wird das Landesschulamt keine Lehrerwochenstunden an die Grundschule Angern zuweisen", heißt es abschließend. Quelle
Ironie der Geschichte: Das Landesschulamt selbst hat die 1. Klasse verweigert und argumentiert nun, die Grundschule Angern "erfüllt diese Voraussetzungen seit längerem nicht mehr", greift gleich zur nächsten Maßnahme und verweigert die beschlossene auslaufende Beschulung mit einer weiteren Ersatzvornahme... Soviel zum Thema Kommunale Selbstbestimmung. Hier werden Kommunalbehörden und Bürger veräppelt, Verwaltungsmacht und -willkür demonstriert, welche auf keiner nachvollziehbaren Logik mehr aufbaut.
Das Landesschulamt erweckt den Eindruck, es hätte nie eine Anpassung der SEPL-VO2014 gegeben und bezieht sich in seiner Argumentation auf den Verordnungsstand von vor Dezember 2014! Das geschieht auf dem Buckel der Kinder und der betroffenen Standortgemeinden!
Dieselbe Problematik bei STARKIII
Genau so läuft die Geschichte auch mit STARKIII. Die eingereichten Bedarfsmeldungen der Gemeinden vom Sommer 2014 beruhen auf dem Stande 80 Schüler ab 2017/18. Überprüft man nun diese "Bedarfsmeldung" nach der Reduktion der Mindestschülerzahl auf 60, so ergeben sich nach korrigierter SEPL-VO2014 völlig andere Kombinationen für "bestandsfähige" Schulen. Demzufolge müssten auch die Bedarfsmeldungen für STARKIII angepasst werden, ja? Wo ist das passiert?
Auch STARKIII ist angreifbar. Die Begründung dazu liefert das Landesschulamt selbst! "Grundschulen werden gemäss Schulgesetz einzügig geführt. "
Herr Bullerjahn erklärt, bis 2022 seien alle bestandsfähigen Grundschulen in Sachsen-Anhalt saniert. Die bis Ende Juni einzureichenden Demografie-Checks zeigen, dass im Prinzip nur zweizügige Grundschulen STARKIII förderfähig sind, denn es müssen derzeit Schülerpotentiale von über 120 Schülern für Förderobjekte ausgewiesen werden! Damit fallen alle im Schulgesetz für bestandsfähig erklärten einzügigen Grundschulen aus dem Rennen!
Welche Verbandsgemeinde nimm sich dieser Form von Ungleichbehandlung Stadt - Land an?
Nachtrag August 2015: Angern gewinnt Rechtsstreit gegen Landesschulamt - und wie!!!
Die Verbandsgemeinde ging in Widerspruch zu dieser in kleine Art und Weise nachvollziehbaren und kontraproduktiven Vornahme des Landesschulamtes. Und was ist passiert?
Das Landesschulamt ist also mit dieser sinnfreien Machtdemonstration krachend gescheitert, wusste das von Anfang an und hat darauf gebaut, dass die Ersatzvornahme geschluckt werde und keine Rechtsmittel ergriffen würden. Betrachtet man nun noch den Zeitpunkt der Ersatzvornahme (Juni vor den Schulferien) und den Ablauf bis zum Entscheid (unmittelbar vor Schulbeginn), zeigt sich, wie sehr derartige schikanöse Auflagen oder Entscheide an den Nerven zehren können.
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