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Die Wirkung von STARKIII auf das Grundschulnetz

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Wie wir in allen Diskussionen  mit Politikern auf Landes- Kreis- und vor allem Kommunalebene feststellen, ist der Zusammenhang zwischen STARKIII und SEPL-VO2014 nur ganz Wenigen bewusst.
In Diskussionen der einzelnen Ausschüsse liest man dann, es würde weiterhin nach Aussenstellen-Lösungen, Ausnahmeregelungen, Schulverbünden  etc. gesucht, um gefährdete Schulen zu retten.  Man würde annehmen, dass dafür die SEPL-VO2014 als Planungs-Grundlage dient.

Dem ist jedoch nicht so. Verschiedene Kommunen planen perspektivisch bereits mit STARKIII. Das bedeutet: Bestandsfähige Standorte laut geänderter SEPL-VO2014 werden geschlossen, um sich Optionen für STARKIII-Fördergelder offen zu halten. Das ist nötig, weil STARKIII für das Jahr 2015 mit einem mehr als doppelt so hohen Mindestschüleransatz arbeitet, als er in der modifizierten SEPL-VO2014 vorgesehen ist.

Wir werden also in den kommenden Monaten erleben, dass das energetische Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm STARKIII die Schullandschaft viel stärker verändern wird, als es in der eigentlich für Schulnetzplanung vorgesehenen SEPL-VO2014 vorgesehen ist. 

SEPL-VO2014:  Zuständige Behörde: Kultusministerium
STARKIII: Zuständige Behörde Finanzministerium (Demografie-Check stammt aus dem Kultusministerium)

Es ist also erneut das Kultusministerium, welches über das Finanzministerium die ursprünglich vorgesehene Schulnetzplanung mit noch viel rigoroseren Eckwerten fortführt! Weitere Schulschließungen sind über STARKIII garantiert!

STARKIII-Planung: Was unterschätzt wird
Wie bei der SEPL-VO2014 werden auch in STARKIII die Schülerprognosen anhand der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose erstellt und in der fortschreibenden Schulenwicklungsplanung nachgebessert, korrigiert.
Für STARKIII muss jedoch die Förderwürdigkeit mit einem Demografie-Check erreicht werden, der auf den heute aktuellen Prognosen und Zahlen beruht. Das wird im Laufe des Jahres 2015 in Form von Förderanträgen zu machen sein.
Die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose geht von einem Schülerschwund von über 40% bis zum Jahre 2030 aus. Daraus ergibt sich bei 15-jähriger Zweckbindung für die Kommunen folgende Rechnung:
Vorgaben STARKIII
2015 =100% Sch-Potential
2030 = 60%
(Stadt) Mind. 100 Schüler 2030
166
100
(Land) Mind. 80 Schüler 2030
133
80
Schülerpotential bedeutet:
Auf Grund eigener Schülerzahlen oder zusammen mit umliegenden Schulen, welche im Laufe der kommenden Jahre zu schließen sind, kommt der zu fördernde Schulstandort auf die geforderten Zahlen des Demografiechecks von STARKIII.
Zwei Definitionen von Bestandsfähigkeit im ländlichen Raum
SEPL-VO2014
STARKIII
2015: 60 Schüler
2030 : ??????
2015:  133
2030: 80
Das energetische Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm STARKIII setzt also für die Schulnetzplanung der meisten Kommunen die entscheidenden Planungswerte! SEPL-VO2014 wird dann gegenstandslos.



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