Einheits- und Verbandsgemeinden, welche letztes Jahr eine so genannte Bedarfsmeldung für STARKIII für KITAS oder Grundschulen eingereicht hatten, mussten bis 30. Juni 2015 den so genannten Demografie-Check einreichen. Darin muss nachgewiesen werden, dass 15 Jahre nach Fertigstellung des Projektes vorgegebene Mindestschülerzahlen NICHT unterschritten werden.
Diese betragen derzeit für Grundschulen im ländlichen Raum (noch???) 80 Kinder, in Städten 100 Kinder. Wird diese Zahl nicht erreicht, gilt der Demografie-Test als nicht bestanden, entfällt die Förderwürdigkeit.
Dieser Demografie-Check wird unverständlicherweise durchgedrückt, obwohl parlamentarisch Anträge auf Reduktion dieser Eckwerte laufen, Kommunen, wie auch Gemeinde- und Städtebund darauf hinweisen, dass damit der ländliche Raum faktisch aus der STARKIII-Förderung herausfällt.
Es sei denn, Gemeinden entschließen sich, Grundschulen, welche nach SEPL-VO2014 eigentlich bestandsfähig wären, aus eigener Initiative zu schließen und diese Schüler in den Demografie-Check der zu fördernden Schule einzuarbeiten.
Kontrollieren, Anfragen, Akteneinsicht!
Eltern, Fördervereine, Ortsteile mit einzügigen Grundschulen sollten nun aktiv werden.
- Einwohnerfragestunde/Fraktionsanfrage: Gibt es in der Verwaltungs-/ Einheitsgemeinde Pläne für eine STARKIII-Förderung? Falls ja:
- Hat die zu fördernde Grundschule DERZEIT weniger als 110 Schüler (ländlicher Raum), weniger als 150 Schüler (Städte)? Falls ja: Akteneinsicht in Demografie-Check verlangen! Um diesen nämlich zu bestehen, mussten in diesem Falle Schüler aus anderen Schul-Standorten eingearbeitet werden oder wurden prognostisch Veränderungen von Schuleinzugskreisen vorgenommen, welche dann andere Standorte gefährden würden! Falls ja:
- Dann hat diese Gemeinde in Eigenregie prognostische Schulschließungen oder Schulkreisänderungen in den Demografie-Check eingearbeitet, OHNE den Rat und die Bürger darüber zu informieren!! Das kann angegriffen werden - bis hin zum Antrag auf Rückzug des Demografie-Checks!
- Das Argument "das ist ja noch kein Förderantrag usw", zählt nicht. Es macht lediglich die Absicht deutlich, betroffene Eltern und Ortsteile vor vollendete Tatsachen zu stellen und im Falle eines Förderantrages wieder aufeinander loszuhetzen... All das kennen wir schon aus der SEPL-VO2014. Dieser Streit muss JETZT ausgefochten werden!
Keine Zeit verlieren!
Es gibt also in vielen Orten zu tun. Jetzt - vor den Sommerferien oder unmittelbar darnach. "Abwarten und schauen, was kommt.." ist Wasser auf die Mühlen der aufgegleisten STARKIII -Zeitschiene. Es wird dann Folgendes passieren: Demografie-Check ok, Entscheid zur Antragsstellung und folgende Argumentation:" Jetzt haben wir schon so viel Geld und Zeit in diese Planung gesteckt, wir können einen Rückzug schon alleine deswegen vor dem Bürger NICHT verantworten."
So und jetzt sollen alle einzügigen und gefährdeten Grundschulstandorte und Ortsteile überlegen, ob sie im Rate zu jenem Zeitpunkt eine Mehrheit GEGEN den beabsichtigten STARKIII-Förderantrag und für Weiterbestand der Grundschule zusammen kriegen....
Dieselbe Thematik gilt auch für die KITAS! Dazu werden noch weitere Infos folgen.
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