Seit der Gründung des Aktionsbündnisses Grundschulen vor Ort, das sind inzwischen 4 Jahre, ist das Thema Vertretung von krank gewordenen Lehrkräften ein Dauerbrenner. Es gibt bis heute keine Antwort der Landespolitik, WIE diesem völlig normalen Umstand wirkungsvoll begegnet werden soll. Nein, man mogelt sich durch, legt Klassen zusammen, beaufsichtigt durch pädagogische Mitarbeiter, sofern überhaupt noch vorhanden und trägt in der Statistik im Landesschulamt ein:"Verlässliche Öffnungszeiten UND Unterricht haben stattgefunden". Damit hausiert man dann in der Öffentlichkeit und redet das ganze Thema schön, wissend, dass die Realität eine völlig Andere ist. Hierzu auf dem Landesschulamt rumzuhacken ist unnötig, das Problem muss im Bildungsministerium, im Finanzministerium und im Landtag gelöst werde. Hierzu ein konkreter Vorschlag für die Grundschulen.
Krankheitsvertretungen vom normalen Anstellungsprozedere trennen!
1. Jeder Schulleiter, jede Schulleiterin führt eine Liste mit Personen aus der Region, welche eine abgeschlossene Lehrerausbildung vorweisen können, nicht in einem Anstellungsverhältnis mit dem Lande stehen oder vor Kurzem in Rente gegangen sind. Diese Personen können kurzfristig über die Schulleitung bei Krankheitsfällen eingesetzt werden. (Unterrichtsausfälle bis zu drei Tagen.) Entschädigung erfolgt über das Bildungsministerium.
2. a) Lehrkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung - egal in welchem Bundesland!- welche NICHT in einem Anstellungs- oder Beamtenverhältnis mit dem Lande stehen, können ihre Unterlagen beim Landesschulamt einreichen und sich auf eine so genannte Stellvertreter-Liste setzen lassen.
B) Das Landesschulamt führt online eine Liste von vakanten Lehrerstellen, welche zeitlich befristet besetzt werden müssen. (z.B. bis max. 12 Monate). Fällt nun eine Lehrkraft länger als z.B. eine Woche aus, wird diese Vakanz online publiziert und zur Besetzung ausgeschrieben, oder greift man auf bereits vorhandene Interessenten auf der Bewerberliste zurück. Dabei kann es auch sein, dass die Lehrkraft, welche von der Schulleitung bereits für den Kurz-Ausfall eingesetzt wurde, eine längerfristige Vertretung übernimmt, so sie dazu bereit ist. Diese Stellvertretungen sind zeitlich befristet und entsprechend speziell entschädigt (=Lohn inkl. allfällige Ferienentschädigung etc.)
3. Das Bildungsministerium erstellt sofort die für dieses Modell notwendigen formalen Voraussetzungen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017/18 werden die dafür notwendigen Mittel im Haushalt eingestellt. Diese errechnen sich an der statistischen Ausfallquote der letzten 2 Jahre.
4. Die Landtagsfraktionen fordern diese Lösung mit Nachdruck!
Geht nicht - gilt nicht! Es "geht".
In einem früheren Beitrag zum Thema Finanzielle Ausstattungvon Grundschulen und Kompetenzen ist im Abschnitt "Schulleitung" das Verfahren beschrieben und konkret dargestellt. Diese Methode wird in der Schweiz und zu großen Teilen in Österreich Flächen deckend und seit über 20 Jahren praktiziert, wenn es um den kurzfristigen Ersatz krank gewordener Lehrkräfte geht. Bayern arbeitet mit einem Schulhaus bezogenen Vertretungspool. Wer also sagt, "geht nicht", der will nicht.
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