Das Januarloch ist so gut wie überstanden, die Tage werden schon wieder länger, die erste Landtagssitzung des Jahres 2015 steht bevor. Zeit also auch für das Aktionsbündnis, die Ärmel hochzukrempeln. Wir beginnen mit einem Themenüberblick. Dies geschieht in der Absicht, uns alle wieder auf denselben Informationsstand zu bringen. Gleichzeitig wissen wir, dass diese Beiträge inzwischen von verschiedensten Stellen aus beruflicher oder politischer Neugier mitgelesen werden.
Bundesverfassungsgereich fällt Urteil mit Konsequenzen auch für Sachsen-Anhalt
Am 19.11.2014 hat das Bundesverfassungsgericht der Klage einer sächsischen Kommune stattgegeben, wonach eine Schulschließung aus kommunaler Sicht nicht unter "Beteiligung" der Kommune, sondern durch "Benehmen" mit der Kommune vollzogen wurde. Im Grundgesetz sei aber Beteiligung garantiert. Da die Schulgesetze der beiden Länder weitestgehend identisch sind, ist davon auszugehen, dass Klagen von Kommunen gegen die Schulschließung wenn nicht vom Landesverfassungsgericht, so spätestens vom Bundesverfassungsgericht geschützt sind. Ganz besonders delikat ist der Punkt für Schulen, welche unter der ursprünglichen SEPL-VO2014 geschlossen wurden und nun mit der geänderten Verordnung eigentlich mittelfristig bestandsfähig wären. Auch diesbezüglich gibt es mehrere Präzedenzfälle. Entsprechende Klagen haben also gute Aussicht auf Prozesserfolg.
SEPL-VO2014 Keine Rettung, sondern hinaus gezögertes Sterben
Die abgeänderte Form haben wir zu Weihnachten auf den Gabentisch gekriegt. Die Gemeinden und Landkreise sollten bis Ende Januar 2015 die fortgeschriebenen Schulentwicklungspläne einreichen. Die vorschnelle Verkündigung der Rettung von über 40 Schulen ist in Tat und Wahrheit lediglich ein hinausgezögertes Sterben. Die Unsicherheit bleibt, vor allem aber auch die Dauerprovisiorien im Zusammenhang mit der Bildung von Anfangsklassen. Im Weiteren kollidiert die SEPL-VO2014 mit dem Schulgesetz. Auch das ein gravierender Mangel, auf welchen wir noch speziell eingehen werden. Eltern mögenn zufrieden sein, wenn eine Grundschule noch 3 oder 4 Jahre überlebt. Einer Gemeinde hilft das nichts. Sie braucht Verlässlichkeit in der Infrastruktur, wenn Zukunft geplant werden soll.
SEPL-VO2014 ohne Wirtschaftlichkeitsuntersuchung?
Wir bemängeln seit einem Jahr die fehlende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der SEPL-VO2014. Sie ist die gesetzliche Grundlage, diese Verordnung überhaupt erst zu beschließen und dann umzusetzen. Eine solche Untersuchung welche den Anforderungen der Verwaltungsordnung entsprechen würde, liegt nicht vor. Wir sind überzeugt, dass wir dieses Jahr in diesem Zusammenhang noch eine dicke Überraschung erleben werden.
Untätigkeit in Sachen Bearbeitung unserer Petition.
Vor mehr als einem Jahr fand die Anhörung vor dem erweiterten Petitionsausschuss in Magdeburg statt. Im Gegensatz zur Landesregierung haben wir ein Konzept vorgelegt, in welchem auch die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile unseres Vorschlages im Vergleich zur SEPL-VO2014 dargestellt wurden. Wenig später teilte uns der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Herr Mewes schriftlich mit, dass die Ministerien zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden seien und wir dann weiter informiert würden. Die Tatsache, dass wir bis heute keine weiteren Infos erhalten haben, ist ein Zeichen, wie stark unsere Argumente und unser Konzept sind. Wir informieren noch diese Woche, wie wir diesbezüglich vorgehen werden.
STARKIII: Seit wann macht das Finanzministerium Schulnetzplanung?
Bereits vor einem Jahr haben wir nachgewiesen, dass auf der Basis Mindestschülerzahlen 80 im ländlichen Raum perspektivisch kein Flächen deckendes Grundschulnetz gewährleistet werden kann. Die Änderung der SEPL-VO2014, die Mindestschülerzahl bei 60 zu belassen, ist das Eingeständnis, dass unsere Aussagen damals richtig waren.
Trotzdem wird nun über STARKIII versucht, einen noch viel stärkeren Hebel für Schulschließungen zum Einsatz zu bringen. Der Demografie-Check für den ländlichen Raum verlangt heute ein Potential von 130 Schülern ( das ergibt Zweizügigkeit!!) im ländlichen Raum, um an Fördergelder zu kommen. Damit werden die Mindestschülerzahlen der SEPL-VO2014 verdoppelt und vermeintlich bestandsfähige Schulen aus dem Netz genommen. Somit steht der STARKIII Demografie-Check ebenfalls im Widerspruch zum Schulgesetz.
STARKIII wird in den kommenden Wochen Punkt für Punkt zerpflückt und wir haben viele Fragen, welche zu beantworten sind.
Trotz vieler kleiner Teilerfolge bleibt es dabei: Diese Schulentwicklungsplanung UND STARKIII sind perspektivisch bis 2030 unter diesen Zahlenvorgaben NUR in Grund- und Mittelzentren, nicht aber im ländlichen Raum zu halten. Dessen Schulnetz muss mit diesen Mindestschülerzahlen in unverantwortlicher Weise zurückgebaut werden.
Immer tiefer in der Sackgasse!
Die Landesregierung bewegt sich schulpolitisch immer tiefer in die Sackgasse hinein und es gibt mit den bisher angewendeten Planungsinstrumenten keine Umkehr. Auch DAS haben wir vor einem Jahr dargelegt, die hilflosen Korrekturversuche ändern überhaupt nichts.
Ohne Schulschließungsmoratorium und völlig neu gestalteter SEPL-VO2014 und entsprechender Anpassung von STARKIII werden hunderte von EU- Millionen sinnlos in energetische Sanierungen verbuttert. Auf der Strecke bleibt ein qualitativ gutes und kinderfreundliches Grundschulnetz im ländlichen Raum.
Unsere Karten sind gut, viel viel besser als vor einem Jahr. Deswegen bleiben wir da natürlich dran. Hoffentlich mit eurer Unterstützung. Die werden wir brauchen.
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