Im Sommer 2014 hatten die Kommunen als Standortträger der Grundschulen in einem sehr engen Zeitfenster von Ende Juni bis Ende September so genannte Bedarfsmeldungen für STARKIII-Förderprojekte einzureichen. Die kommunalen Entscheidungsträger sind gut beraten, aber auch aufgefordert, nochmals genau hinzuschauen was damals war und was heute ist. Ein Schuh der Größe 42, einer mit der Größe 46. Lässt sich damit gehen? 1. "Bedarfsmeldung" Die offizielle Begründung aus dem Finanzministerium für dieses Vorgehen war, dass man sich damit einen Überblick über die zu erwartenden Förderanträge verschaffen wolle. Die Wegleitung zu dieser Meldung verlangte jedoch bereits sehr detaillierte Angaben bezüglich zu erwartender Energieersparnis und über den Demografiecheck eine weit über die damalige SEPL-VO2014 hinausgehende Konzentration von Schülern an einem Standort. 2. Die Umsetzung Die zur Verfügung stehende Zeit war für die Standortgemeinden äußerst knapp, da mitten in de...