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Satzungen zur Schülerbeförderung der einzelnen Landkreise

Wir diskutieren eigentlich über eine Alternative zur gegenwärtigen Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPL-VO2014). Nachdem in einem ersten Kommentar aus dem Kultusministerium verneint wurde, dass es Verordnungen gäbe, welche die Haustür zu Schultüre Zeit von Grundschulkindern mit bis zu 75 Minuten für einen Weg als zumutbar bezeichne, möchten wir  diesen zugespielten Ball aufgreifen und das, was da in den Verordnungen steht, sichtbar machen. Dazu die Anmerkung: Nicht das Kultusministerium erstellt diese Regeln, sondern die Landkreise. Entsprechend unterschiedlich sind die Verordnungen gestaltet.

Es werden jeweils zwei Zeiten angegeben. Ein Wert für Grundschüler, der zweite Wert ab 5. Klasse. Dazu verlinken wir die jeweiligen Verordnungen. Wir betonen: Das sind die  als zumutbar definierten Weg-Warte- und Umsteigezeiten  der Altersgruppen 6-10 und der zweite Wert gilt für Kinder ab 11 Jahren!!! Berechnet sind sie pro Weg. Hier die Übersicht:

Landkreis
Grundschule
Ab 5. Klasse
Bemerkungen
45 Min.
75 Min. Zumutbare Schulwegzeiten (Geh- und Fahrtzeit) sind für eine Beförderungsrichtung
Die zumutbare Wartezeit am Schulstandort beträgt vor Unterrichtsbeginn 30 Minuten
und nach Schulschluss 60 Minuten. Für umsteigende Schüler soll die Wartezeit nicht
mehr als 15 Minuten betragen. Für die Wartezeiten vor und nach dem Unterricht
sollen durch die Schulen im Bedarfsfall geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten
bereitgestellt werden
Wittenberg 30 Min. 45 Min. Für die maximalen Beförderungszeiten in eine Richtung
(3) Für die maximalen Wartezeiten am Schulstandort werden bei der Planung folgende
Richtzeiten zugrunde gelegt:
vor Unterrichtsbeginn bis zu 30 Minuten
nach Unterrichtsende im Rahmen eines regulären
Schulbesuchs, bezogen auf die gemäß Abs. 1 Satz 3
abgestimmten Abfahrtzeiten bis zu 60 Minuten
Die Busse können nach den gesetzlich maximal zulässigen Personenzahlen
ausgelastet werden, d.h.
 im öffentlichen Linienverkehr
- alle Sitzplätze
- 40% der Stehplätze
 im freigestellten Schülerverkehr
alle Sitzplätze

Anhalt-Bitterfeld 30 Min. * 60 Min. *Ein Umstieg der Schüler der Primarstufe ist zu vermeiden. Wartezeiten am Schulstandort von 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn und von 50 Minuten nach Unterrichtsende dürfen nicht überschritten werden.
Die Auslastung der Beförderungsmittel erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) zulässigen Steh- und Sitzplätze bzw. der weiteren Rechtsvorschriften und darf bei
Standardlinienbussen die Zahl von 60 Fahrgästen und bei Gelenkbussen die Zahl von 75 Fahrgästen nicht überschreiten
Burgenlandkreis 30 Min. 60 Min. Geh- und Fahrzeit für eine Wegstrecke. Die Wartezeit am Schulstandort soll in der Regel vor Unterrichtsbeginn nicht mehr als 30 Minuten und nach Unterrichtsschluss nicht mehr als 30 Minuten betragen. Für umsteigende Schüler soll die Wartezeit 15 Minuten nicht überschreiten.
Salzlandkreis 45 Min. 60 Min. Die maximale Beförderungszeit im ÖPNV in eine Richtung.
Bei der Beförderung im ÖPNV soll die Wartezeit am Schulstandort vor Unterrichtsbeginn grundsätzlich nicht mehr als 30 Minuten und nach Unterrichtsende nicht mehr als 60 Minuten betragen. Für umsteigende Schüler soll die zusätzliche Wartezeit nicht mehr als insgesamt 15 Minuten in eine Richtung betragen.

Landkreis Stendal 30 Min. 60 Min.
(1) Die Schülerbeförderung beginnt nach 6.00 Uhr und für Grundschüler nach 6.30 Uhr.
(2) Es ist zumutbar, dass die Fußwegstrecke zwischen Wohnung und der nächstgelegenen
Haltestelle bzw. zwischen Haltestelle und Schule für die Schüler des Primarbereiches höchstens
2,0 km und für alle anderen höchstens 3,0 km beträgt.
(4) Wartezeiten am Schulstandort von 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende
dürfen nicht überschritten werden.
(6) Bei einer Auslastung der in den Zulassungsdokumenten eingetragenen Gesamtplatzanzahl
von über 75 % ist das Fahrzeug als überfüllt anzusehen und ein weiteres durch das
zuständige Verkehrsunternehmen bereitzustellen.

Mansfeld-Südharz 60 Min. 120 Min. maximale Schulwegzeit (Geh-, Warte- und Fahrzeit) ein Weg.
2. Der Landkreis hält zur Realisierung der Schülerbeförderung für die einzelnen Schulformen eine Hinfahrt vor. Für die Grundschule erfolgt eine Rückfahrt. Für die anderen Schulformen werden
2 Rückfahrten vorgehalten.
Ausnahmen haben die Schulen beim Träger der Schülerbeförderung zum Zeitpunkt der Fahrplanerstellung schriftlich zu beantragen und zu begründen.
Die Schülerbeförderung ist zwischen den Schulformen und entsprechenden Schulstandorten zu koordinieren.
3. Zum Überbrücken der Wartezeiten sollte der Schulträger den Schülern in der Schule einen Aufenthaltsbereich zur Verfügung stellen.
Die Wartezeiten beim Umsteigen sollen nicht mehr als 15 Minuten betragen.

40 Min.
80 Min.
Die Wartezeit soll vor Unterrichtsbeginn nicht mehr als 30 Minuten und nach Unterrichts-schluss nicht mehr als 60 Minuten betragen. Für Umsteiger soll die Wartezeit am Umstei-geort 20 Minuten nicht überschreiten. Die Wartezeit vor und nach dem Unterricht be-zieht sich auf den Normalstundenplan.
Harz Neue Fassung
März 2019

__________________

Jerichower Land


Keine Angabe



45 Min.

Keine Angabe



75 Min.
(7) Die Wartezeit am Schulstandort soll grundsätzlich folgende Zeiten nicht überschreiten:
a) für Schüler des Primarbereiches bis zu 30 Minuten
b) für Schüler des Sekundarbereiches bis zu 45 Minuten
____________________________________________

Reine Geh- und Fahrzeit.
OHNE Umsteige- und Wartezeiten. KEIN Zeitlimit!
Beschlossen am 24.Juni 2013

Wir denken, dass aus dieser Zusammenstellung der uns zugänglichen Daten die wirkliche Problematik des Themas Schülertransporte bewusst wird. Wichtig ist nicht die reine Minutenzahl, sondern, das, was im Kleingedruckten steht. Schulbeginn ist meistens ab 07:30. Nun kann man zurückrechnen, je nach Verordnung: zulässige Fahrzeit, zulässige Wartezeit vor Schulbeginn, Umsteigezeit, usw. usw. 

Nochmals zur Erinnerung: Wir sprechen hier von Kindern der Altersgruppe 6-10 und in der zweiten Kolonne ab 11 Jahren.  Ja, wir leben Lande der Frühaufsteher.

Wir meinen, unsere Kleinen haben bessere Schulungsbedingungen verdient, als das, was sich nun mit SEPL-VO2014 abzeichnet. Die  bevorstehenden Schließungen von 75 - 120 Schulen in den kommenden 5 Jahren bedeuten für tausende von Kindern und deren Familien einen abrupten Einschnitt in die Lebensbedingungen.

Altersdurchmischtes Lernen ermöglicht ortsnahe Beschulung und verhindert stundenlange An-und Rückreisen.

Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort

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