Schulgarten Kamern Es braucht Mut, wenn man in Sachsen-Anhalt als Verein oder Freier Schulträger beabsichtigt, Antrag auf Bewilligung einer Schule zu stellen. Das beginnt bereits mit der Verordnung, welche beschreibt, WAS alles BIS WANN und WO einzureichen ist . Eine Verordnung, welche in der Zeitschiene darauf ausgelegt ist, Antragsteller in eine unmögliche Situation hinein zu manövrieren, was das Zeitmanagement betrifft. In diesem Beitrag geht es um die formale Darstellung des Verfahrens. Bis spätestens Ende Dezember ist der Antragssteller verpflichtet, Konzept, Finanzierung, Lehrkörper (Verträge, Lehrberechtigung etc.) mit allen Unterlagen beim Bildungsministerium zu hinterlegen. Der Antragsteller muss bis zu diesem Zeitpunkt seine “fertige Schule”, welche im August des Folgejahres (vielleicht) den Betrieb aufnehmen wird, präsentieren. Dem Antragsteller wird in der Verordnung zugesichert, 2 Monate NACH Antragstellung , also spätestens im Februar, einen Zwischenberi...