
Es
werden jeweils zwei Zeiten angegeben. Ein Wert für Grundschüler,
der zweite Wert ab 5. Klasse. Dazu verlinken wir die jeweiligen
Verordnungen. Wir betonen: Das sind die als zumutbar
definierten Weg-Warte- und Umsteigezeiten der Altersgruppen 6-10 und der zweite Wert gilt
für Kinder ab 11 Jahren!!! Berechnet sind sie pro Weg. Hier die Übersicht:
Landkreis
|
Grundschule
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Ab 5. Klasse
|
Bemerkungen
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45 Min.
|
75 Min. | Zumutbare
Schulwegzeiten (Geh- und Fahrtzeit) sind für eine
Beförderungsrichtung
Die zumutbare Wartezeit am Schulstandort beträgt vor Unterrichtsbeginn 30 Minuten und nach Schulschluss 60 Minuten. Für umsteigende Schüler soll die Wartezeit nicht mehr als 15 Minuten betragen. Für die Wartezeiten vor und nach dem Unterricht sollen durch die Schulen im Bedarfsfall geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten bereitgestellt werden |
|
Wittenberg | 30 Min. | 45 Min. | Für die maximalen
Beförderungszeiten in eine Richtung
(3)
Für die maximalen Wartezeiten am Schulstandort werden bei der
Planung folgende
Richtzeiten
zugrunde gelegt:
vor
Unterrichtsbeginn bis zu 30 Minuten
nach
Unterrichtsende im Rahmen eines regulären
Schulbesuchs,
bezogen auf die gemäß Abs. 1 Satz 3
abgestimmten
Abfahrtzeiten bis zu 60 Minuten
Die
Busse können nach den gesetzlich maximal zulässigen
Personenzahlen
ausgelastet
werden, d.h.
im
öffentlichen Linienverkehr
-
alle Sitzplätze
-
40% der Stehplätze
im
freigestellten Schülerverkehr
alle
Sitzplätze
|
Anhalt-Bitterfeld | 30 Min. * | 60 Min. | *Ein Umstieg der
Schüler der Primarstufe ist zu vermeiden. Wartezeiten am
Schulstandort von 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn und von 50
Minuten nach Unterrichtsende dürfen nicht überschritten werden. Die Auslastung der Beförderungsmittel erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) zulässigen Steh- und Sitzplätze bzw. der weiteren Rechtsvorschriften und darf bei Standardlinienbussen die Zahl von 60 Fahrgästen und bei Gelenkbussen die Zahl von 75 Fahrgästen nicht überschreiten |
Burgenlandkreis | 30 Min. | 60 Min. | Geh- und Fahrzeit für eine Wegstrecke. Die Wartezeit am Schulstandort soll in der Regel vor Unterrichtsbeginn nicht mehr als 30 Minuten und nach Unterrichtsschluss nicht mehr als 30 Minuten betragen. Für umsteigende Schüler soll die Wartezeit 15 Minuten nicht überschreiten. |
Salzlandkreis | 45 Min. | 60 Min. | Die maximale
Beförderungszeit im ÖPNV in eine Richtung. Bei der Beförderung im ÖPNV soll die Wartezeit am Schulstandort vor Unterrichtsbeginn grundsätzlich nicht mehr als 30 Minuten und nach Unterrichtsende nicht mehr als 60 Minuten betragen. Für umsteigende Schüler soll die zusätzliche Wartezeit nicht mehr als insgesamt 15 Minuten in eine Richtung betragen. |
Landkreis Stendal | 30 Min. | 60 Min. |
(1)
Die Schülerbeförderung beginnt nach 6.00 Uhr und für
Grundschüler nach 6.30 Uhr.
(2)
Es ist zumutbar, dass die Fußwegstrecke zwischen Wohnung und
der nächstgelegenen
Haltestelle
bzw. zwischen Haltestelle und Schule für die Schüler des
Primarbereiches höchstens
2,0
km und für alle anderen höchstens 3,0 km beträgt.
(4)
Wartezeiten am Schulstandort von 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn
und nach Unterrichtsende
dürfen
nicht überschritten werden.
(6)
Bei einer Auslastung der in den Zulassungsdokumenten eingetragenen
Gesamtplatzanzahl
von
über 75 % ist das Fahrzeug als überfüllt anzusehen und ein
weiteres durch das
zuständige
Verkehrsunternehmen bereitzustellen. |
Mansfeld-Südharz | 60 Min. | 120 Min. | maximale
Schulwegzeit (Geh-, Warte- und Fahrzeit) ein Weg. 2. Der Landkreis hält zur Realisierung der Schülerbeförderung für die einzelnen Schulformen eine Hinfahrt vor. Für die Grundschule erfolgt eine Rückfahrt. Für die anderen Schulformen werden 2 Rückfahrten vorgehalten. Ausnahmen haben die Schulen beim Träger der Schülerbeförderung zum Zeitpunkt der Fahrplanerstellung schriftlich zu beantragen und zu begründen. Die Schülerbeförderung ist zwischen den Schulformen und entsprechenden Schulstandorten zu koordinieren. 3. Zum Überbrücken der Wartezeiten sollte der Schulträger den Schülern in der Schule einen Aufenthaltsbereich zur Verfügung stellen. Die Wartezeiten beim Umsteigen sollen nicht mehr als 15 Minuten betragen. |
40 Min.
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80 Min.
|
Die Wartezeit soll vor Unterrichtsbeginn nicht mehr als 30 Minuten und nach Unterrichts-schluss nicht mehr als 60 Minuten betragen. Für Umsteiger soll die Wartezeit am Umstei-geort 20 Minuten nicht überschreiten. Die Wartezeit vor und nach dem Unterricht be-zieht sich auf den Normalstundenplan. | |
Keine Angabe 45 Min. |
Keine Angabe
75 Min. |
(7)
Die Wartezeit am Schulstandort soll grundsätzlich folgende Zeiten
nicht überschreiten:
a) für Schüler des Primarbereiches bis zu 30 Minuten b) für Schüler des Sekundarbereiches bis zu 45 Minuten ____________________________________________ Reine Geh- und Fahrzeit. OHNE Umsteige- und Wartezeiten. KEIN Zeitlimit! Beschlossen am 24.Juni 2013 |
Wir
denken, dass aus dieser Zusammenstellung der uns zugänglichen Daten
die wirkliche Problematik des Themas Schülertransporte bewusst
wird. Wichtig ist nicht die reine Minutenzahl, sondern, das, was im
Kleingedruckten steht. Schulbeginn ist meistens ab 07:30. Nun kann man zurückrechnen, je nach Verordnung: zulässige Fahrzeit, zulässige Wartezeit vor Schulbeginn, Umsteigezeit, usw. usw.
Nochmals
zur Erinnerung: Wir sprechen hier von Kindern der Altersgruppe 6-10
und in der zweiten Kolonne ab 11 Jahren. Ja, wir
leben Lande der Frühaufsteher.
Wir meinen, unsere Kleinen haben bessere Schulungsbedingungen verdient, als das, was sich nun mit SEPL-VO2014 abzeichnet. Die bevorstehenden Schließungen von 75 - 120 Schulen in den kommenden 5 Jahren bedeuten für tausende von Kindern und deren Familien einen abrupten Einschnitt in die Lebensbedingungen.
Altersdurchmischtes Lernen ermöglicht ortsnahe Beschulung und verhindert stundenlange An-und Rückreisen.
Aktionsbündnis
Grundschulen vor Ort
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