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Pressemitteilung Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort, 28.06.2016

Schulschließungsmoratorium Sachsen-Anhalt.
Dazu gehört auch Einbezug des Förderprogrammes STARKIII


GS Seyda
Seit Wochen wird in Sachsen-Anhalt das Thema Schulschließungsmoratorium zum dritten Male in den letzten 4 Jahren thematisiert. In einer Pressemitteilung vom 27.06.2016 fordert die Partei Die Linke ein sofortiges Moratorium, damit weitere Schulschließungen verhindert werden können. Dasselbe Anliegen vertritt die FDP-Sachsen-Anhalt seit einer Woche. Dieses soll so lange dauern, bis die Schulentwicklungsplanung um das Thema Schulverbände ergänzt wird und auf einer soliden gsetzlichen Grundlage steht. Dieser Vorstoß ist zu begrüßen. Wer weitere Grundschulschließungen verhindern will, muss jedoch auch das Förderprogramm STARKIII einbeziehen.


STARKIII ist ein Schulschließungsprogramm


Der vom Lande verlangte Demografie-Check von Antragsstellern für das STARKIII-Programm verlangt eine Mindestschülerzahl für die einzelnen zu sanierenden Standorte und zwar 15 Jahre nach Projektabschluss. Diese beträgt 80 (ländlich dünn besiedelter Raum) oder 100 Kindern (normal besiedelt). Diese Vorgabe kann in den ländlichen Regionen nur erreicht werden, indem Standortgemeinden aus drei Schulen zwei oder eine machen. Eine derartige weitere Schließungswelle kann sich Sachsen-Anhalt im ländlichen Raume nicht leisten. Bereits in diesem Jahr sollen die Kommunen ihre Anträge einreichen!

Nur in sich bestandsfähige Schulen dürfen mit STARKIII saniert werden!


Das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort fordert im Zusammenhang mit dem neu thematisierten Schulschließungsmoratorium:

  1. Aussetzung der laufenden Schulplanung und zwar so lange, bis die gesetzlichen Grundlagen und die konkrete Umsetzung des Themas Schulverbünde in der Praxis Flächen deckend umgesetzt werden können. (Modellversuche sind kein Grund, das Moratorium aufzuheben!)
  2. In der Förderperiode 2014-19 dürfen nur Schulen von STARKIII profitieren, welche den geforderten Demografie-Check mit den eigenen Schülern erreichen. Bis Schulverbünde Wirklichkeit werden, müssen Fusionen unterbleiben. Andernfalls drohen weitere Schulschließungen.
  3. Für die kleineren Schulen im ländlichen Bereich wird für die Förderperiode 2019-2024 ein weiteres Förderprogramm aufgelegt, welches in den Richtzahlen (Demografie-Check) auf die neu erarbeiteten Mindestschülerzahlen bezüglich Schulverbünden und Mindestschülerzahlen abstützt und perspektivisch Raum nach unten lässt. ( z.B:Heute Mindestschülerzahl 60 = Mindestschülerzahl 40 im Jahre 2035).
  4. Nichts ist unmöglich, das zeigt jedenfalls das sächsische Beispiel: Schulschließungsmoratorium und mehr jahrgangsübergreifende Beschulung sind dort längst Realität und tragen dazu bei, dass Schulstandorte demografiefest werden.

Erst mit diesen Maßnahmen ist für die Kommunen des ländlichen Raumes Planungssicherheit gegeben und kann Zukunft langfristig geplant werden.

Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort
Walter Helbling
Ernst Romoser
Heinz Josef Sprengkamp


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