Das öffentliche Leben läuft reduziert, viele schwelgen bereits im bevorstehenden, andere träumen vom eben erlebten Urlaub und so mag man sich ungern mit schwerer Kost beschäftigen. Etwas Unterhaltung, Ablenkung tut gut. Was eignet sich da besser, als das Setzieren der Antwort unserer Landesregierung auf unsere Petition. Eine Art Bildgeschichte:
Beginnen wir mit unserem Kernanliegen.
Posse 1
Die Landesregierung nimmt gegenüber den Ausschüssen Stellung und stellt unser Anliegen wie folgt dar:
Korrekt. Und nun die Antwort auf unsere Forderung:
Ach ja?? DAS ist KEINE Antwort auf unser Begehren! Hier wird etwas suggeriert, was überhaupt nichts mit unserem Anliegen zu tun hat! Hier:
Interpretieren wir diesen Text großzügig , überlesen wir den Passus "über den Unterricht in Jahrgangsklassen hinaus" und sagen wir: Obwohl nur von Lerngruppen gesprochen wird, könnte man doch daraus auch ableiten, dass sogar eine Bildung von jahrgangsgemischten Klassen möglich wäre. Also 1./2. Klasse, 3./4 Klasse, je eine Lehrkraft. Damit wäre unser Anliegen tatsächlich bereits erfüllt. Ist aber nicht der Fall und nicht möglich, denn:
Posse 2
Schulgesetz: Schreibt einzügige Grundschulen vor! Wir übersehen die "Ausnahmefälle" großzügig.
Nachzulesen auf §4 Punkt 6.
"Die Grundschule hat wenigstens einen Zug". Damit wird gesagt: 4 Klassen mit 4 Klassenlehrekräften.
Es kommt aber noch dicker:
Die SEPL-VO2014 scheint sich bezüglich Zügigkeit bereits in einer anderen Dimension zu bewegen:
Während also im Schulgesetz die Größe von Grundschulen mit "mindestens Einzügigkeit" definiert wird, setzt die (rechtlich untergeordnete!!!) Verordnung SEPL-VO2014 für die Eröffnung neuer Grundschulen "mindestens Zweizügigkeit"!
Posse 3
Gesetze und Verordnung harmonieren offensichtlich nicht. Trotzdem kommen also findige Leute aus den Ministerien auf die Antwort, unsere Forderung sei bereits vom Gesetze her möglich. Und niemand der Politiker in den Ausschüssen wird hellhörig? Die Info stimmt schlicht und ergreifend nicht! Dieses Schulsystem verlangt ganz klar für eine erste Klasse 15 Schüler (Ausnahmen lassen wir beiseite!) und somit ist die Sache gelaufen. Dafür gibt es eine spezielle Verordnung:
Genau DAS , was wir fordern und
worauf die Landesregierung antwortet "haben wir schon"
HABEN WIR NICHT!!
Nochmals: Um weitere Ausflüchte gleich wegzuwischen: Es steht deutsch und nachvollziehbar "Die Bildung von Anfangsklassen ist ...nur zulässig...., wenn die erforderliche Mindestjahrgangsstärke erreicht wird".
Posse 4
Nach der öffentlichen Anhörung im Januar 2014 gab es zwei Zusatzanhörungen bei den Bildungsausschüssen der CDU und der SPD . Im Februar/März 2014 haben wir diese Thematik erneut angesprochen und dargelegt.
Der Unterschied zwischen altersdurchmischtem Lernen als Unterrichtsorganisationsinstrument und jahrgangsübergreifender Klassenbildung als Systemwechel wurde mit mehreren Modellbeispielen dargestellt und es gab keinen Zweifel, dass die von uns gewünschte Schulorganisation derzeit NICHT möglich ist, alleine auf Grund des Erlasses zur Bildung von Anfangsklassen, welcher sich übrigens auch so in der SEPL-VO2014 in Form von Klassengrößen wieder findet. Dokumentiert haben wir das alles auf Papier, auf CD und im Internet.
Posse 5
15 Monate NACH diesen Anhörungen kriegen wir nun als Antwort genau DIE Sätze, welche man uns damals auch vorgelegt hat und die wir widerlegt haben. Passiert ist also gar nichts. Vor allem: Die Argumente unserer öffentlichen Anhörungen scheinen mitnichten aufgenommen worden zu sein, obwohl daraus unmissverständlich hervorgeht , worauf wir hinaus wollen.
Eine Landesregierung antwortet also auf unser Begehren mit inhaltlichen Aussagen, welche durch die eigenen Gesetze und Verordnungen widerlegt sind!
Jetzt fragt sich nur noch: Wer bringt den Verantwortlichen in dieser Landesregierung bei, dass sie einen substantiellen Vorschlag nicht nur grenzwertig verschleppen, sondern in der Sache falsch beantworten? Bewusst oder in Unkenntnis der eigenen Gesetze, bleibe dahingestellt.
Vielleicht ergänzt durch den Hinweis, das Ministerium möge doch endlich in seinen eigenen Erlassen, Verordnungen und Gesetzen soweit Ordnung schaffen, dass Schlüssel und Schrauben auch zusammenpassen!
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