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GS Seyda, neugierig auf den Schulverband. |
Keine Wahlveranstaltung, an der von Seiten der CDU-KandidatInnen und -spitzen nicht das Thema Schulverband als Rettungsinstrument für die Grundschulen im ländlichen Raum erwähnt wird. Konkrete Aussagen, wie das geschehen soll, bleiben vage und sind nicht nachvollziehbar, vor allem aber nicht umsetzbar.
Was wir zum "Schulverband" wissen
- Mindestens 2 Schulen, mindestens 120 Schüler. (Sind drei Schulen betroffen gilt mind. 180 Schüler?)
- Personalplanung der Fachlehrkräfte über die größte der Verbundsschulen.
- Der Einwand, dass damit weiterhin Grundschulen unter die 60 fallen, wird gekontert:"Da müssen wir ans Schulgesetz ran". Gemeint ist wohl die Verordnung.
- Der Hinweis, damit haben wir das Problem der Mindestklassengröße für die Einschulungsklassen noch nicht gelöst, wird abgewedelt mit "das muss man dann vor Ort und im Schulverband klären"..., Fragen nach der Wechselbeziehung STARKIII-Schulverband.."da muss man eben hinter STARKIII gehen.."
1. Ihre angestrebte gesetzliche Grundlage für Schulverbände?
- Mit welchen konkreten Gesetzes- und Verordnungsänderungen beabsichtigen Sie, die Grundlagen für die Planung von Schulverbänden zu schaffen und in welchem Zeitrahmen soll das passieren?
- Nennen Sie die tolerierbaren Mindestschülerzahlen für Schulen und Klassen, welche sich in der kleineren Einheit Ihres Schulverbandes befinden. 60 kann es ja nicht sein, das haben wir heute schon. Falls tiefere Schülerzahlen angestrebt werden: Geschieht dies im Jahrgangsklassenverband oder mittels altersdurchmischter Anfangsklassenbildung? (also 1./2. Klasse , 3./4. Klasse?
- Schulverbände und laufende oder in Planung befindliche STARKIII-Projekte: Was glauben Sie, mit den Schulverbänden bewirken zu können? Glauben Sie, zum heutigen Zeitpunkt die STARKIII-Förderbedingungen ändern zu können und falls ja, wie soll das bei bereits laufender Umsetzung von STARKIII geschehen?
- Wir erwarten Ihre konkreten Angaben bis Freitag 4. März öffentlich nachlesbar im Netz.
Erklären Sie bitte, wie Sie die folgenden zwei Fallbeispiele mit Ihrem Schulverbandskonzept zu lösen gedenken, so , dass für die nächsten 15 Jahre Planungssicherheit herrscht.
2. Beispiel A: Drei Schulen einer ländlichen Einheitsgemeinde
Schule A: 80 Schüler - nach Entwicklungsplanung bis 2023 bestandsfähig (2023 59 Schüler)
Schule B: 70 Schüler - nach Schulentwicklungsplanung 2020 nicht mehr bestandsfähig. (2022 58 Schüler)
Schule C: 62 Schüler, Anfangsklasse 11 Schüler, mit Ausnahmegenehmigung bewilligt, ab 2018 wegen dauernder Unterschreitung der Mindestschülerzahl zu schließen. (2022 43 Schüler)
Wie greift nun Ihr Schulverband und rettet Grundschulen?
3. Beispiel B: Verbandsgemeinde, 3 Schulen und positiver Vorbescheid STARKIII-Projekt
Grundlage ist der Demografie-Check, auf Grund dessen das Projekt bewilligt wurde. Dutzende von Landgemeinden haben vergleichbare Anträge eingereicht und erwarten einen positiven Bescheid:
Vorgabe STARKIII: Mindestens 100 Schüler 15 Jahre nach Projektabschluss. Auf der untersten Zeile erkennen Sie die Reduktion von drei Schulstandorten auf einen Standort. Nur mit dieser Maßnahme kann der Demografie-Check bestanden werden.! STARKIII wirbt: Sämtliche bestandsfähigen Grundschulen und KITAS sind bis zum Jahre 2023 saniert! Was ändert Ihr vorgeschlagener Schulverband an dieser konkreten Situation? Wie retten Sie Schulen?
Wir sind der festen Überzeugung, dass es ein Pfeiler demokratischen Zusammenlebens und Respekts vor dem Bürger ist, solche Zusammenhänge oder in Ihrem Falle Konzepte VOR den Wahlen zu erklären. Dies sollte vor allem Angesichts der Wahlversprechen Ihres Koalitionspartners aus dem Jahre 2011 "wir streichen keine Schulen....!" ein Gebot der Stunde sein. Sie alle wollen ja Vertrauen in die Landespolitik herstellen. Ihre Antwort erwarten wir bis 5. März 2016 und bedanken uns im Voraus dafür.
Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort.
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