In der Verbandsgemeinde Vorharz fand eine Zusammenkunft von Behördenvertretern zum Thema STARKIII statt. Der Landtagsabgeordnete Steppuhn (SPD) hatte dazu den Staatssekretär des Finanzministeriums Jürg Felgner (SPD) geladen.
Ungewöhnlich ist der Zeitpunkt, denn weder von Seiten der EU ist das STARKIII-Förderprogramm 2014-19 abgesegnet, noch gibt es demzufolge auch konkrete Förderrichtlinien. Die Erläuterungen des Staatssekretärs in dieser völlig offenen Situation sind erstaunlich und greifen eigentlich einem Prozess vor, welcher erst ab Sommer 2015 stattfinden wird: Die offizielle Einreichung von Förderanträgen auf Grund der Förderrichtlinien
Noch unfassbarer aber sind die Argumente, welche Herr Felgner anführt sowie die Tatsache, dass also inzwischen Staatssekretäre aus dem Finanzministerium vor Ort das künftige Schulnetz unseres Landes zu formen beginnen.
Aufbauend
auf den vermeintlich klaren Aussagen des
Staatssekretärs sieht die Bürgermeisterin akuten Handlungs-
und wohl auch Schließungesbedarf beim Thema
Grundschulen. Niemand scheint gefragt zu haben, ob die Ausführungen
des Staatssekretärs sachlich richtig sind. In dieser Absicht wurde der folgende Leserbrief an die Volksstimme gesandt.
Der nicht veröffentlichte Leserbrief
Den
Bürgern die Lage verdeutlichen setzt voraus, dass sie auch korrekt
informiert werden:
1. "Wir müssen bei den Investitionen mittelfristig, also
mindestens 15 Jahre im voraus, rechnen. Das ist die Grenze, die die
EU setzt", so der Staatssekretär weiter. Die
Laufzeit setzt NICHT die EU fest, sondern Kultus- und
Finanzministerium, indem sie nur überdimensionierte Objekte fördern
wollen.
2. "Wir
müssen den Leuten reinen Wein einschenken", unterstrich der
Staatssekretär. Die Grenze von 60 Schülern gelte für dünn
besiedelte ländliche Gebiete, was wohl für Harsleben nicht
zutreffe. ERSTAUNLICH:
Ist es noch nicht bis ins Finanzministerium durchgedrungen, dass die
korrigierte SEPL-VO2014 für den GESAMTEN ländlichen Raum 60 ohne
Wenn und Aber vorsieht?
Dazu
kontrastieren die Auflagen von STARKIII, welche mindestens 80 Kinder
im Jahre 2030 einfordern, also ein heutiges Schülerpotential von
130, um überhaupt förderwürdig zu sein. Deutlich werden also zwei
Dinge:
1. Man versucht mit allen Mitteln, die Behörden mit
Halbwahrheiten oder Falschaussagen in Richtung STARKIII zu drängen.
2. Wirkliche Schulplanung geschieht nicht mehr über die
Planungsparameter des Kultusministeriums (SEPL-VO2014), sondern
über das energetische Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm
STARKIII des Finanzministeriums! Da gelten letztlich doppelt so hohe
Mindestschülerzahlen wie in der SEPL-VO2014.
So weit der Brief, der offensichtlich keine Beleidigungen oder andere verwerfliche Aussagen enthält, welche einer Veröffentlichung im Wege stehen würden.
Die Tatsache, dass dieser Zeitungsbericht auch in den facebook-Seiten der Volksstimme NICHT auftaucht, somit auch auf jenem Wege eine Diskussion oder eben Richtigstellung verunmöglicht wird, lässt nur einen Schluss zu:
Ein Staatssekretär, ein Minister, ein Landtagsabgeordneter sind offensichtlich bei bestimmten Themen medial geschützt, erhalten eine Plattform für Meinungsbeeinflussung der Öffentlichkeit, und dem darf nicht widersprochen werden. Auch wenn die verbreiteten Informationen nachweislich falsch sind!
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