Das Pokerspiel ist neu eröffnet. Die Grundschule Neu Königsaue könnte noch für zwei weitere Schuljahre ihre Pforten für die künftigen dritten und vierten Klassen offen halten. Allerdings nur als Außenstelle der Grundschule Staßfurter Höhe. Das Landesschulamt hat dafür jetzt den Weg geebnet und die fünf Lehrer zum 1. August nach Aschersleben versetzt. Diese sollen dann künftig zum Unterrichten nach Neu Königsaue fahren. MZ. vom 19.5.2015
und weiter:
Doch die endgültige Entscheidung über den Grundschulstandort liegt beim Stadtrat. Gibt es hier den Beschluss, den Schulstandort Neu Königsaue aufzugeben, gibt es die Außenstelle. Fällt er durch, ist es die Entscheidung des Landkreises und des Landesschulamtes, wie mit der Schule weiter verfahren wird.
Das Landesschulamt verzuckert hier also einen Schließungsentscheid mit dem Lockvogel Außenstelle. Erstaunlich, denn gleich zwei Dogmen der letzten Jahre werden gebrochen: "Außenstellen nur, wenn Wegebeziehung nicht zumutbar ist oder die räumlichen Verhältnisse am Zielschulort noch nicht gegeben sind. Keine auslaufende Beschulung!" Wird man sich an dieses Versprechen halten, wenn die Schule mal geschlossen ist und als Außenstelle 2 Jahre weiter geführt werden sollte? Man beachte die Argumente des Ortsbürgermeisters im oben verlinkten Beitrag!
Die Geschichte geht weiter:
In einem Schreiben vom 4. Mai hat das Landesschulamt jetzt die Stadt Aschersleben aufgefordert, mitzuteilen, welcher Grundschule die Schüler der Concordia-Grundschule Neu Königsaue ab dem 1. August 2015 zugeordnet werden sollen.
Im Hinblick darauf, dass die Mehrzahl der Lehrkräfte an die Grundschule Staßfurter Höhe wechseln werde, sollen die Schüler auch dieser Schule zugeordnet werden, heißt es in der Begründung einer Beschlussvorlage, über die der Ascherslebener Stadtrat am 9. Juli entscheiden soll. MZ 26.5.2015
Man beachte die Verknüpfung und den "demokratischen Ablauf":
- Landesschulamt teilt die 5 Lehrkräfte der Schule der Grundschule Stassfurter Höhe zu. (Wobei zu klären wäre, ob es sich um eine Unterstellung (administrativ) oder eine Abordnung handelt (künftiger Unterrichtsort) handelt.
- Landesschulamt verlangt Schließung der Schule Neu Königsaue und lässt Möglichkeit der auslaufenden Beschulung im Raume stehen. 2 Jahre Aussenstelle und dann ist endgültig Schluss. Bei erneuter Ablehnung der Schließung werden Ersatzvornahmen angedroht (welche ja mit der Abordnung der Lehrkräfte bereits getroffen sind!)
- Stadtrat wird vom Landesschulamt aufgefordert, die Schülerzuteilung für die zu schließende Schule vorzunehmen und darf nun entscheiden, in welche Schule die Kinder zu gehen haben, obwohl die Lehrkräfte bereits am zukünftigen Schulort eingeteilt sind.
Das alles wird dann vom Kultusministerium zu einem späteren Zeitpunkt inhaltlich so dargestellt und schon oft gehört: Die Standortgemeinde hat demokratisch entschieden, dass der Standort XY geschlossen wird. Das letzte Wort liegt immer bei der Standortgemeinde! So ein Blödsinn.
Der Job der Gemeinden besteht darin, diese Verordnung und die Forderungen des Landesschulamtes durchzuwinken und damit dem Ganzen autoritären Verfahren das Demokratie-Mäntelchen umzuhängen. Verweigern sie die Zustimmung, werden Schaden und Chaos in der Gemeinde noch größer.
Hübsche Pseudo-Demokratie, nicht wahr? Ein Spiel, bei dem seit 2013 klar ist, wer die A...-Karte kriegt.
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