Seit geraumer Zeit tagen die Bildungsausschüsse der Parteien und des Landtages zum Thema Schulgesetznovelle des Bildungsministeriums. Diese Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und werden in einer Beschlussempfehlung enden, welche dann dem Landtag im Mai oder Juni unterbreitet werden wird.
Zwei wesentliche Themen, welche diese Gesetzesnovelle prägen:
- Der sich immer dramatischer entwickelnde Lehrkräftemangel erfordert neue Anstellungskriterien, womit vor allem Quereinsteiger leichter und Absolventen der Lehrerbildungsstätten früher als vollwertige Lehrkräfte eingestellt werden können.
- Das propagierte Thema Grundschulverbünde ist schwer einzuordnen. Nachdem nun seit 2014 davon gesprochen wird, eine wirkliche Einführung jedoch erst auf die nächste Legislatur vorgesehen ist, drängt sich der Verdacht auf, dass es sich hier in erster Linie um ein Wahlkampfvehikel für die kommenden drei Jahre handelt.
Viel Lärm um wenig Zählbares
Wenig bis nichts Neues gibt es jedoch zu Themen, welche Standortträger, heutige und zukünftige Lehrkräfte, Eltern und ganz besonders alle Einwohner des ländlichen Raumes beschäftigen:
- Die Gemeinden und Landkreise fragen sich: Wie soll eigentlich weiter Schulentwicklungsplanung bis 2035 betrieben werden, wenn niemand weiß, in welche Richtung künftige Schulbauförderprogramme aufgelegt werden? Was ist nun wirklich mit den Schulverbünden? Ab wann können wir dieses Modell fest einplanen - oder müssen wir weiter mit Schulschließungen rechnen? Wie können wir in Verbindung mit Schulverbünden künftig Förderprogramme an Land ziehen, ohne andere Schulen zu schließen zu müssen ? Kriegen wir demnächst (2019) wieder eine Verordnung oder einen Erlass auf den Tisch geliefert, welcher eine völlige Neuausrichtung bisheriger Planungen erfordert, die Karten wieder neu gemischt werden?
- Eltern und Familien sind selbstverständlich interessiert, auf mehr als 5 Jahre hinaus Gewissheit zu haben, dass ihr Kind das vorhandene Kita- und Grundschulnetz nutzen kann. Das gilt vor allem auch für potentielle Neuzuzüger. Sie möchten begreiflicherweise, dass ihr Kind optimale Bildungschancen hat. Neben einer ausreichenden Personalversorgung gehören dazu auch entsprechende räumliche Voraussetzungen und zeitgemäße Unterrichtsmethoden.
- Lehrkräfte wollen wissen, wie sich ihr Beruf, ihr Arbeitsplatz weiter entwickelt. Ist DAS, was ich als Berufsanspruch an mich selbst erhebe, kurz- und mittelfristig umsetzbar und erreichbar? Falls nicht: Bin ich bereit, unter diesen Rahmenbedingungen überhaupt zu arbeiten, diesen Beruf zu ergreifen?
Es ist also offensichtlich, dass die groß angekündigte Gesetzesnovelle einem akuten Notstand geschuldet ist. Sie beinhaltet jedoch NICHT wesentliche und schon längst fällige Korrekturen, welche für Planungssicherheit und Zukunftsperspektiven in Sachen Schulnetz des ländlichen Raumes nötig wären.
Vor allem hat die Vergangenheit gezeigt, dass sehr offen gefasste Schulgesetze zu einer Verordnungs- und Erlassflut führen, welche selbst für gestandene Landespolitiker in ihren einzelnen Auswirkungen nicht mehr erkenn- und nachvollziehbar ist. Genau so ergeht es auch den Standortträgern. Das, was alles an Erlassen und Verordnungen vorliegt, lässt nämlich die begründete Frage aufkommen, wer eigentlich für eine Abstimmung und Übereinstimmung der einzelnen Texte zuständig ist. Nötig wäre schon längst ein Harmonisierung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, welche Planungs- und vor allem auch Rechtssicherheit als oberste Maxime zum Ziel haben muss. Nicht punktuell weiter flicken, sondern zuerst mal entrümpeln und dann aufeinander abgestimmte Maßnahmen ergreifen.
Deswegen eine Gesamtdarstellung des wirklichen Handlungsbedarfes
Wir haben versucht, den aktuellen Dschungel darzustellen, zu beschreiben, kritisch zu hinterfragen und Vorschläge zum Entwirren dieses Knäuels einzubringen. Schnell wird ersichtlich, dass kurz- und mittelfristig auf den verschiedensten Verwaltungsebenen enormer Handlungsbedarf besteht, wenn wir zum Thema Bildung nicht massiv in Rückstand geraten wollen. Solange diese Zäsur nicht stattfindet, erübrigt es sich, Schulen mit weiteren Attributen und Profilen auszuzeichnen. Es handelt sich dabei nämlich nur um einen neuen Flicken, welcher grundlegenden und offensichtlichen Notstand kaschieren soll.
Hier unsere Gedanken und Vorschläge Selbstverständlich kann dieses Dokument runtergeladen, ausgedruckt und in der laufenden Diskussion als Argumentarium verwendet werden.
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