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Offener Brief an den Landtag - Fragen zu Ihrer Kontrollfunktion !

Ab jetzt stehen grundsätzlich Fragen zum Thema "Wie steht es um die Funktionsweise des so genannt demokratischen Systems?" im Zentrum. In diesem Beitrag die Institution Landtag. Es gäbe viele Themen der letzten 10 Jahre aufzuzählen, aber wir beschränken uns wieder auf das Thema Schulnetzplanung und Förderprogramme, Personalentwicklung. Die geeignete Form, dies darzustellen, ist der offene Brief.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete


Die Funktion und Aufgabe des Landtages wird auf den Seiten des Landes Sachsen-Anhaltes unter anderem wie folgt umschrieben, (siehe die beiden Fotos). Nicht erklärt wird dabei, wieviel Freiheit der Landtag der zu kontrollierenden Regierung, den zu überwachenden Ministerien übergibt, also: Wie lange ist die Leine, an welcher Ministerien ohne Rücksprache oder Zustimmung Ihres Hohen Hauses handeln dürfen. Meistens wird dies in den Gesetzen, welche der Landtag beschließt, festgelegt.
Ist diese Leine so lange und locker, dass Sie als Hohes Haus vollumfänglich damit beschäftigt sind, irgendwelche Knäuel  zu entflechten, während das vermeintlich angeleinte Ministerium dauernd neue Verwicklungen produziert, ohne dass Sie seiner habhaft werden? Ist sie so kurz, dass Sie jederzeit mit geeigneten Interventionen einschreiten können, um Fehlentwicklungen zu verhindern und die Regierung ohne IHR JA kaum was machen kann? Wir versuchen unser Anliegen in Fragen zu kleiden:

  • Bei Bekanntgabe des Personalentwicklungsplans 2012 durch den Finanzminister haben zwei Minister (Herr Stahlknecht und Herr Dorgerloh) und zwei Gewerkschaften (GEW und Polizeigewerkschaft) sofort reagiert "undurchführbar, führt geradewegs in die Unterversorgung".  Wie kann es passieren, dass eine offensichtliche Fehlkalkulation trotzdem während 4 Jahren eisern umgesetzt wird. ohne dass das Hohe Haus hier die Reißleine zieht?
  • Wie kann es sein, dass 2015, als die absehbare Unterversorgung voll durchschlug, DIE beiden Minister, welche von allem Anfang an gesagt haben "geht nicht", vor dem Landtag zur Schnecke gemacht wurden, anstatt den Architekten dieser Fehlkonstruktion fristlos zu entlassen und sofort umzusteuern?
  • Wie ist es möglich, dass Sie alle, (Teile der CDU/SPD und die gesamte Opposition), welche dieses Unterfangen von Anfang an kritisierten, KEINEN Weg fanden, diesen Irrsinn zu stoppen und damit immensen Schaden vom Lande abzuwenden? 
  • Im Oktober 2014 haben Sie einen Versuch gemacht. Schulfrieden. CDU/LINKE/GRÜNE dafür, der SPD-Minister ebenfalls. Letztendlich abgelehnt, weil die CDU nicht mitspielte und die SPD ihren Kultusminister anschließend gleich noch eine Woche lang öffentlich abwatschte. Offenbar galt das Motto: Koalitionstreue VOR überzeugender Sachpolitik? Wie kann es sein, dass sowas ohne Folgen bleibt, denn es war ja offensichtlich: Diese Baupläne und der inzwischen entstandene Rohbau taugen nichts, müssen abgebrochen werden... Jede Aufsichtsbehörde - und das sind Sie ja, schreitet da ein.
  • Wenn Sie als Opposition zu wenig Durchschlagskraft hatten (<25% im Landtag) wie wäre es mit Landesrechnungshof, Normenkontrollverfahren, usw? Wie oft wurde dieser Weg in den letzten 10 Jahren beschritten? Welche Mittel stehen Ihnen denn sonst noch so zur Verfügung?
Jetzt regen Sie sich alle auf über eigenmächtig vergebene Beraterverträge verschiedener Ministerien. Große Entrüstung, alle Augen auf Beraterverträge, jetzt Untersuchungsausschuss - eben: Knäuel entwirren. Kleinkram statt nachhaltige Gestaltung der Zukunft. Wie oft haben uns in den letzten Jahren Abgeordnete aller Parteien zum Thema Finanzministerium mit " Staat im Staat " geantwortet? SIE wussten das doch!
Etwas ist neu: Der Landesrechnungshof durchleuchtet in diesen Tagen die Verwaltung im Zusammenhang mit diesen Beraterverträgen erstmals im großen Stil auch unter dem Aspekt Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Die Ergebnisse sind erschütternd.  Noch viel erschreckender wären sie, wenn die einschneidenden Verordnungen SEPL-VO2014 und STARKIII einer solchen Betrachtung unterzogen würden! Nicht die Objekt bezogene Wirtschaftlichkeit, sondern die gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise. Davon sprechen wir seit nun bald vier Jahren! 

Wenn schon Vergangenheitsbewältigung, dann vielleicht mal Antworten zu diesen Fragen:

  • Wie ist es möglich, dass Sie bei der Schaffung von Gesetzen den Ministerien derart viel Gestaltungsfreiheit einräumen, dass diese in Form von Erlassen und Verordnungen sogar den gesetzlichen  Rahmen sprengen oder aushebeln können, ohne dass Sie als Kontrollgremium eingreifen (können)? Konkret:
  • Wenn im Schulgesetz Grundschulen über Einzügigkeit definiert werden, in der Verordnung SEPL-VO2014 aber Zweizügigkeit für mindestens 5 Jahre bei Neueröffnung von Grundschulen gefordert wird, da werden Sie nicht neugierig? Da schreiten Sie nicht ein?
  • Wenn das Finanzministerium ein energetisches Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm auflegt und  dieses in der ersten Umsetzungsphase in ein "europaweit einmaliges Schulbauprogramm" umfunktioniert, dann ist das eine tolle Sache. Es macht Sie als kontrollierende Instanz nicht misstrauisch, wenn die Förderbedingungen (Mindestzahl 100 Schüler/Schule 15 Jahre nach Projektabschluss)  die gesamte SEPL-VO2014 so gut wie aushebeln? Hier wird  Zweizügigkeit erzwungen, während des Schulgesetz Einzügigkeit vorsieht. Sie fragen sich auch nicht: Wozu haben wir eigentlich noch das Schulgesetz und Verordnungen aus dem Kultusministerium, welches Grundschulen in ihrer bestandsfähigen Größe definiert? Es ist Ihnen doch nicht entgangen, wie diese ganze Diskussion begann? 
  • Geben Sie sich wirklich zufrieden mit der Feigenblatt-Antwort, dass diese Form der Projektgestaltung "in Zusammenarbeit" mit dem Kultusministerium passiert? Dies,obwohl Sie ganz genau wissen, wer den Hut auf hatte. Hier  . 
  • Lassen Sie sich abspeisen mit der Antwort, das STARKIII-Programm treffe ja nicht alle Schulen? Ehrlich? Haben Sie realisiert, dass es nach dieser Definition eine neue Form der Bestandsfähigkeit gibt, welche der Finanzminister verkündet? 
  • Haben Sie auch realisiert, dass alle Schulen mit weniger als 100 Schülern (im Jahre 2030!!) von diesem Programm ausgeschlossen sind, keine Förderung (auch nicht mit STARKV!) erhalten und deshalb wohl besser schon jetzt zu schließen sind? 
  • Sind Sie immer noch der Meinung, in Sachsen-Anhalt werde die Grundschullandschaft nach SEPL-VO2014 geplant? Mit Verlaub: Dann sollten Sie "Ihre Hausaufgaben machen" und mal in die Akten schauen.
Wir neigen allerdings eher zur Annahme, dass sehr viele Mitglieder  dieses Hohen Hauses die Zusammenhänge erkannt haben, das Schulfriedenspapier ist diesbezüglich ein klares Indiz. Daraus wurde nichts und damit war Schluss.

War damit Ihr Job tatsächlich erledigt?
Ein Struktureingriff, der wirtschaftlich und bezüglich demografischer Entwicklung des ländlichen Raumes einschneidende Folgen haben wird. Schon mal berechnet? DAS hätte ganz am Anfang der Schulentwicklungsplanung und des Förderprogrammes STARKIII/ELER stehen müssen. DIES ist laut Landeshaushaltsordnung Voraussetzung. Und?  Wo sind diese Papiere? Es gibt sie nicht, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Es gibt nur irgendwelche verbogene zurechtgeschnittene Statistiken, Vergleiche und vage Prognosen. Das hatten Sie doch SCHON einmal. Gemeindegebietsreform, nicht wahr? Beschlossen im Landtag, eine Brechstangenreform. Und heraus gekommen ist was? Darauf werden wir noch kommen.

Bleibt eine letzte Frage
WER kontrolliert eigentlich, ob SIE als gewählte Vertreter in diesem Hohen Hause ihrer Aufgabe, Ihren Wahlversprechen und dem Wähler verpflichtet nachkommen und einschreiten, alle in der Verfassung vorgesehenen Mittel anwenden, wenn es gilt, offensichtlichen Schaden vom Lande abzuwenden? WAS passiert, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht oder unzureichend nachkommen?

Neugierig geworden? Alle Beiträge zu diesem Thema.

Damit kommen wir zum Thema Petitionen, Volksbegehren: Bedrohung, Gewinn, Alibi-Demokratie?

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