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Schulverband - Schulverbund? Auf den Inhalt kommt es an!

Wie man den Medien entnehmen kann, ist das Thema Schulverband ein Bestandteil des Koalitionsvertrages und wird bereits als "Modellversuch" in Regionen und Gemeinden herumgeboten. Was jetzt? Schulverband - Schulverbund? Ein Buchstabe macht den Unterschied, deswegen kurze Begriffserklärung:

Schulverbund: In Sachsen-Anhalt eingeführt im Sommer 2013 in der Petition und vorgetragen im Januar 2014 in den öffentlichen Anhörungen durch das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort.. Schulverbund ist ein Element des von uns vorgestellten Landschulmodelles und dient dem optimalen Einsatz der Fachlehrkräfte und Ausfallregelung in einem Zusammenschluss mehrerer kleiner Schulen.

Schulverband: Eingeführt durch die CDU im Sommer 2014. Damit sollen kleine Schulen auf Basis der heute bestehenden SEPL-VO2014 gerettet werden.

Zwischen Verbund und Verband liegen inhaltlich Welten

Fundament für den Schulverbund ist eine grundlegend geänderte Schulorganistion für Schulstandorte im ländlichen Raum. Die Gründe dafür waren und sind bis heute folgende:
  • bei rückläufigen Schülerzahlen benötigen wir eine Planung, welche bezüglich Mindestschülerzahlen Luft nach unten lässt. Erst damit können Schulen und Schulstandorte ihre Zukunft planen.
  • da man mit dem Jahrgangsklassensystem und den Mindestschülerzahlen an eine Grenze stößt, schlugen wir die jahrgangsdurchmischte Klassenbildung vor. Eine Unterrichtsform welche sich europaweit und seit Jahrzehnten in den dünn besiedelten Regionen bewährt - heute in immer mehr Städten ebenfalls eingeführt wird, da pädagogisch wertvoll.
  • Dieses Modell hat im Vergleich zu den geplanten Schulschließungen klare Vorteile, da nahezu kostenneutral im Personalsektor, aber mit erheblichen Kostenersparnissen (Schülerbeförderung). Attraktivität des ländlichen Raumes wird gestärkt. Vor allem aber ist es kindgerecht und ermöglicht ein alterstypisches Lernen. 
  • Zu bewerkstelligen ist dies mit einem Satz im Schulgesetz.  Zitat 2013 aus der Anhörung und in der Doku: Im Schulgesetz wird jahrgangsdurchmischter Unterricht (das beinhaltet natürlich die Klassenbildung!) als gleichberechtigte Unterrichtsform neben dem Jahrgangsunterricht anerkannt.
  • Administrativ und in der Personalplanung bilden mehrere kleine Standorte einen Stellenpool und werden durch ein Schulrektorat administrativ geführt. Auch das ist ein seit Jahrzehnten erprobtes System und läuft unter den verschiedensten Bezeichnungen wie Schulsprengel, Schulverbund, Schulgemeinschaft,  Damit können Fachlehrkräfte optimal eingesetzt, Projekte unterstützt, krankheitsbedingte Ausfälle abgedeckt werden usw. Eine solche Organisation bedeutet gleichzeitig, dass mehr Entscheidungs-Kompetenz direkt in die Kommunen und Rektorate fließen muss.
  • Letzter Punkt unseres Anliegens war: Bis zum Vorliegen eines neuen Gesetzes und der entsprechenden Verordnungen gibt es keine weiteren Schulschließungen mehr: Schulschließungsmoratorium! Schluss mit der rollenden Planung - wir benötigen eine saubere Schulorganistion für den ländlichen Raum.

Der CDU Schulverband:

Präsentiert wurde dieser Verband anläßlich eines Pressetermines im September 2014. Inhaltlich gibt es exakt einen Satz, der diesen Verband skizziert. Trotz beharrlicher Nachfragen im Vorfeld der Kommunal-, der Landtagswahlen  (denn mit dem Schulverband wurde Wahlkampf betrieben), ist es bei diesem einzigen Satz geblieben.  Exakt mit diesem einzigen Satz spricht man jetzt von Modellregion oder Modellprojekt in einzelnen Kommunen. Er lautet:

Mindestens zwei Grundschulen können sich, sobald sie gemeinsam auf 120 Schüler kommen, zu einem Grundschulverband zusammenschließen. Alle Standorte teilen sich einen Schulleiter. Die Lehrer sollen mobiler werden als bislang.  Quelle

Im Bemühen, Schnittmengen zu unserem Vorschlag, inhaltliche Vorzüge, Positives für den ländlichen Raum zu erkennen, blieben wir ratlos, sind wir ratlos bis heute. Die Grafik des verlinkten Beitrages war zwar hübsch, aber NICHT die Realität wiedergebend. So blieben nur Fragen - und diese stellen wir erneut:

  • "2 Grundschulen, sofern sie auf mindestens 120 Schüler kommen". Bei drei Grundschulen auch 120 Schüler, oder 180 Schüler? Bei 4 Grundschulen ? 
  • Entsteht der Mindestwert 120 in Anlehnung an die SEPL-VO2014 mit der Mindestschülerzahl 60? Weshalb? 
  • Drei Schulen als Verband mit total 120 oder 140 Kindern?  Da würde es interessant, vor allem für die dünn besiedelten Gebiete der Altmark, Salzwedels, des Harzes, des Burgenlandkreises und immer mehr auch für die Börde - eigentlich für den gesamten ländlichen Raum Sachsen-Anhalts.
  • Welche Beschulungsform kommt in der kleineren Schule zur Anwendung? Da das Schulgesetz "ist mindestens einzügig" vorschreibt, sollte DAS vielleicht mal geklärt und geregelt werden! 
  • Jahrgangsdurchmischte Klassenbildung?  Falls ja, wie verträgt sich das mit der Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen, welche 15 Kinder/Anfangsklasse vorschreibt?  z.B. Schule A 18, Schule B 10, Schule C 7. B+C an einem Ort zusammenfassen? Nicht doch! Genau DAS nicht!
  • Rechtlicher Status der einzelnen Schulstandorte? Weiterhin offizieller Schulstandort, oder Außenstellen-Status? Das ist relevant, ganz besonders für Verbandsgemeinden. Außenstellenstatus bedeutet, der Schulstandort ist rechtlich geschlossen und kann bei tieferen Schülerzahlen oder anderen Begehrlichkeiten problemlos vom Hauptstandort aus aufgegeben werden, da juristisch bereits geschlossen.
  • Welche Kompetenz wird der Schulleitung eingeräumt, welche der Standortgemeinde? Verlagerung von schulorganisatorischen Entscheiden auf Kommunal- und Rektoren-Ebene? 
Von allen Seiten betrachtet: Es führt für den ländlichen Raum kein Weg am Thema jahrgangsdurchmischte Klassenbildung vorbei. Keine Schulgemeinde führt eine Schule mit 35 Kindern in 4 Klassen mit 4 Klassenlehrern. Das wäre Unfug. 
Um vom reinen Jahrgangsklassensystem wegzukommen, braucht es die entsprechenden Gesetze und neuen Verordnungen - Ohne seitenlange Ausnahmeregelungen mit "kann"  "ausnahmsweise" ""Beantragung einer Ausnahmegenehmigung" und "entscheidet das Landesschulamt". Nein, klar und griffig. Sachsen hat das geschafft. Das dauerte 2 Jahre.
  • "Schulverbände" dürften also frühestens 2018/19 auf einer rechtlich sicheren Basis stehen und flächendeckend umgesetzt werden können. Was passiert bis zu diesem Zeitpunkt? Ist es nicht sinnvoll, einen klaren Schulschließungsstopp zu verhängen? Sachsen hat dies damals gemacht. Gleichbehandlung aller gefährdeten Schulstandorte  und logischerweise  Entspannung der Schulschließungsdiskussion. 
  • Wie wird  in der Zwischenzeit mit STARKIII umgegangen? Da laufen doch Anträge, eine zweite Phase ELER-Anträge soll demnächst möglich sein. STARKIII Plus und Eler werden zur erzwungenen Schließung von 60 -80 Grundschulstandorten führen, nur um den Demografie-Check zu bestehen! Damit ist STARKIII der schärfste Eingriff überhaupt in die Schulstruktur des ländlichen Raumes. Das stärkste Steuerungsinstrument des künftigen Schulnetzes stammt aus dem Finanzministerium im Trojaner eines energetischen Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogrammes... Das läuft einfach weiter?
Schulverbund = Organisationsform eines Zusammenschlusses mehrerer kleiner, selbstständiger Schulstandorte mit jahrgangsdurchmischter Beschulung und Klassenbildung oder einzelnen Jahrgangsklassen. 

Schulverband = Derzeit ein Schlagwort, um welches herum nun eine mögliche
Schulstruktur für die kleinen Schulen des ländlichen Raumes entwickelt und erprobt werden soll.

Modellversuche? Nein!

Diese Schulform muss NICHT neu erfunden werden und dies sei hier etwas ironisch begründet:

2014 wurde uns gesagt, die Situation der österreichischen Grundschullandschaft , wo 12 % aller Grundschulen des Landes weniger als 25 Kinder haben, lasse sich nicht mit Sachsen-Anhalt vergleichen:

  • richtig: Österreich hat Berge - wir keine.
  • nochmals richtig: Wir sprechen in Sachsen-Anhalt von Schulen mit mehr als 60 Kindern, denen in absehbarer Zeit die Schließung droht. Österreich spricht von Schulen mit weniger als 25 Kindern. Das Burgenland führt 15% aller Schulen mit weniger als 15 Kindern, Voralberg 10% aller Schulen mit weniger als 15 Kindern. So weit kann es bei uns gar nicht kommen.  
  • Belassen wir es also bei der Mindestschülerzahl 30.  (1/2.Klasse , 3./4. Klasse. mind. 30 Schüler ein Schulstandort). Damit ist das Thema Schulschließung für Sachsen-Anhalt bis mindestens 2030 vom Tisch!

"In Form von Modellversuchen erproben":

  • Eine Strickerin käme nie auf die Idee, die Frage zu stellen, ob man mit Nadeln der Größe 4 überhaupt stricken kann.  Genau  DAS machen wir jedoch beim Thema kleine Schulen.
  • Ein Fußballer entscheidet auf Grund der Erfahrung mit Wetter und Spielplatz, welche Stollen er an die Schuhe schraubt. Genau so verhält es sich mit den Lehrkräften, welche sehr wohl unterschiedliche Unterrichtsmethodik beherrschen. Eine Umstellung auf jahrgangsdurchmischte Klassenbildung ist also keine besondere Herausforderung.
  • Wenn der Schraubenschlüssel Nr. 16 zu groß ist, versuche ich es mit der Nr.15, sofern mich mein Arbeitgeber nicht nur mit der Nr. 16 auf Montage geschickt hat und den Rest des Schlüsselsatzes unter Verschluss hält.
  • Modellversuche sind im schulischen Bereich auf Jahre angelegt, dann, wenn es darum geht, eine neue Methode gründlich zu untersuchen. Das ist hier nicht der Fall, die Methode ist erprobt und die Lehrkräfte sind bereits fähig, so zu unterrichten. Dies kann man auch dem Runderlass der Bildungsministeriums aus dem Jahre 2015 entnehmen:
  • Schulstandorte machen Modellversuche, andere Standorte müssen Schulen schließen, weil sie kein Modellversuch sind. DAS gibt aber Stimmung. Wenn schon, dann gleiche Voraussetzungen für alle. Keine Schulschließungen in dieser Zeit.
  • Bis Modellversuche und Auswertung abgeschlossen, die parlamentarischen Kompromisse und Gesetzesänderungen beeschlossen sind, vergehen Jahre. Bis dann sind DIE Schulen, welche gerettet hätten werden sollen, bereits "zu schließende Schulen" im  STARKIII-Programm oder geschlossene Schulen wegen Unterschreitung der Mindestschülerzahlen. Der Faktor Zeit spielt also eine noch viel bedeutendere Rolle als vor drei Jahren!
Dieses ganze Themenbündel in Form von rollender Planung? Nicht zu vermitteln!
Vor drei Jahren haben wir einen Schließungsstopp gefordert. Im Landtag zweimal abgelehnt. Inzwischen sind 50 Schulen geschlossen. Schulen, welche mit unserem Schulverbund locker überlebensfähig wären. 

Ob SIE es mit dem thematisierten Schulverband des Koalitionsvertrages sind oder wären, darüber müssen wir weiter rätseln. 

Damit sich die negativen Prognosen bezüglich Erhalt von Schulstandorten nicht erfüllen, sich die gesellschaftlich-schulpolitische Situation im ländlichen Raume entspannt, kommt folgerichtig eine alte Forderung auf den Tisch:

Keine weiteren Schulschließungen, bis gesetzlich geregelt ist, mit welcher Unterrichtsform und Organisationsstruktur kleine Schulen im ländlichen Raum bestandssicher in die Zukunft schauen können.

In diesem Kontext sind wir vom Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort weiterhin zu sachlichen und konstruktiven Gesprächen bereit.

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