Grundschule Wust |
Im Laufe der vergangenen Jahre haben wir immer wieder hören müssen, dass einer der Nachteile der kleinen Schulen im ländlichen Raume die Stellvertreter-Regelung sei, wenn Lehrkräfte wegen Krankheit ausfielen. Es sei so gut wie unmöglich, Ersatz zu beschaffen. Dazu kommen dann noch so Sprüche wie mangelnde Unterrichtsqualität und fehlende Arbeitsgruppenangebote.
Nein, es läuft genau umgekehrt: Beispiel Wust
Grundschule, deren 4. Klasse bereits in Schönhausen unterrichtet wird. Verbleiben 3 Klassen. Eine Lehrkraft ist seit Wochen erkrankt, kein Ersatz.
Eine zweite Lehrkraft ist seit Wochen für 3 Tage/Woche nach Stendal abgeordnet. Was verläßlich vor Ort bleibt, ist eine Lehrkraft für die 1./2./3. Klasse. Es wird also knallhart das Bildungsangebot, ein Grundrecht, heruntergefahren, ausgedünnt. Dieser Abzug von Lehrkräften ist übrigens kein Einzelfall, genau so lief es auch vor 2 Jahren in der GS Frose ab.
Hier noch von Unterrichtsqualität zu sprechen, ist ein Hohn - aushungern trifft es besser. Genau darum geht es, denn entgegen einer Vereinbarung wurde die Ausnahmegenehmigung für die Weiterführung dieser Schule, bis in Schönhausen genügend Ersatzraum zur Aufnahme der SchülerInnen aus Wust geschaffen sei, abgelehnt.
Das Landesschulamt trifft also über die SEPL-VO2014 hinaus und entgegen den Beschlüssen der Gemeinde Entscheidungen, welche im nächsten Beitrag genauer beleuchtet werden. Die Auswirkungen dieser Zwängerei sind nicht ohne...
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