Gebäude GS Wust und Sommerschule Wust |
Sicht des Trägers und des Landkreises
Angesichts der geltenden SEPL-VO2014 war klar, dass die Grundschule Wust nicht zu halten sein würde. Auch wenn weiterhin gehofft wird, dass nach den Landtagswahlen die Mindestschülerzahlen im ländlichen Bereich erneut auf den Prüfstand kommen, machte man sich an die Planung. Dies bedeutete: Mehr Schulraum in Schönhausen schaffen, um die Wuster da unterbringen zu können. Dieses Projekt soll über STARKIII realisiert werden, doch gibt es diesbezüglich noch keinen Förderbescheid. Dem Schulträger sind also die Hände gebunden.
Gestützt auf §4 Punkt 14 wurde Antrag auf Verlängerung des Betriebes der Grundschule Wust als Aussenstelle von Schönhausen gestellt. Dieser Punkt lautet:
Das Landesschulamt ist darauf nicht eingegangen, was einigermaßen erstaunt. Ein klar unbestrittener räumlicher Engpass ist also für das Landesschulamt KEIN Grund mehr, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Situation in Schönhausen ab Schuljahr 2015/16, falls Wuster Kinder hier unterrichtet werden:
- 1. Klasse: 26 Schönhausen + 16 Wust = 32 Kinder = zweizügig
- 2. Klasse 15 Schönhausen + 6 Wust =21 Kinder = einzügig
- 3. Klasse 18 Schönhausen + 13 Wust = 31 Kinder = zweizügig
- 4. Klasse 17 Schönhausen + 11 Wust = hoher Klassenbestand für Einzügigkeit.
Praktisch lässt sich jedoch die Zweizügigkeit am gegenwärtigen Standort nicht umsetzen, weil dazu die Räumlichkeiten der Kita benötigt und her gerichtet werden sollen. Dazu wiederum fehlt der Förderbescheid.
Unverständliche Plan-Soll-Zwängerei des Landesschulamtes auf dem Buckel der Kinder und Eltern
Wieder einmal wird deutlich, dass es hier nicht um die immer wieder gepriesene "bessere Schulqualität" geht. Nein, hier sollen vermeintlich 3 Lehrerstellen eingespart werden. DAS ist das übergeordnete Ziel.
Bei realistische Betrachtung lässt sich jedoch höchstens eine Lehrstelle einsparen, dies zum Preise problematischer Lernbedingungen am Schulstandort Schönhausen.
Dies jedoch interessiert das Landesschulamt nicht, darum sollen sich Standortgemeinde und Landkreis kümmern. Sollen die doch die Kita kurzfristig anderswo unterbringen (Nach dem Wohl der Kinder fragt wieder niemand)..
"Plansoll" erfüllt, zu welchem Preis fragt niemand. Das wird auch 2016 die Devise im Kultusministerium sein. Die Zeche bezahlen andere: Landkreis, Standortgemeinde, Kinder und Eltern. Sollen die doch sinnlos Geld für Zwischenprovisorien und weitere Schülertransporte ausgeben.
Auch wenn klar ist: Weiterbetrieb um ein Jahr ist klar die kostengünstigste Lösung. Nein! Hauptsache theoretisch drei Planstellen gespart.... . Was für eine Behördenignoranz!
Der Plan dieser Landesregierung ist offensichtlich:
Wust ist weiterer Puzzlestein im Mosaik dieser Landesregierung, welches für den ländlichen Raum lautet: Abbau ortsnaher Bildung für Kinder - Familienvertreibung aus dem ländlichen Raum - Infrastrukturabbau - Identitäts- und Kulturverlust für die Bewohner und vor allem Kinder der Ortsteile - Immer mehr "Bürgerengagement" statt des gesetzlichen Auftrages einer angemessenen Grundversorgung.
Die Ausdünnung, resp. Konzentration der Grundschulstandorte in große zentrale Schulen ist DAS Schlüsselthema, um dieses Ziel zu erreichen.
Das Kabinett in Sachsen unterbreitet dem Landtag ein neues Schulgesetz: Demnach erhalten Schulträger außerhalb von Ober- und Mittelzentren die Möglichkeit, den Unterricht auf jahrgangsdurchmischte Klassenbildung umzustellen. Der Richtwert beträgt dann mind. 15 Schüler für die 1./2. Klasse mind. 15 Schüler für die 3./4. Klasse = Mindestschülerzahl 30 ! Ziel: Erhaltung einer ortsnahen Grundschulinfrastruktur im ländlichen Raum.
Damit sind diese Schulen auch mittelfristig bestandsfähig, können einen Demografie-Check einreichen und sind mit EU-Geldern förderfähig. Dieselben Gelder, welche in Sachsen-Anhalt in so genannten Leuchttürmen verpflastert werden.
Der liebliche Ort Wust mit seiner tollen Grundschule und der Sommer-Europa-Schule, welche ebenfalls die Räumlichkeiten der Grundschule nutzt, liegt leider nicht in Sachsen...
Blick zum Nachbarn
Das Kabinett in Sachsen unterbreitet dem Landtag ein neues Schulgesetz: Demnach erhalten Schulträger außerhalb von Ober- und Mittelzentren die Möglichkeit, den Unterricht auf jahrgangsdurchmischte Klassenbildung umzustellen. Der Richtwert beträgt dann mind. 15 Schüler für die 1./2. Klasse mind. 15 Schüler für die 3./4. Klasse = Mindestschülerzahl 30 ! Ziel: Erhaltung einer ortsnahen Grundschulinfrastruktur im ländlichen Raum.
Damit sind diese Schulen auch mittelfristig bestandsfähig, können einen Demografie-Check einreichen und sind mit EU-Geldern förderfähig. Dieselben Gelder, welche in Sachsen-Anhalt in so genannten Leuchttürmen verpflastert werden.
Der liebliche Ort Wust mit seiner tollen Grundschule und der Sommer-Europa-Schule, welche ebenfalls die Räumlichkeiten der Grundschule nutzt, liegt leider nicht in Sachsen...
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