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Das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort weist seit 15 Monaten darauf hin, dass das Prestigeprojekt STARKIII des Finanzministeriums zu einer beachtlichen Verschuldung der Kommunen führen wird, da diese 1/3 der Gesamtkosten zu tragen haben. Darüber hinaus werden Gemeinden mit mehr als einem Schulstandort insbesondere im ländlichen Raum dazu gezwungen, ihr Schulnetz nicht nach den Vorgaben der SEPL-VO2014 , sondern nach dem Demografie-Check von STARKIII zu straffen. Dies hat zur Folge, dass vor allem im ländlichen Raum kleine Schulen unnötigerweise geschlossen werden, um mit dem zweiten Objekt in den Genuss von Fördergeldern zu kommen. Das wiederum führt jedoch zu einer Schwächung der Infrastrukturen in den Ortsteilen, welche ihre Schulen verlieren.
Überschuldung der Kommunen blockiert STARKIII
Es brauchte einige Zeit, bis in den einzelnen Gemeinden erkannt wurde, dass dieses "geschenkte Geld" der EU seinen Preis hatte. Da viele Gemeinden bereits vom Lande in die Haushaltskonsolidierung gedrückt wurden (Geld gibt es nur noch, wenn die Ausgaben auf ein Mindestmass heruntergefahren werden, so genannten "freiwillige" Aufgaben NICHT mehr durch die Gemeinde finanziert werden) entstand plötzlich die Situation, dass selbst eine Neuverschuldung um den Eigenanteil der STARKIII- Bausumme nicht zu stemmen gewesen wäre. Dargestellt ist diese Problematik an einem konkreten Beispiel der Stadt Hecklingen Somit kann angenommen werden, dass viele gestellte STARKIII-Bedarfsmeldungen bei Umsetzung tatsächlich NICHT durch die Kommunen zu finanzieren gewesen wären, ohne den Haushalt erneut in Schieflage zu bringen.
STARK V rettet STARKIII: Die 130 Mio-Gießkanne
Da kommt doch ein Bundes-Förderprogramm für finanzschwache Kommunen wie gerufen. Auflage: Diese Gelder dürfen bei einem Eigenanteil von 10% nur in so genannte obligatorische Aufgaben investiert werden. Dazu gehören natürlich Gebäudesanierungen von öffentlichen Gebäuden, also auch Schulen. Dieses Programm ist dem Finanzministerium so viel wert, dass es den Kommunen sogar den Eigenanteil erlässt und diesen selbst bezahlt, 16 Mio. Hier die Pressemitteilung und die Kommunen und Landkreise, welche von dieser Gelddusche profitieren,
Also STARKIII zum Nulltarif!
Die oben erwähnte Stadt Hecklingen reagiert bereits folgendermaßen: Dank dem 690 000 € -Geldsegen sei es nun möglich, ebenfalls STARKIII-Förderung zu beantragen, sofern die Schulen nach STARKIII-Kriterien bestandsfähig seien. Damit ist der nächste Schritt indirekt angekündigt und wer etwas recherchiert wird fündig! Einem geschenkten Gaul, schaut man nicht ins Maul, auch wenn der Preis eine mittelfristige Strukturschwächung der Ortsteile der Stadt Hecklingen sein wird.
Gewinner Finanzministerium: Mindestens 100 Mio für den Fiskus
Mit einem Eigeneinsatz von 16 Mio € als STARKV Anteil schafft es das Land Sachsen-Anhalt, dass das EU-geförderte energetische Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm im Wert von total etwa 600 Mio € zum Nulltarif wirksam wird. Die gebeutelte Bauwirtschaft und Finanzämter werden das danken, denn über 100 Mio fließen in Form von Steuern in die Landeskasse - sofern denn einheimische Firmen zum Zuge kommen...
Kurzfristig und monitär betrachtet ein perpetuum mobile. Mittelfristig und langfristig entsteht eine Unterversorgung und Schwächung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes. Gemeint sind damit ganz klar die ehemals selbstständigen Gemeinden, welche seit 2010 zu Ortsteilen von Einheitsgemeinden wurden.
Mit Schule hat das aber nichts zu tun!
Die finanztechnischen Tricks des Finanzministeriums mögen ja bewundernswert sein, vor allem aus der unmittelbaren Zwangslagen-Optik der Kommunen. Zukunftsfähig ist diese Strategie nicht, im Gegenteil - erneut wird über diesen Hebel gewaltsam in eine gewachsene Struktur im ländlichen Raum eingegriffen und so wird dieser steuertechnisch immer schwächer. Das wird sich in den kommenden 15 Jahren perspektivisch auf ein mehrfaches Minus des kurzfristig erzielten "Steuererfolges" belaufen.
Das jetzt verabreichte Zückerchen für Kommunen ist EIN Weg, Infrastrukturen im ländlichen Raum aufzulösen. Kommunen sind angesichts dieser direktiven Auflagen durch das Land im Grunde genommen zwangsverwaltet und haben keinerlei eigenen Ermessungsspielraum.
Dieselbe Masche bei "Kleinere Städte und Gemeinden"
Ein zweites identisches Muster ist hier sehr schön beschrieben, das läuft über die Städtebauförderung und wieder ist es unsere Landesregierung, welche die Rahmenbedingungen diktiert! Zitat aus der MZ:
"Als das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgelegt wurde, war man davon ausgegangen, dass dieses für alle Orte gilt, erinnerte Sabine Haberkorn von der Bauverwaltung. Doch seitens des Landes sei nach zwei Jahren eine Richtlinie erlassen worden, dass die Kommunen sich festlegen und ein Fördergebiet benennen müssten. „Wir haben versucht, das Land zu einer Sichtweisen-Änderung zu bewegen. Wir haben gesagt, wir machen uns unglaubwürdig, weil wir das Programm anders kommuniziert haben. Das ist alles angesprochen worden. Es hat alles nichts genützt.“
Der gesamte Beitrag ist sehr aufschlussreich und zeigt auf, in welche Richtung und mit welchen Verlusten diese Landesregierung im ländlichen Raume Abwicklungsszenarien durchsetzt!
Was wir schon seit 2 Jahren sagen: Schulen sind der Schlüssel zu diesem verfolgten Gesamt-Konzept. Keine Grundschule = kein oder nur geringer Familienzuzug = beschleunigte Überalterung = perspektivische Aufgabe des Ortsteils und Entlassung in die Eigenverantwortung.
Über all das wird geflissentlich geschwiegen und es ist ein Glück, wenn ab und an etwas durch die Presse bekannt wird.
Im nächsten Beitrag; Das große Schweigen (2) STARKIII
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