Bereits mehrfach wurde an dieser Stelle auf die Hängepartien in Sachen SEPL und STARKIII aufmerksam gemacht. Betroffen davon sind ausschließlich Schulstandorte des ländlichen Raumes und wie es scheint, will man diesen undeklarierten Zustand politisch über die Landtagswahlen 2016 hinaus retten, ohne diesbezüglich Position zu beziehen. Das ist schäbig, aber auch verantwortungslos.
Zur Erinnerung nochmals die beiden Instrumente, mit welchen Grundschulen auf zwei völlig unterschiedlichen Ebenen bestandesfähig, respektive bestandesfähig/förderfähig erklärt werden.
SEPLVO2014
Diese wurde im Dezember 2014 verschlimmbessert, indem man auf die zweite Erhöhung 2017/18 (Mindestschülerzahl 80) im ländlichen Raum verzichtet hat. Bereits im Januar 2014 hat das Aktionsbündnis bei den Anhörungen darauf aufmerksam gemacht, dass sich der Mindestwert 80 rein arithmetisch im ländlichen Raum niemals halten lasse. Diese Korrektur ist die Bestätigung der damaligen Behauptung.
Somit könnten nun die Kommunen bezüglich fortschreibender Schulplanung aktiv werden. Das ist jedoch gar nicht so einfach, denn:
STARKIII-Bedarfsmeldung blockiert weitere Planungen der Standortgemeinden
Im Juni 2014 kriegten die Kommunen vom Finanzministerium den Auftrag, so genannte Bedarfsmeldungen für STARKIII-Förderprojekte einzureichen. Planungsgrundlage war dabei die noch geltende SEPL-VO2014 mit der Mindestschülerzahl 80 ab 2017. Es ist also nachvollziehbar, dass man sich damals entschieden hat, Schulen welche 2017/18 nicht mehr bestandsfähig waren, in den Demografie-Check der Bedarfsmeldung einzubinden und damit förderfähig zu werden.
Jetzt ist jedoch die Situation völlig anders. Diese Schulen wären gemäß SEPL-VO2014 bis über 2020 hinaus bestandsfähig. Was tun? STARKIII-Förderantrag für Objekt A zurückziehen oder an Schließung der Schule B festhalten, obwohl sie nach geänderter SEPL-VO2014 bis sicher 2020 bestandsfähig ist?
Wir sind der festen Überzeugung, dass auch die Eckwerte, nach denen der STARKIII-Demografie-Check (bis 2030!) eingereicht werden musste, genau so unrealisierbar sind, wie die alte SEPL-VO2014. Das ist allen Parteien bekannt, weshalb ja auch ein "Schulfrieden" angestrebt wurde, der in letzter Minute von der SPD abgeblockt wurde. Seither ist "Funkstille". Man schweigt und lässt die Kommunen in diesem absolut unverantwortlichen Planungschaos sitzen.
Noch schöner: Bereits jetzt sind die Landespolitiker unterwegs und meinen:" WIR können da nichts machen, es sind die Kommunen, welche entscheiden!" NEIN! Es sind die Ministerien, welche mit völlig untauglichen und sich überschneidenden Planungsvorgaben die Kommunen zu Entscheiden zu drängen versuchen! Die Verantwortung für dieses Desaster liegt also beim Land!
In Tat und Wahrheit ist allen Beteiligten klar, es werden Änderungen kommen, aber nicht vor den Wahlen. Und in diesen verbleibenden 9 Monaten kann man mit dem Thema um Wählerstimmen buhlen, gleichzeitig einige nervöse Kommunen zu vorzeitigen Schulschließungen provozieren, womit man wieder einige Schulen vom Netz weg hat.
Sicher ist: Noch nie gab es so viele unbeantwortete Fragen zum Thema Schulplanung wie heute. Noch nie gab es für Standorte einzügiger Grundschulen mit Schülerzahlen zwischen 60 und 80 eine derartige Perspektivlosigkeit!
Dieser Zustand kann nur als Dauer-Destabilisierung des ländlichen Raumes beschrieben werden.
Wenn dann einige Zeit später diese Korrekturen eintreffen, gibt es allenfalls noch ein bedauerndes Kopfschütteln der Landespolitiker für die doch so "naiven" Kommunalpolitiker:"Niemand hat euch gezwungen, schon jetzt Schulen zu schließen. Hättet ihr doch noch gewartet. WIR haben eure Schulen gerettet, aber IHR habt sie versenkt".
Auch das ist zurückzuweisen, denn in der Zwischenzeit war die Feuerpolizei da, hat man zusätzlichen akuten Sanierungsbedarf ausgemacht, hat das Landesschulamt mit Verweigerung der Bildung einer Anfangsklasse gedroht usw. usw. Das sind die Regeln in diesem schmutzigen Spiel.
Auffallend: Nur nicht über die heilige Kuh Jahrgangsklassen sprechen! Dazu mehr im nächsten Beitrag.
Jetzt ist jedoch die Situation völlig anders. Diese Schulen wären gemäß SEPL-VO2014 bis über 2020 hinaus bestandsfähig. Was tun? STARKIII-Förderantrag für Objekt A zurückziehen oder an Schließung der Schule B festhalten, obwohl sie nach geänderter SEPL-VO2014 bis sicher 2020 bestandsfähig ist?
Wir sind der festen Überzeugung, dass auch die Eckwerte, nach denen der STARKIII-Demografie-Check (bis 2030!) eingereicht werden musste, genau so unrealisierbar sind, wie die alte SEPL-VO2014. Das ist allen Parteien bekannt, weshalb ja auch ein "Schulfrieden" angestrebt wurde, der in letzter Minute von der SPD abgeblockt wurde. Seither ist "Funkstille". Man schweigt und lässt die Kommunen in diesem absolut unverantwortlichen Planungschaos sitzen.
Noch schöner: Bereits jetzt sind die Landespolitiker unterwegs und meinen:" WIR können da nichts machen, es sind die Kommunen, welche entscheiden!" NEIN! Es sind die Ministerien, welche mit völlig untauglichen und sich überschneidenden Planungsvorgaben die Kommunen zu Entscheiden zu drängen versuchen! Die Verantwortung für dieses Desaster liegt also beim Land!
Destabilisierung des ländlichen Raumes!
Diese politische Taktiererei führt zu einer unerträglichen Situation in den ländlichen Regionen. Wir werden in den kommenden Monaten erneut erleben, dass Wahlkämpfer mit den verschiedensten "heißesten" Informationen aus den Ministerien durch die Lande wandeln und schulpolitisch den Himmel versprechen.In Tat und Wahrheit ist allen Beteiligten klar, es werden Änderungen kommen, aber nicht vor den Wahlen. Und in diesen verbleibenden 9 Monaten kann man mit dem Thema um Wählerstimmen buhlen, gleichzeitig einige nervöse Kommunen zu vorzeitigen Schulschließungen provozieren, womit man wieder einige Schulen vom Netz weg hat.
Sicher ist: Noch nie gab es so viele unbeantwortete Fragen zum Thema Schulplanung wie heute. Noch nie gab es für Standorte einzügiger Grundschulen mit Schülerzahlen zwischen 60 und 80 eine derartige Perspektivlosigkeit!
Dieser Zustand kann nur als Dauer-Destabilisierung des ländlichen Raumes beschrieben werden.
Betrug mit Ansage!
STARKIII mit den obigen Planungswerten wird keinen Bestand haben, muss nachkorrigiert werden. Damit bleibt von den Kriterien der ursprünglichen Bedarfsmeldung von 2014, welche die Kommunen eingereicht haben, so gut wie nichts mehr übrig. Die Betroffenen lässt man jedoch für weitere Monate in dieser Bedarfsmeldungs-Falle sitzen und setzt sie in Handlungsverzug. Niemand möchte auf STARKIII verzichten. Dann lieber eine Schule schließen, um am anderen Ort mit einigen Millionen subventiort zu werden.Wenn dann einige Zeit später diese Korrekturen eintreffen, gibt es allenfalls noch ein bedauerndes Kopfschütteln der Landespolitiker für die doch so "naiven" Kommunalpolitiker:"Niemand hat euch gezwungen, schon jetzt Schulen zu schließen. Hättet ihr doch noch gewartet. WIR haben eure Schulen gerettet, aber IHR habt sie versenkt".
Auch das ist zurückzuweisen, denn in der Zwischenzeit war die Feuerpolizei da, hat man zusätzlichen akuten Sanierungsbedarf ausgemacht, hat das Landesschulamt mit Verweigerung der Bildung einer Anfangsklasse gedroht usw. usw. Das sind die Regeln in diesem schmutzigen Spiel.
Auffallend: Nur nicht über die heilige Kuh Jahrgangsklassen sprechen! Dazu mehr im nächsten Beitrag.
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