In der öffentlichen Anhörung vor den Landtagsausschüssen zu unserer Petition gegen die SEPL-VO2014 war unser Argument, dass sich die darin befindlichen Mindestschülerzahlen im ländlichen Raum nicht würden umsetzen lassen. Dem hat das Kulktusministerium Ende 2014 Rechnung getragen, indem auf die zweite Erhöhung von 60 auf 80 im Jahre 2017 verzichtet wurde. Dies wurde als "Rettung" der kleinen Grundschulen kommuniziert.
Das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort hat dargelegt, dass damit gar nichts gerettet sei, sondern nur ein Problem um 5 -8 Jahre verschoben worden sei. Dann werde es in derselben Form wieder auftauchen. Gleichzeitig wurden zu diesem Zeitpunkt die Förderbedingungen von STARKIII sichtbar. Wir wiesen darauf hin, dass diese Eckwerte für verschiedene Regionen unerfüllbare Hürden darstellen würden.
Wenige Monate später, wurde diese Problematik auch von den betroffenen Lokalpolitikern erkannt. Quelle1 Quelle 2, betrifft speziell Altmark! Ein Horrorprogramm aus dem Finanzministerium, für den ländlichen Raum gleichbedeutend mit Kahlschlag im Grundschulnetz. Bis heute hat sich daran nichts geändert. Trotzdem möchten wir hier nicht weiter darauf eingehen, sondern auf die Situation unter dem Gesichtspunkt SEPL-VO2014.
Altmark ritzt bereits heute die Untergrenze der Schulrettungs-Mindestschülerzahlen!
Nicht nur die Altmark, auch Harzgemeinden und viele Standorte des Burgenlandkreises stecken in derselben Situation. Wir bleiben bei der Altmark. Unsere Argumente 2013: Jede Schulschließung im dünn besiedelten ländlichen Raum führt zu extrem verlängerten Schulwegen, einem Vakuum in der Grundschulversorgung. Es ist abzusehen, dass Freie Schulträger in diese Lücke stoßen werden.
Genau DAS ist nun im Falle von Kamern und Werben passiert. Die Einwohner der betroffenen Standorte sahen ihre und die Lebensqualität ihrer Kinder in einem Maße beschnitten, dass sie sich um Freie Schulträger bemühten. Dies geschah nicht als Konkurrenz zu den öffentlichen Schulen, sondern gründet auf der Tatsache, dass man ihnen ihre Schule genommen hat! Das ist gutes Recht und in einem demokratischen Staate üblich.
Ursache sind: Mindestschülerzahl-Anforderung der SEPL-VO2014 und damit verbunden Jahrgangsklassenunterricht als Dogma, angefangen von der Mindestschülerzahl 15 für Anfangsklassen bis zum Schulgesetz, welches Grundschulen als mindestens einzügig definiert.
Die Kettenreaktion
Was für die Einen (Freie Schulträger) gut ist (und davon zeugen die vorliegenden Anmeldungen!) ist für die Anderen (öffentliche Grundschulen) schlecht. Die Perspektive, dass in dieser Region zwei Freie Grundschulen total 80 -120 Grundschüler aus dem Raum saugen, ließ bei den Lokal- und Kreispolitikern die Alarmglocken schrillen, denn schnell war klar, dass damit möglicherweise gleich mehrere öffentliche Grundschulen endgültig unter die Bestandsgrenze nach SEPL-VO2014 fallen würden. Politiker aus den Kommunen und dem Landkreis reisten im Frühjahr nach Magdeburg, um darzulegen, dass aus ihrer Sicht diese Schulträger nicht bewilligt werden dürften. Lobbysmus auf dem direkten politischen Kanal, könnte man dies nennen.
Übersehen wird dabei: Es sind die oben aufgeführten Punkte, welche zum Versorgungsvakuum geführt haben. "Schuld" oder die "Bösen" sind nicht die freien Schulträger, sondern die Landesregierung, welche mit ihren Erlassen und Verordnungen weiter an einem "Einheitsschulsystem" festhält, welches für den dünn besiedelten Raum nicht mehr umsetzbar ist, weitere Schulschließungen geradezu erzwingt!
Die Gründe für die Verweigerung der Bewilligung für die beiden freien Schulträger in Werben und Kamern ist klar vor diesem Hintergrund zu sehen und wird durch folgende Aussage bestätigt:
Undiplomatischer drückt es Kreistagsmitglied Edith Braun (parteilos) aus, die jahrelang den Kreisschulausschuss geleitet und an fünf Schulentwicklungsplanungen mitgearbeitet hat. „Es ist für unsere Planung gut, wenn die Privatschulen nicht kommen“, sagt Braun. Mit der Privatschule in Werben würden die staatlichen Schulstandorte in Iden und Flessau gefährdet. Der Kreistag sei „nur Erfüllungsgehilfe des Landes“ bei der Schulentwicklungsplanung bis 2019 gewesen. „Wenn wir bestimmte Schulschließungen nicht gemacht hätten, dann hätte es Ersatzvornahmen durch das Land gegeben“, sagte Braun. Quelle Volksstimme
Politische Gründe in der Genehmigungspraxis als neue Entscheidungs-Komponente!
DAS ist die Realität, mit welcher sich freie Schulträger in Zukunft beschäftigen müssen. Es wird immer mehr "Problemzonen" geben, in welchen nicht das Pädagogische Konzept des Antragsstellers, sondern die Auswirkungen auf das bestehende (Rest-Schulnetz) das entscheidende Bewilligungskriterium sein werden. Da man dies aus rechtlichen Gründen nicht so begründen kann, sucht man Ausflüchte wie, "kein Alleinstellungsmerkmal", "Pädagogisches Konzept wird schon teilweise an öffentlichen Schulen angeboten" "mangelndes Interesse" usw. In Verbindung mit dem späten Bewilligungstermin ist das dann das Totschlagargument.
Rettung durch Schulverband?
Zu begegnen versucht die Landesregierung diesem immer offensichtlicher werdenden Bestandsproblem öffentlicher Grundschulen mit dem Thema Schulverband, welches neu lanciert wird. Dieses wird derzeit wieder herumgeboten wie eine Katze im Sack, mit dem Unterschied, dass sich bei genauerem Hinsehen keine Katze im Sack befindet. Das Schlagwort Schulverband ist heute noch genau so sinnleer, wie 2014, als die CDU damit erstmals an die Öffentlichkeit getreten ist.
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