Gestern Freitag, 17.07.2015 sind zwei Briefe des Petitionsausschusses beim Aktionsbündnis eingegangen. Es geht um unsere Petitionen, welche wir im September 2013 und im Frühjahr 2014 eingereicht haben. Im Weiteren wurde im Januar 2015 um eine Zusatzanhörung gebeten, da sich inzwischen wesentliche Kritikpunkte, welche wir damals auf die SEPL-VO2014 bezogen haben, auf STARKIII ausgelagert wurden. Sowohl die Petitionen werden nun auf Basis der Erklärung unserer Landesregierung und der Empfehlung des Petitionsausschusses dem Landtag unterbreitet. Der Petitionsausschuss empfiehlt Erledigung und gleichzeitig Ablehnung der Zusatzanhörung.
Zur Erinnerung: Petition 1 Petition 2
Wir sind froh, dass diese Hängepartie zu einem Abschluss kommt und bedanken uns vorerst mal bei der Petitionsausschuss, welcher sich im Rahmen seiner Möglichkeiten sehr für unser Anliegen eingesetzt hat.
Bezüglich der inhaltlichen Substanz der Erklärungen unserer Landesregierung verzichten wir im Moment auf eine ausführliche Stellungnahme. Unser Eindruck ist, dass sehr oberflächlich und in der Argumentation angreifbar mit Allgemeinplätzen auf einen konzeptionellen Vorschlag reagiert wird, der sehr wohl mit Zahlen und Fakten unterlegt wurde.
Darauf will diese Landesregierung offensichtlich nicht eingehen, obwohl inzwischen die Entwicklung in unserem Lande unsere Argumentation bestätigt. Vor allem aber wird das von uns beschriebene und vorgeschlagene Konzept inzwischen in mehreren Bundesländern als Landschulmodell eingeführt..
Wir melden uns wieder Ende Juli zu diesem Thema. Zuerst ist jetzt mal Urlaub, Erholung angesagt, aber auch Neues in Vorbereitung...
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