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Wie wir in allen Diskussionen mit Politikern auf Landes- Kreis- und vor allem Kommunalebene feststellen, ist der Zusammenhang zwischen STARKIII und SEPL-VO2014 nur ganz Wenigen bewusst.
In Diskussionen der einzelnen Ausschüsse liest man dann, es würde weiterhin nach Aussenstellen-Lösungen, Ausnahmeregelungen, Schulverbünden etc. gesucht, um gefährdete Schulen zu retten. Man würde annehmen, dass dafür die SEPL-VO2014 als Planungs-Grundlage dient.
Dem ist jedoch nicht so. Verschiedene Kommunen planen perspektivisch bereits mit STARKIII. Das bedeutet: Bestandsfähige Standorte laut geänderter SEPL-VO2014 werden geschlossen, um sich Optionen für STARKIII-Fördergelder offen zu halten. Das ist nötig, weil STARKIII für das Jahr 2015 mit einem mehr als doppelt so hohen Mindestschüleransatz arbeitet, als er in der modifizierten SEPL-VO2014 vorgesehen ist.
Wir werden also in den kommenden Monaten erleben, dass das energetische Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm STARKIII die Schullandschaft viel stärker verändern wird, als es in der eigentlich für Schulnetzplanung vorgesehenen SEPL-VO2014 vorgesehen ist.
SEPL-VO2014: Zuständige Behörde: Kultusministerium
STARKIII: Zuständige Behörde Finanzministerium (Demografie-Check stammt aus dem Kultusministerium)
Es ist also erneut das Kultusministerium, welches über das Finanzministerium die ursprünglich vorgesehene Schulnetzplanung mit noch viel rigoroseren Eckwerten fortführt! Weitere Schulschließungen sind über STARKIII garantiert!
STARKIII-Planung:
Was unterschätzt wird
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Wie bei
der SEPL-VO2014 werden auch in STARKIII die Schülerprognosen
anhand der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose erstellt und
in der fortschreibenden Schulenwicklungsplanung nachgebessert,
korrigiert.
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Für
STARKIII muss jedoch die Förderwürdigkeit mit einem
Demografie-Check erreicht werden, der auf den heute aktuellen
Prognosen und Zahlen beruht. Das wird im Laufe des Jahres 2015 in
Form von Förderanträgen zu machen sein.
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Die 5.
Regionalisierte Bevölkerungsprognose geht von einem
Schülerschwund von über 40% bis zum Jahre 2030 aus. Daraus
ergibt sich bei 15-jähriger Zweckbindung für die Kommunen
folgende Rechnung:
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Vorgaben
STARKIII
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2015 =100%
Sch-Potential
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2030 = 60%
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(Stadt)
Mind. 100 Schüler 2030
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166
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100
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(Land)
Mind. 80 Schüler 2030
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133
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80
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Schülerpotential
bedeutet:
Auf
Grund eigener Schülerzahlen oder zusammen mit umliegenden
Schulen, welche im Laufe der kommenden Jahre zu schließen
sind, kommt der zu fördernde Schulstandort auf die geforderten
Zahlen des Demografiechecks von STARKIII.
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Zwei
Definitionen von Bestandsfähigkeit im ländlichen Raum
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SEPL-VO2014
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STARKIII
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2015: 60
Schüler
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2030 :
??????
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2015:
133
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2030: 80
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Das
energetische Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm
STARKIII setzt also für die Schulnetzplanung der meisten
Kommunen die entscheidenden Planungswerte! SEPL-VO2014
wird dann gegenstandslos.
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