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Schulschließungen 2015: Augen und Ohren auf!

GS Langenweddingen
Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort hat im Herbst Dorgelohs Aussagen, es müssten bis 2017/18 dank Anpassung der SEPL-VO2014 gesamthaft "nur" 40 Schulen geschlossen werden, vehement widersprochen. Wir haben darauf hingewiesen, dass alleine dieses Jahr mindestens ein Dutzend Schulen geschlossen und/oder dank Verweigerung der Bildung von Anfangsklassen auf die Schließungsschiene 2016 gebracht werden. Das wird übrigens von Jahr zu Jahr so weiter gehen. Damit kommen wir bis zu diesem Sommer auf bereits rund 45 Schulen. 

Wir verzichten auf eine nochmalige Begründung, denn sie ist bereits früher erschienen und kann hier nachgelesen werden. 


Schulschließungen stehen an: Methode des Landesschulamtes hat sich geändert, "Diskretion" ist angesagt.



Es wird ganz offensichtlich versucht, Tatsachen zu schaffen, mit denen Standortgemeinden und vor allem Eltern in letzter Minute konfrontiert werden. Während Ministerien Demografie-Checks über 15 Jahre erfordern und dies mit Planungssicherheit begründen, zwingen dieselben  Ministerien Familien, innerhalb von zwei oder drei Monaten ihre gesamte Organisation von Beruf-Kinderbetreuung und Freizeit umzukrempeln. Nur weil ein kluger Kopf im Landesschulamt herausgefunden hat, man könnte da kurzfristig auch noch eine Lehrkraft einsparen - zum Preis von Mehrkosten in der Schülerbeförderung und der Einschränkung von Lebens- und Bildungsqualität. 


Methoden:

  • Beschleunigung bereits gefällter Schließungsbeschlüsse der Standortgemeinden:  Einheitsgemeinde A hat 2013 (auf Grund der alten SEPL-VO2014) ebeschlossen, einen Schulstandort X im Jahre 2017 zu schließen. Mit dem Verzicht auf die zweit Erhöhung Schülerzahl 80 ist dieser Standort zwar nicht im Moment, aber ab 2018/19 sowohl was Anfangsklassen als auch was Mindestschülerzahlen betrifft, bestandsfähig. Die Geburtenzahlen liegen ebenfalls deutlich höher als prognostiziert.. Landesschulamt fordert Standortgemeinde auf, die Schule bereits 2015 zu schließen, da Mindestschülerzahl und geforderte 15 Kinder/Anfangsklasse nicht erreicht würden.  An Stelle einer zwei- oder dreijährigen Ausnahmegenehmigung (es dreht sich immer um 2 oder drei Schüler!) soll also vorzeitig geschlossen werden!  Diskretion ist angemahnt! 
  • Abzug der ersten Klassen entgegen dem Beschluss der Standortgemeinde : Verbandsgemeinde B kommt  nach hartem Ringen zum Entscheid, Standort Y auf  Ende 2016 zu schließen, und die Kinder in einem neuen Schulgebäude der Nachbargemeinde Z zu unterrichten. Dies ist Voraussetzung, um die Kinder beider Gemeinden zu unterrichten. Vom Beginn eines Neubaus keine Spur, da man fälschlicherweise auf STARKIII hoffte. Trotzdem erhalten Eltern der Anfangsklassen einen Brief, ihre Kinder hätten bereits ab 2015 in die Nachbargemeinde zu gehen. (Auslaufende Beschulung?)  Genau DAS, was Eltern und Standortgemeinde einvernehmlich vermeiden wollten, wird nun entgegen den Beschlüssen verordnet.
  • Schließungsentscheide 2017/18, welche für die Standortgemeinde auch Grundlage für STARKIII-Anmeldungen waren, erweisen sich unter der veränderten SEPL-VO2014 als falsch. Die Schule ist weiterhin bestandsfähig. Wie reagiert Behörde auf "Rüchnahme" dieser Beschlüsse? Was passiert mit dem STARKIII-Antrag.

Dauerchaos garantiert


Zum ersten Mal werden wir in diesem Jahr erleben, dass diese hochgejubelte "Korrektur" der SEPL-VO2014 vom Dezember 2014 ein Zusatzchaos anrichten wird, weil nun durch die Verknüpfung SEPL-VO2014 und STARKIII für die Gemeinden sowohl die geleistete Schulentwicklungsplanung aus 2013/14, wie auch die Bedarfsmeldung STARKIII wackeln. Jeder erzählt was und je hoher die Position des Betroffenen ist, um so falscher kann er offenbar Gründe für weitere Schulschließungen anfügen, sich auf Dinge berufen, welche schon längst nicht mehr gültig sind und Bürger wie Behörden schütteln nur noch ungläubig den Kopf. Beispiel hier!

Aufwachen!

Wir fordern euch auf, uns unverzüglich zu informieren, wenn sich bei eurer Schule was zusammenbraut. Lügner kann man nur demaskieren, wenn sich Diejenigen auch melden, welche gerade von diesen Lügen betroffen sind. Schweigen ist der falsche Weg. Genau so wie "irgendwie werden wir das für unsere Schule schon hinkriegen".  Wir wissen, dass erst das gemeinsame Vorgehen den nötigen Druck entwickelt.

Das haben wir bei der SEPL-VO2014 gesehen und wir werden das auch bezüglich STARKIII im Laufe der nächsten Wochen und Monate sehen.




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