Schulschließungsmoratorium
Sachsen-Anhalt.
Dazu
gehört auch Einbezug des Förderprogrammes STARKIII
Seit Wochen wird in Sachsen-Anhalt das
Thema Schulschließungsmoratorium zum dritten Male in den letzten 4
Jahren thematisiert. In einer Pressemitteilung vom 27.06.2016 fordert
die Partei Die Linke ein sofortiges Moratorium, damit weitere
Schulschließungen verhindert werden können. Dasselbe Anliegen
vertritt die FDP-Sachsen-Anhalt seit einer Woche. Dieses soll so
lange dauern, bis die Schulentwicklungsplanung um das Thema
Schulverbände ergänzt wird und auf einer soliden gsetzlichen
Grundlage steht. Dieser Vorstoß ist zu begrüßen. Wer weitere
Grundschulschließungen verhindern will, muss jedoch auch das
Förderprogramm STARKIII einbeziehen.
STARKIII ist ein Schulschließungsprogramm
Der vom Lande verlangte
Demografie-Check von Antragsstellern für das STARKIII-Programm
verlangt eine Mindestschülerzahl für die einzelnen zu sanierenden
Standorte und zwar 15 Jahre nach Projektabschluss. Diese beträgt 80
(ländlich dünn besiedelter Raum) oder 100 Kindern (normal
besiedelt). Diese Vorgabe kann in den ländlichen Regionen nur
erreicht werden, indem Standortgemeinden aus drei Schulen zwei oder
eine machen. Eine derartige weitere Schließungswelle kann sich
Sachsen-Anhalt im ländlichen Raume nicht leisten. Bereits in
diesem Jahr sollen die Kommunen ihre Anträge einreichen!
Nur in sich bestandsfähige Schulen dürfen mit STARKIII saniert werden!
Das Aktionsbündnis Grundschulen vor
Ort fordert im Zusammenhang mit dem neu thematisierten
Schulschließungsmoratorium:
- Aussetzung der laufenden Schulplanung und zwar so lange, bis die gesetzlichen Grundlagen und die konkrete Umsetzung des Themas Schulverbünde in der Praxis Flächen deckend umgesetzt werden können. (Modellversuche sind kein Grund, das Moratorium aufzuheben!)
- In der Förderperiode 2014-19 dürfen nur Schulen von STARKIII profitieren, welche den geforderten Demografie-Check mit den eigenen Schülern erreichen. Bis Schulverbünde Wirklichkeit werden, müssen Fusionen unterbleiben. Andernfalls drohen weitere Schulschließungen.
- Für die kleineren Schulen im ländlichen Bereich wird für die Förderperiode 2019-2024 ein weiteres Förderprogramm aufgelegt, welches in den Richtzahlen (Demografie-Check) auf die neu erarbeiteten Mindestschülerzahlen bezüglich Schulverbünden und Mindestschülerzahlen abstützt und perspektivisch Raum nach unten lässt. ( z.B:Heute Mindestschülerzahl 60 = Mindestschülerzahl 40 im Jahre 2035).
- Nichts ist unmöglich, das zeigt jedenfalls das sächsische Beispiel: Schulschließungsmoratorium und mehr jahrgangsübergreifende Beschulung sind dort längst Realität und tragen dazu bei, dass Schulstandorte demografiefest werden.
Erst mit diesen Maßnahmen ist für die
Kommunen des ländlichen Raumes Planungssicherheit gegeben und kann
Zukunft langfristig geplant werden.
Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort
Walter Helbling
Ernst Romoser
Heinz Josef Sprengkamp
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