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Ostereier auf den Poker-Tisch für Ministerämter

Nach den Wahlen finden Sondierungsgespräche zwischen CDU/SPD und Grünen statt. Ein offenbar heiß umstrittenes Ministerium ist das Kultusministerium. Gleich drei Politiker liebäugeln mit diesem Ressort. Andre Schröder (CDU), Claudia Dalbert (Grüne) und offenbar auch Stefan Dorgerloh (SPD).
Dem Wahlprogramm der SPD ist zu entnehmen, dass sich an den gegenwärtigen Mindestschülerzahlen für Grundschulen langfristig nichts ändern soll. Dies dürfte auch die Förderprogramme STARKIII und STARKV betreffen, deren Demografie-Check ja ebenfalls über das Kultusministerium läuft. 
Indem der ehemalige Staatssekretär und einer der STARKIII-Architekten Jürg Felgner auch mit dem Finanzministerium in Verbindung gebracht wird, ist also davon auszugehen, dass die Grundschul- und KITA-Infrastruktur wie unter Bullerjahn geplant abgewickelt wird. Eine solche SPD-Schiene Finanzen-Kultus wäre also die Fortsetzung der bisherigen Schul- und Kitaschließungsszenarien.

Betrachten wir zwei Bausteine isoliert:

SEPL-VO2014:

  • Mittelfristige Beibehaltung bedeutet, jährlich Schulschließungen, da Mindestschülerzahlen unterschritten oder Anfangsklassen nicht mehr gebildet werden können. Über 100 Grundschulen haben weniger als 80 Kinder und fallen in den kommenden Jahren dieser Regelung zum Opfer.
  • Wer also Schulen retten will, muss bei der SEPL-VO2014 ansetzen. Hier: Bereits am 13. Juli 2013 dargelegt!  ..und vom Freistaat Sachsen inzwischen nach einem einjährigen Schließungsmoratorium übernommen.
  • Wer sich diesem Modell verweigert, befürwortet und verfolgt weiterhin das Ziel, ortsnahe Beschulung und Betreuungvon Grundschülern im ländlichen Raum Jahr für Jahr mit imaginären Mindestschülerzahlen zurückzufahren..


STARKIII:
  • Wer  StarkIII weiterhin als nicht maßgeblich für die Schulnetzplanung des Landes Sachsen-Anhalt bezeichnet, der sollte in sich gehen und mit Betroffenen sprechen, die Verordnung studieren. Dann erkennt man, dass die wirkliche Schulnetzplanung des Landes Sachsen-Anhalt auf der Basis Grundschulen und KITAS durch dieses Programm gesteuert wird. "Freiwilligkeit" der Kommunen ist ein schlechter Scherz. Wir werden zu diesem Thema noch Dokumente vorlegen, welche zeigen, wie übergriffig und rechtlich fragwürdig die Umsetzung gerade dieses Programmes vor sich geht!
  • Zu erreichende Mindestschülerzahl von 100 Grundschülern im Jahre 2030 ist für Schulen im ländlichen Raum NICHT realisierbar und steht außerdem im krassen Gegensatz zur Bestandsfähigkeitsdefinition der SEPL-VO2014. 
  • Umsetzung des Programmes STARKIII bedeutet, dass sämtliche Änderungsvorschlage im Schulgesetz WEGEN STARKIII verunmöglicht werden, da auf einer 15-Jahres-Schiene festgezurrt. Ausscheren bedeutet Rückzahlung der Fördermittel!
  • Wer also Interesse an der Erhaltung des Grundschul- und Kita-Netzes im ländlichen Raum hat (das versprechen Grüne, CDU und AfD), muss also den Hebel bei diesem Förderprogramm ansetzen. Sofortiger Stopp und dann genau DAS umsetzen,  was der Freistaat Sachsen gemacht hat: 
  • Änderung des Schulgesetzes und darauf aufbauend die neue Förderrichtlinie, welche dann eben auch kleine Schulen als bestands- UND förderfähig definiert. Dass die SPD das NICHT will, wissen wir. Jetzt kommt es darauf an, was CDU und Grüne in den Koalitionsvertrag zu schreiben gedenken....
  • Wer dieses heiße Eisen NICHT anfasst, sollte zum Thema  ortsnahe Beschulung und Betreuung im ländlichen Raum nur noch verschämt SCHWEIGEN.


Die Fakten sind eindeutig:

Um STARKIII auf neue, stabile Beine zu stellen MUSS zuerst das Schulgesetz angepasst werden. Hier die Textvorlage aus dem CDU-geführten Sachsen, welches mit zwei Sätzen die Schullandschaft des ländlichen Raumes bestandssicher und förderfähig definiert. Auch dort gilt grundsätzlich Mindestschschülerzahl 60, nicht aber im ländlichen Raume, wo man sich zu folgender Regelung entschieden hat. Dieses Schulgesetz wurde im Kabinett beschlossen und befindet sich in der Vernehmlassung. Hier der gesamte Text.



Ein solcher Kurswechsel ist unausweichlich, wie wir bereits anlässlich unserer Anhörung im Januar 2014 dargelegt haben:




Landtagsabgeordnete und Minister, welche weiterhin erklären, Schulrettungen seien langfristig und nachhaltig möglich, ohne dass das Schulgesetz verändert werde, sind entweder in der Sache überfordert oder aber sie lügen die Bevölkerung bewusst an. 

5 Jahre lang haben wir uns diese Lügen angehört, die Resultate kennen wir und die Perspektive für die kommenden 10 Jahre ebenso. Wer im Weiteren die Wahlresultate betrachtet, erkennt, dass auch die Wähler solche Halbwahrheiten durchschaut haben.

Wir setzen nun darauf, dass damit Schluss ist.

Ortsnahe Beschulung und Kinderbetreuung im ländlichen Raum sind zentrale Stellschrauebn für Familienzuzug oder eben Verhinderung von Familienzuzug. Damit stellt sich also auch die Frage, nach der Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes. Dazu mehr NACH Ostern.

Allen ein frohes Osterfest und erholsamen Urlaub.

Kommentare

  1. Herr Helbing, gehen Sie doch in die Schweiz zurück. Oder sorgen Sie dafür, dass Flüchtlingsfamilien in Sachsen-Anhalt und vor allem in der ländlichen Struktur willkommen sind. Damit erledigt sich dann ganz von allein Ihre unqualifizierte Argumentation.

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  2. Hallo anonym
    Dieser Kommentar in seiner Plattheit erfüllt zweifellos das Merkmal "unqualifiziert". Zugleich ist er ein Zeichen dafür, wie vielfach mit berechtigter Kritik umgegangen wird. Plumpe Ausgrenzung. Trotzdem: Die Kommentarspalte bleibt für Sie offen, damit Sie darlegen können, worin Sie im obigen Beitrag "unqualifizierte Argumentation" sehen. Darauf sind meine Freunde und ich gespannt.

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