Direkt zum Hauptbereich

Wust: SEPL-VO2014 gilt NICHT für das Landesschulamt

Ungeheuerliches spielt sich derzeit um die Grundschule Wust ab. Es handelt sich hier nicht um Planung oder Nutzung von Immobilien, sondern um die Beschulung von Kindern. Kinder, welche das Recht auf eine vernünftige Ausbildung haben, was aber in der momentanen Situation offensichtlich einen untergeordneten Stellenwert hat. Dabei war eigentlich alles klar und im Konsens vorbesprochen:

  • Beschluss des Gemeinderates, dass die Grundschule Wust wegen Unterschreitung der Mindestschülerzahlen geschlossen würde, sobald die Gemeinde Schönhausen ihren KITA-Neubau erstellt und die durch den Auszug frei werdenden Räume des Schulgebäudes für den Unterricht bereit gestellt würden.
  • Der KITA-Neubau verzögert sich auf Grund der zögerlich ablaufenden STARKIII-Antragsabarbeitung, wobei ein Vorbescheid vorliegen soll.
  • So lange dieser Ersatzschulraum nicht vorhanden ist, lässt sich die Aufrechterhaltung der Schule in Wust laut SEPL-VO2014 rechtfertigen:

Was kümmert das alles das Landesschulamt?

Im Januar wird mitgeteilt, dass die Schule per Sommer 2016 nicht mehr mit Lehrkräften versorgt werde, eine weitere Ausnahmegenehmigung nicht mehr erteilt werde.  Alleine diese Ankündigung ist schon seltsam, denn:
  • Eine Lehrkraft ist langzeiterkrankt und wird nicht ersetzt
  • Eine weitere Lehrkraft ist 3 Tage/Woche nach Stendal abgeordnet und fehlt somit in Wust.
  • Verbleibt eine Lehrkraft, welche sich um drei Klassen zu kümmern hat, da die vierte Klasse bereits in Schönhausen unterrichtet wird.
Soviel zum Thema Unterrichtsversorgung, gute Bildung und "zum Wohle unserer Kinder".

Die Verbandsgemeinde im Zugzwang

Was kann nun ein Verbandsbürgermeister angesichts dieses Entscheides unternehmen? 
  • abwarten bis rechtskräftiger Bescheid und nicht nur eine Ankündigung da ist?
  • in Widerspruch gehen?
  • Notvorkehrungen treffen um allenfalls die Schüler doch irgendwie unterbringen zu können?

Im konkreten Fall: Überlegungen zu drei fehlenden Klassenzimmern

  • 1 Fachkabinett wird umfunktioniert zu einem Klassenzimmer (Es lebe die Unterrichtsqualität!)
  • 1 Raum wird gemischt sowohl als Klassenzimmer wie auch als Hort-Raum genutzt.
  • Für den 3. Raum wird für zwei Jahre ein 45 m2 - Container zum Preise von 25 000 € angemietet. Zu fragen ist hier nach den Anschluss- und Betriebskosten dieses Containers für Heizung,  Wasser und Strom. Oder führt man nun bereits Baracken-Klassenzimmer ohne Wasseranschluss als  noch gedulteten Standard ein?
  • Offene Fragen: Mittagstisch, KITA-/Hortbetreuung 

Verbandsgemeinde wird durch Landesschulamt in Unkosten gezwängt

Bemerkenswert und festzuhalten ist:
  • Für die Kommunen: Selbst bei Berücksichtigung und Planung auf Basis der SEPL-VO2014 besteht für die Standortträger keinerlei Planungssicherheit, da das Landesschulamt offensichtlich aus eigenem Ermessen neue Entscheide mit fatalen Folgen für die Standortgemeinde  fällt.
  • Folgekosten: Für die entstandenen sinnlosen Mehrkosten einer solchen Maßnahme muss natürlich die Verbandsgemeinde aufkommen, im konkreten Falle also alle Gemeindeglieder.
  • Spareffekt? Mit dieser beabsichtigten Zwangsverlegung wird keine einzige Lehrerstelle eingespart. 

Auf wie sicherem Boden steht eigentlich der Entscheid des Landesschulamtes? 

Was passiert, wenn die Verbandsgemeinde hier auf stur schaltet und am Weiterbetrieb der Grundschule Wust festhält und zwar so lange, bis der benötigte und schon längst geplante Ersatzschulraum  bereit steht? Ein Bürgermeister könnte sich ja auf den Standpunkt stellen, er sei verpflichtet, finanziellen Schaden von seiner Gemeinde fernzuhalten. 

Wenn sich in diesem Falle erneut das Landesschulamt durchsetzt, dann sollten sich alle Kommunalpolitiker bewusst sein, dass hiermit ein weiteres Kapitel Kommunalhoheit begraben wird.

..und "zum Wohle der Kinder" ist ein Täfelchen für das Antiquariat. Darum scheint es zu allerletzt zu gehen.

Nachtrag: Landesschulamt sagt Besprechungstermin ab!

Ein seit Längerem für diese Woche anberaumter Besprechungstermin beim Landesschulamt wurde heute kurzfristig abgesagt, neuer Termin nach den Wahlen....

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sprechen wir mal "von Schule" - Klassenzimmer: Wartsaal oder "die zweite Lehrkraft" ?

Wir befassen uns heute mit  den Räumen in welchen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 16  mehr als die Hälfte ihres Lebens verbringen. Es sind zwei Punkte, welche im Vordergrund stehen: Nutzung des Raumes  und Möblierung. Der Titel deutet es schon an, hier geht es um die Nutzung. Das Bild links zeigt ein Klassenzimmer um 1900 herum.   Der dazugehörige Beitrag ist sehr lesenswert. Schule um 1900 eben. "Und auch aus diesen Jungs und Mädchen ist was geworden", höre ich bereits. Ja, das ist so. Das Bild rechts oben und die Bilder dieses Abschnittes zeigen Klassenzimmer von heute. In den meisten Grundschulen sehen wir nach wie vor die klassische Bestuhlung und sie besagt etwas: Gängigste Unterrichtsmethodik ist Frontalunterricht. Dies wiederum bedeutet für die Schüler: Viel sitzen, viel zuhören, wenig Eigenaktivität und Bewegung. Ja, es gibt auch andere Klassenraumbestuhlungen, sie sind lobend zu erwähnen, denn sie machen auf den ersten Blick klar, dass...

DAS Wunder: Vom Hungertod bedrohter Esel scheißt Golddukaten.

Anlass zur folgenden Glosse ist dieser Beitrag. Das Wunder des vom Hungertod bedrohten Esels, der über Nacht Golddukaten zu schei ßen begann. Ironie an: Es war gegen Ende des Jahres 2012, als die Besitzer eines Esels, der für viele Einwohner Dienste verrichtete, Alarm schlugen:“ Hört zu, liebe Leute, unserem Esel geht es schlecht. Wir können ihn nur noch dank Zuschüssen und Spenden ernähren. Wir müssen unverzüglich daran gehen, seinen Kalorienbedarf runterzufahren. Das heißt: Er steht nur noch begrenzt zur Verfügung. Wir haben bereits ein Programm, wie das geschehen soll und fordern euch auf, eure Planungen auf Grund dieser Verordnungen in Angriff zu nehmen und uns vorzulegen. WIR werden dann entscheiden, inwiefern wir euch den Esel weiterhin zur Verfügung stellen können oder nicht. So begann ein gehässiges Gezänke zwischen den Anwohnern, denn die Vorgaben sahen vor, dass der Kultur- der Wissenschafts-, der Bildungs- und der Sicherheitsacker nur noch unter großen Ein...

Satzungen zur Schülerbeförderung der einzelnen Landkreise

Wir diskutieren eigentlich über eine Alternative zur gegenwärtigen Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPL-VO2014). Nachdem in einem ersten Kommentar aus dem Kultusministerium verneint wurde, dass es Verordnungen gäbe, welche die Haustür zu Schultüre Zeit von Grundschulkindern mit bis zu 75 Minuten für einen Weg als zumutbar bezeichne, möchten wir  diesen zugespielten Ball aufgreifen und das, was da in den Verordnungen steht, sichtbar machen. Dazu die Anmerkung: Nicht das Kultusministerium erstellt diese Regeln, sondern die Landkreise. Entsprechend unterschiedlich sind die Verordnungen gestaltet. Es werden jeweils zwei Zeiten angegeben. Ein Wert für Grundschüler, der zweite Wert ab 5. Klasse. Dazu verlinken wir die jeweiligen Verordnungen. Wir betonen: Das sind die  als zumutbar definierten Weg-Warte- und Umsteigezeiten  der Altersgruppen 6-10 und der zweite Wert gilt für Kinder ab 11 Jahren!!! Berechnet sind sie pro Weg . Hier die Übersicht: Land...