Startbereit aber verhindert ! Freie Grundschule Werben. Ablehnungsentscheid 1. Juni 2016! |
Das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort hat immer betont, dass Bildung aus unserer Sicht eine Grundaufgabe des Staates ist. Gleichzeitig haben wir darauf hingewiesen, dass bei einem immer dünneren Grundschulnetz logischerweise mit einer Zunahme von Grundschulen in freier Trägerschaft zu rechnen ist. Zwei solche Anträge aus der Altmark (Werben und Kamern) sind kurz vor den Sommerferien auf den letztmöglichen Entscheidungstermin hin abgelehnt worden. Beide Schulen waren bezüglich Lehrkräften und Gebäulichkeiten startbereit, die Klassen hatten die notwendigen Anmeldezahlen. Viel Energie engagierter Menschen und finanzielle Vorleistungen sind also verpufft.
Was für ein schikanöses Genehmigungsverfahren!
Für Schulen in freier Trägerschaft gibt es natürlich eine spezielle Verordnung. Hier ist sie im vollen Wortlaut.
Auszug 1:
Neben dem pädagogischen Konzept, welches zwingend ein "Alleinstellungsmerkmal" zu öffentlichen Schulen der Umgebung enthalten muss, sind natürlich auch umfangreiche Dokumente wie Lehrpersonal mit Berufs-Qualifikationen nach LSA-Vorgaben, Finanzierungsplan usw. usw. einzureichen.
Ein freier Schulträger, welcher also zum Schuljahr 2017/18 an den Start möchte, muss seinen Antrag spätestens Ende Dezember 2016 eingereicht haben.
Wirtschaftlich gedacht, ist dies eigentlich der späteste Zeitpunkt, zu welchem ein freier Schulträger -ausgestattet mit der entsprechenden Bewilligung ! - die Werbetrommel rühren muss. Wirtschaftlich deshalb, weil die ersten drei Jahre des Schulbetriebes ja aus Eigenmitteln finanziert werden müssen.
Ebenso ist es für Eltern und Lehrkräfte sehr wichtig, zu wissen, woran sie sind, denn:
Zu diesem Zeitpunkt haben die öffentlichen Grundschulen die Anmeldungen für die neuen Schüler schon längst in der Schublade. Dies fand nämlich im Februar/März 2016 statt...
Auszug 2:
Dies bedeutet: Ein freier Schulträger geht das Risiko ein, bis Ende Mai in jeglicher Hinsicht in der Luft zu hängen. Möglich, dass Eltern oder Lehrkräfte ab März die Nerven verlieren und sich anderweitig umsehen. Lehrkräfte, welche dem Träger aus Überzeugung die Treue halten und dann vor dem Nichts stehen, machen was?
Warteschlaufe bis Ende Mai - Weshalb?
Im Falle von Plötzkau mit einer Bewilligung und erst ab jetzt kann eigentlich verbindlich geplant werden. 3 Monate vor Beginn des neuen Schuljahres! Das muss reichen für einen freien Schulträger.....
Nochmals: Die öffentliche Grundschule benötigt dafür ein Zeitfenster von 16 Monaten, wenn man den Anmeldetermin für die Einschulung nimmt!
Freie Grundschule Kamern, Gebäudesanierung in Eigenleistung. Ablehungsentscheid 1. Juni 2016 ! |
Fachleute brauchen offenbar Wochen und Monate, um ein Schulkonzept zu bewerten und als tauglich oder untauglich zu bezeichnen. Weshalb? Was ist das Problem? Gehen da Hundertschaften von Beamte über dieses Papier, um dann letztendlich festzustellen, dass sich das dargestellte Konzept NICHT ausreichend von den umliegenden Schulkonzepten unterscheide? Das ist doch nur noch lächerlich!
Zum Schluss kriegt man dann inhaltlich eine derartige Begründung: (Ganzer Beitrag)
Daraus könnte man schließen:
- Freie Schulträger: Der Name Montessori-Reformpädagogik in euren Pädagogischen Konzepten ist also bereits ein möglicher Ablehnungsgrund, da in den öffentlichen Schulen "in unterschiedlicher Intensität vermittelt"(!!!!)
- Welche Grundschule der Verbandsgemeinde Osterburg unterrichtet nach der Montessori-Reformädagogik - was sich beispielsweise auch an der Gestaltung Tagesstruktur der Schule ablesen lässt..
- Wie erklärt sich der folgende Preis mit "mangelndem Interesse"?
- Wer Montessori-Reformpädagogik "in unterschiedlicher Intensität" an öffentlichen Schulen als Argument GEGEN ein klar auf Montessori-Reformpädagogik ausgerichtetes Schulkonzept anwendet und dies gleich mit "mangelndem Interesse" untermauert, muss die Hosen gestrichen voll haben. Vor allem jedoch: Die betreffende Instanz hat diese Pädagogik offensichtlich nicht begriffen, sonst hätte sie sich und uns diesen unsäglichen Vergleich, mit welchem sie sich selbst disqualifiziert, erspart.
Geneigte Leserinnen und Leser merken, es geht da nicht mehr um ein Bewilligungsverfahren nach rein pädagogisch objektiven Kriterien, denn diese Begründung hält keiner Rechtsprüfung stand.
Darüber juristisch zu streiten ist jedoch für die Betroffenen angesichts des verbleibenden Zeitfensters so gut wie aussichtslos. Mit diesem Wissen scheinen auch die Genehmigungsverfahren terminiert zu sein. Das ist eigentlich skandalös und politisch zu thematisieren!
Offensichtlich ist: Es wird in Zukunft in Sachen freie Schulträger nicht nur nach schulfachlichen Kriterien entschieden, dafür sind die Ablehnungsgründe zu dürftig! Dass gleich zwei Schulträger aus der Altmark betroffen sind, ist ebenfalls kein Zufall. Mehr dazu in Teil 2 zum Thema freie Schulträger.
Landtag: Wer wird aktiv?
- Ein halbwegs vernünftiges Genehmigungsverfahren für die Anträge freier Schulträger ist allerspätestens per 1. März des laufenden Jahres abzuschließen.
- Was spricht dagegen, die Konzepte auf 15. Oktober zu verlangen, um per 1. Januar zu endgültigen Entscheiden zu kommen? Das ist machbar, selbst wenn noch zweimal nachgebessert werden muss.
- Diese jetzige Verordnung setzt mögliche freie Schulträger einem unglaublichen Risiko und der völligen Abhängigkeit von einigen Beamten, aber auch politischen Entscheidungsträgern aus, ohne auf dem Rechtsweg überhaupt die Rechtmäßigkeit des Entscheides VOR geplantem Schulstart prüfen zu können...
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