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Schulgesetz: Schulverbünde und STARKIII - nicht kompatibel! Vorschlag 4

Wir weisen schon seit über 3 Jahren auf die Auswirkungen des STARKIII-Förderprogrammes auf des Schulnetz des ländlichen Raumes hin. Sämtliche Fraktionen wurden 2014 darauf aufmerksam gemacht, dass der künftige Schließungshebel für Grundschulen nicht die SEPL-VO2014, sondern STARKIII sein werde. Nun sollen in absehbarer Zeit Schulverbünde bedrohte Schulstandorte retten, so die Ankündigung des Kultusministeriums. Die Wirkung STARKIII wird offenbar weiterhin ausgeblendet.

Aufgaben für die Landtagsfraktionen !

Es ist höchste Zeit, dass im Landtag endlich die Scheuklappen abgenommen werden, um Klarheit über die Dimension und Folgen der Programme STARKIII/STARKV zu kriegen. Bereits 2014 haben wir alle Fraktionen auf folgende Problematik aufmerksam gemacht! 

Nun der nächste Vorschlag: In Form einer Kleinen Anfrage kann unkompliziert festgestellt werden, welches die Auswirkungen der Bullerjahnschen Förderprogramme STARKIII/STARKV auf das Schulnetz des ländlichen Raumes sein werden::

1. Wieviele realisierte, bewilligte und beantragte STARKIII/STARKV-Projekte  für Grundschulen gibt es mit Stand Oktober 2017? (Förderperiode 2014-19)

2. Wieviele Grundschulstandorte werden im Zusammenhang mit diesen Anträgen prognostisch aufgehoben (fusioniert), um den  Demografie-Check für das zu fördernde Objekt zu bestehen? (Auflistung nach Standortträger, Förderobjekt und zu schließende Grundschulen bis 2030 laut Demografie-Check.)

Beispiel: Hier der Demografie-Check der Gemeinde Saale-Wipper:

Von drei Standorten bleibt einer bestehen. Zwei Schulen werden also geschlossen, um die realitätsfremden Vorgaben von STARKIII/STARKV (mindestens 100 Schüler 15 Jahre nach Projektfertigstellung) erfüllen zu können..

Eine tabellarische Beantwortung dieser Anfrage ergibt die Anzahl der Schulstandorte, welche über STARKIII und STARKV geschlossen werden müssen, da ansonsten wegen Unterschreitung der geforderten mindestens 100 Schüler am geförderten Standort Rückzahlung von Fördermitteln droht.

 Schulverbünde als Retter für STARKIII-Fusionsstandorte?

Wir meinen klar NEIN. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe:
  • STARKIII/STARKV - Förderung läuft Objekt bezogen. Es wird also nicht zu vertreten sein, 180 Schüler in einem "Schulverbund" mit 2 oder drei Standorten vorzuhalten, während das geförderte Objekt nur mit 50% ausgelastet ist, also Überkapazitäten aufweist. Das wäre aus Sicht der EU klare Geldverschleuderung. Der Demografie-Check lief explizit auf das zu fördernde Objekt!
  • STARKIII/STARKV (2014-19) befinden sich seit 2016 in der Umsetzung. Die Laufzeit konnte wegen Anlaufschwierigkeiten um 1 oder 2 Jahre verlängert werden. Da kann jedoch nichts mehr verändert werden, ansonsten erfolgt STOPP der EU-Fördergelder.
  Das Konstrukt Schulverbund kommt also um 4 Jahre zu spät und steht isoliert in der Landschaft - im Schatten von STARKIII und STARKV.  Das ist bereits auf einer unserer Grafiken aus dem Jahre 2014 dargestellt. Damals sprach man noch von einer Mindestschülerzahl 80 ab 2017/18.  Unter jenem Eindruck wurde Schulentwicklungsplanung gemacht, bereitete man STARKIII-Projekte vor, fielen Stadtratsentscheidungen.....  und so schaut die Zeitgrafik aus, einfach alles zwei Jährchen verspätet. Die Problematik bleibt dieselbe!







Frühest möglicher Zeitpunkt einer "Harmonisierung" von STARKIII und Schulverbund ist folgedessen die nächste Förderperiode, das wäre dann die Periode 2021-26. Von STARKIII-Seite ist dazu bereits signalisiert, dass man an den Werten des Demografie-Checks NICHTS zu ändern gedenkt. Weiterhin bleiben also kleinere Schulen von diesen Programmen ausgeschlossen, auch was STARKV betrifft!

Parlamentarischer und gesetzlicher Handlungsbedarf !

Die vergangenen 6 Jahre zeigen in einmaliger Deutlichkeit; ES DARF NICHT SEIN:
  • dass ein Finanzministerium eigenmächtig Schulbauförderprogramme mit der EU aushandelt, welche die bestehenden Mindestschülerzahlen einer Schulplanungsverordnung pulverisieren, indem die Eckwerte bezüglich Mindestschülerzahlen um faktisch 100% erhöht werden. Das ist eine Übergriffigkeit, welche gesetzlich unterbunden werden muss!
  • dass das Kultusministerium im Bereiche Demografie-Check in eine Alibi-Funktion gedrängt wird und mit der Bearbeitung der aufgedrückten "neuen Mindestschülerzahlen" die zuvor stattgefundene Schulentwicklungsplanung der Standortgemeinden faktisch geschreddert wird. Denn, wie posaunte Bullerjahn noch 2016? "Bis 2022 sind alle bestandsfähigen Schulen in Sachsen-Anhalt saniert." Nein, das wird nicht der Fall sein. Hingegen erzwingt dieses energetische Sanierungsprogramm Dutzende von Schulschließungen im ländlichen Raum. 
  • dass Finanzministerium   ein Fördermittelprogramm betreibt und darüber aktiv Einfluss in die Themen Schulnetz- und Raumplanung nimmt. MIT WESSEN SEGEN? Denn: Nicht vergessen, ganz am Anfang dieser ganzen Geschichte fand folgender Disput statt: SO ging diese ganze Debatte 2012 los! Was folgte, war das "europaweit einmalige Schulsanierungsprogramm" namens STARKIII. WER also die Fäden gezogen hat, ist klar!
Viele Parlamentarier, vor allem jedoch Regional- und Kommunalpolitiker haben sich in der vergangenen Legislatur darüber beklagt, sie fühlten sich durch dieses Programm überrumpelt, hätten keinen Einfluss, da alles auf dem Verordnungs- Erlass- und Erpressungsweg passiere. Nun bietet sich die Möglichkeit, Nägel einzuschlagen - oder sich ein weiteres Mal übertölpeln zu lassen!

Vorschlag einer zusätzlichen Ziffer im Schulgesetz:

Schulbau-Förderprogramme haben sich an den geltenden Mindestschülerzahlen der Schulentwicklungs-Planungsverordnungen (SEPL-VO) zu orientieren.

DAS sollte uns die abgelaufene Legislatur, deren Folgen wir in diesem Falle noch 15 Jahre lang spüren werden, gelehrt haben.

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