Ohne eine Pressemitteilung, ohne eine Info auf der eigenen Web-Seite, hat uns das Kultusministerium noch ein Geschenk unter den Weihnachtsbaum gelegt, welches wir erst per Zufall am 1. Januar gefunden haben: Die revidierte Verordnung der SEPL-VO2014. Es geht hierbei um den überarbeiteten Abschnitt 4, Größe der Schulen.
Was ändert sich?
- auf die geplante Erhöhung der Schülerzahlen 2017/18 wird verzichtet
- es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen "normal" und "dünn" besiedelt im ländlichen Raum
Wir weisen darauf hin : Genau diese beiden Punkte sind Gegenstand des Normenkontrollverfahrens der Stadt Wanzleben! Wegen Unverhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahmen und Ungleichbehandlung im ländlichen Raum wurde in diesem Antrag die Rechtmäßigkeit der SEPL-VO2014 als Ganzes in Frage gestellt.
Wir unterstellen jetzt mal, dass hier vom Lande bereits "gesundet"= nachgebessert wurde. Auf ein Urteil wartet die Stadt bis heute noch...
Was bleibt?
- Bildung von Anfangsklassen: Eigentlich 15 Schüler im ländlichen Raum. (Übergangsfrist bis 2017, in welcher diese Zahl um max. 2 unterschritten werden kann, das ist die Konzession an die bisher "dünn besiedelten" Gebiete, von der nun der ganze ländliche Raum profitiert.) Später soll eine Unterschreitung möglich sein, wenn "der Mittelwert der Schuleinzugsbezirke ..... 90 km2 überschreitet" - wieder ein Gummiartikel. Die Dauerprovisiorien gehen weiter!
- Neugründung von öffentlichen Grundschulen erfordern Zweizügigkeit mit demografischer Sicherheit auf 5 Jahre (=120 Schüler!). Schulen, welche also jetzt geschlossen werden, brauchen für eine Wiederinbetriebnahme ausgewiesene Zweizügigkeit! Das alles gilt NICHT für Freie Schulträger!
- Perspektivisch: Mit dieser Verordnung werden wir spätestens im Jahre 2022/23 genau wieder dort stehen, wo wir mit der geplanten Erhöhung auf 80 im Jahre 2017 gestanden sind.... Von Planungssicherheit kann also nicht die Rede sein!
....und STARKIII bleibt!
- Erhalten bleibt uns STARKIII in seiner ursprünglichen Form: Mindestschülerzahlen von 100 (80) im Jahre 2030 sind Voraussetzung, dass ein Schulstandort Fördergelder kriegt! Kommunen müssen also bei den prognostizierten Schülerzahlen im Jahre 2015 ein Potential von 160 (130) Schülern nachweisen können, um in den Genuss von Fördergeldern zu kommen..
Nicht mehr das Land, sondern die Kommunen werden Schulen schließen müssen.
Diese Alibi-Änderung der SEPL verfolgt offensichtlich zwei Ziele: Rettung vor einer negativen Beurteilung im Normenkontrollverfahren und vor allem: Schulschließungen von der Landesebene auf die Kommunalebene verlagern. Damit verschafft man sich Luft für die Landtagswahlen 2016 und hofft, dass das Thema Grundschulen endlich aus der Landespolitik verschwindet.
Kommunen mit mehreren Schulstandorten stehen also vor der Entscheidung:
- Alle Schulen erhalten, da nach überarbeiteter SEPL-VO2014 bestandsfähig?
- Mit welchen Mitteln sanieren, da für STARKIII-Vorgaben zu klein?
- Also doch Standorte schließen, um die nötige Größe für StarkIII zu erreichen und damit 70% Fördergelder abrufen?
Und genau so wird das ablaufen, erstes Beispiel Eichenbarleben, Rottmersleben:
Die wirkliche Schulnetzplanung geschieht über STARKIII
- Wer Geld für Schulsanierungen will, kriegt das über STARKIII, sofern die Voraussetzungen von STARKIII ( heute mind. 130 Schüler vorweisen, um 2025 etc. nicht unter 80 zu fallen.!) gegeben sind.
- und das Zitat unseres Finanzministers lässt keine Zweifel offen: "Bis zum Jahre 2020 sollen alle bestandsfähigen Schulen und Kitas im Lande saniert und mit moderner IT ausgestattet sein." Quelle
- Somit wird die Bestandsfähigkeit von Schulen über die Zweizügigkeit definiert!
Die dauerklammen Kommunen werden nun also auf folgende Schiene gezwungen:
- a) Bis 31.1.2015 den Schulentwicklungsplan auf Grund der neuen Vorgaben anzupassen und abzuliefern.
- b) Im Laufe von 2015 ihre STARKIII-Förderanträge einzureichen und damit vielfach Schulen zu schließen, welche laut SEPL-VO2014 und verabschiedetem Schulentwicklungsplan bestandsfähig sind.
Bestehen noch Zweifel darüber, welches Planungsinstrument in der Praxis wirksam sein wird?
Schulnetzplanung in Sachsen-Anhalt passiert über STARKIII, bis zu 70% finanziert mit Geldern aus dem energetischen Sanierungs- und Wirtschafts-Förderungsgrogramm der EU. Nicht die EU, sondern Kultus- und Finanzministerium definieren die Mindestschülerzahlen für förderfähige Projekte.
Der Stellenwert dieser geänderten SEPL-VO2014 ist derjenige des Feigenblattes für die Landespolitik: Wir schließen mit dieser überarbeiteten Verordnung keine Schulen, sondern retten Schulen.
Richtig: Aber mit dem Instrument STARKIII bringt diese Landesregierung genau die Schulen vom Netz, welche das Finanzministerium schon 2012 angekündigt hat... Nur sind es die Kommunen, welche nun ihre Schulen zu schließen haben.
Ein Trojaner, der das gesellschaftliche Klima in den Kommunen auf Jahre vergiften wird!
Kommentare
Kommentar veröffentlichen