Ungeheuerliches spielt sich derzeit um die Grundschule Wust ab. Es handelt sich hier nicht um Planung oder Nutzung von Immobilien, sondern um die Beschulung von Kindern. Kinder, welche das Recht auf eine vernünftige Ausbildung haben, was aber in der momentanen Situation offensichtlich einen untergeordneten Stellenwert hat. Dabei war eigentlich alles klar und im Konsens vorbesprochen:
- Beschluss des Gemeinderates, dass die Grundschule Wust wegen Unterschreitung der Mindestschülerzahlen geschlossen würde, sobald die Gemeinde Schönhausen ihren KITA-Neubau erstellt und die durch den Auszug frei werdenden Räume des Schulgebäudes für den Unterricht bereit gestellt würden.
- Der KITA-Neubau verzögert sich auf Grund der zögerlich ablaufenden STARKIII-Antragsabarbeitung, wobei ein Vorbescheid vorliegen soll.
- So lange dieser Ersatzschulraum nicht vorhanden ist, lässt sich die Aufrechterhaltung der Schule in Wust laut SEPL-VO2014 rechtfertigen:
Was kümmert das alles das Landesschulamt?
Im Januar wird mitgeteilt, dass die Schule per Sommer 2016 nicht mehr mit Lehrkräften versorgt werde, eine weitere Ausnahmegenehmigung nicht mehr erteilt werde. Alleine diese Ankündigung ist schon seltsam, denn:
- Eine Lehrkraft ist langzeiterkrankt und wird nicht ersetzt
- Eine weitere Lehrkraft ist 3 Tage/Woche nach Stendal abgeordnet und fehlt somit in Wust.
- Verbleibt eine Lehrkraft, welche sich um drei Klassen zu kümmern hat, da die vierte Klasse bereits in Schönhausen unterrichtet wird.
Soviel zum Thema Unterrichtsversorgung, gute Bildung und "zum Wohle unserer Kinder".
Die Verbandsgemeinde im Zugzwang
Was kann nun ein Verbandsbürgermeister angesichts dieses Entscheides unternehmen?
- abwarten bis rechtskräftiger Bescheid und nicht nur eine Ankündigung da ist?
- in Widerspruch gehen?
- Notvorkehrungen treffen um allenfalls die Schüler doch irgendwie unterbringen zu können?
Im konkreten Fall: Überlegungen zu drei fehlenden Klassenzimmern
- 1 Fachkabinett wird umfunktioniert zu einem Klassenzimmer (Es lebe die Unterrichtsqualität!)
- 1 Raum wird gemischt sowohl als Klassenzimmer wie auch als Hort-Raum genutzt.
- Für den 3. Raum wird für zwei Jahre ein 45 m2 - Container zum Preise von 25 000 € angemietet. Zu fragen ist hier nach den Anschluss- und Betriebskosten dieses Containers für Heizung, Wasser und Strom. Oder führt man nun bereits Baracken-Klassenzimmer ohne Wasseranschluss als noch gedulteten Standard ein?
- Offene Fragen: Mittagstisch, KITA-/Hortbetreuung
Verbandsgemeinde wird durch Landesschulamt in Unkosten gezwängt
Bemerkenswert und festzuhalten ist:
- Für die Kommunen: Selbst bei Berücksichtigung und Planung auf Basis der SEPL-VO2014 besteht für die Standortträger keinerlei Planungssicherheit, da das Landesschulamt offensichtlich aus eigenem Ermessen neue Entscheide mit fatalen Folgen für die Standortgemeinde fällt.
- Folgekosten: Für die entstandenen sinnlosen Mehrkosten einer solchen Maßnahme muss natürlich die Verbandsgemeinde aufkommen, im konkreten Falle also alle Gemeindeglieder.
- Spareffekt? Mit dieser beabsichtigten Zwangsverlegung wird keine einzige Lehrerstelle eingespart.
Auf wie sicherem Boden steht eigentlich der Entscheid des Landesschulamtes?
Was passiert, wenn die Verbandsgemeinde hier auf stur schaltet und am Weiterbetrieb der Grundschule Wust festhält und zwar so lange, bis der benötigte und schon längst geplante Ersatzschulraum bereit steht? Ein Bürgermeister könnte sich ja auf den Standpunkt stellen, er sei verpflichtet, finanziellen Schaden von seiner Gemeinde fernzuhalten.
Wenn sich in diesem Falle erneut das Landesschulamt durchsetzt, dann sollten sich alle Kommunalpolitiker bewusst sein, dass hiermit ein weiteres Kapitel Kommunalhoheit begraben wird.
..und "zum Wohle der Kinder" ist ein Täfelchen für das Antiquariat. Darum scheint es zu allerletzt zu gehen.
Nachtrag: Landesschulamt sagt Besprechungstermin ab!
Ein seit Längerem für diese Woche anberaumter Besprechungstermin beim Landesschulamt wurde heute kurzfristig abgesagt, neuer Termin nach den Wahlen....
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