STARKIII. Die Objekt bezogenen
Kalkulationen von STARKIII haben denselben Mangel, den wir bereits
bei der SEPL-VO2014 kritisieren. Es gibt keine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, welche die gesamtwirtschaftlichen
Folgen dieses energetischen Sanierungs- und
Wirtschaftsförderungsprogrammes beschreibt und berechnet. Dazu
einige Beispiele:
Hohe Zusatzkosten durch zusätzlichen Schülerverkehr
- Die Gemeinde, welche im letzten Beitrag STARKIII ausgeschlagen hat, hätte bei Erfüllung der Forderung „Schließung zweiter Schulstandort“ mit zusätzlichen Schülerbeförderungskosten in Höhe von rund 50 000 €/Jahr rechnen müssen. Kosten, welche im Landkreis anfallen, teilweise vom Land mitgetragen, aber auch durch erhöhte Kreisumlagen refinanziert werden müssen.
- Für diese Strecke hätte eine völlig neue Busverbindung eingerichtet werden müssen. Dazu bedarf es auch des entsprechenden Fuhrparkes = 2 Fahrzeuge bei 70 Schülern.
- Wir erleben derzeit, dass bereits mit den Schließungen 2014 diese Beförderungskosten explodieren. Niemand spricht jedoch über die wirklichen Folgen: Um diese neuen Schülerspitzen abzudecken, sind die Nahverkehrsbetriebe gezwungen, ihre Flotten zu vergrößern! Vielerorts findet man einen Wagenpark vor, der zu beinahe 50% ausschließlich morgens und nachmittags während jeweils zwei Stunden zum Einsatz kommt. Ansonsten und während der Schulferien stehen die Fahrzeuge im Depot. STARKIII wird diese Problematik verschärfen.
- Wenn schon immer von CO2-Bilanz gesprochen wird, dann ist der Schülermehrverkehr in diese Rechnung einzubeziehen!
Teure, unrentable Bestandsfähigkeit! Nicht zu Ende gedacht!
Förderfähigkeit und
Bestandsfähigkeit förderfähiger Schulen wird definiert durch den
STARKIII-Demografie-Check, welcher heute doppelt so hohe
Mindestschülerzahlen wie SEPL-VO2014-verlangt. Somit entstehen
zweizügige Grundschulen.
Hier nun werden die
EU-Gleder verbaut, schließen STARKIII-Gemeinden kleinere Schulen, um
überhaupt an diese Gelder ranzukommen.
- Der Demografie-Check könnte auch „40 Schüler im Jahre 2030 mit der Möglichkeit der jahrgangsübergreifenden Beschulung“ lauten. Damit wären Schulen mit heute 60-80 Kindern förderfähig. DAS will das Kultusministerium nicht und setzt deshalb den Horrorwert mindestens 80 Kinder im Jahre 2030!
- Folge: Neue STARKIII-Schulen mit heute 120-140 Schülern (um 2030 nicht unter 80 zu fallen) arbeiten mit dem schlechteren Lehrer-Schülerverhältnis als heutige Schulen mit 70-80 Kindern. Damit zieht genau DAS Argument, mit welchem SEPL-VO2014 ursprünglich begründet wurde (zu klein, zu teuer) nicht mehr!
- Bedeutend effizienter wäre der Übergang zur jahrgangsdurchmischten Beschulung, so wie es der Freistaat Sachsen derzeit umsetzt. (Altersgerechtes Lernumfeld, Lehrer- Schülerverhältnis ist auch bei kleinen Schulen gut, Kürzere Wege=Tiefere Kosten für Schülerbeförderung, Standorte mit langfristig gesicherten Grundschulen sind attraktiv für Familien,usw.)
- Tendenziell ist weiterhin mit einer Schülerabnahme zu rechnen. Ab 2025 werden viele der zweizügig auf Vordermann gebrachten Grundschulen nur noch einzügig geführt werden. Man produziert also heute mit STARKIII teure Überkapazitäten, welche in Zukunft bis zu 50% ungenutzt sein werden, da es keine weiteren Schulen im Schulkreis zu schließen gibt...
- Die Standortgemeinde, welche STARKIII-Projekte umsetzt sitzt zusätzlich auf einem Schuldenberg von 1/3 der Gesamtkosten. Gleichzeitig hat sie eine oder zwei Grundschulen in den Ortsteilen geschlossen, um dieses Projekt realisieren zu können. Das Signal ist deutlich: Priorität der künftigen Investitionen am neuen Schulstandort= Grundzentrum. Die ehemals selbstständigen Ortsteile müssen sich umorientieren, werden demographisch ausbluten.
- Gerade dieses Ausbluten wird dazu führen, dass eben auch das vermeintlich stabile Grundzentrum 15 Jahre später ebenfalls bestandsgefährdet sein wird, weil der wirtschaftliche Faktor, den die Ortsteile eingebracht haben, sich immer mehr reduziert.
4,8 Mio für die Sanierung
eines Objektes, oder durchschnittlich 4 x 1,2 Mio € für die
Sanierung aller Schulen einer Verbands- oder Einheitsgemeinde. Dazu
mehr im nächsten Beitrag.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen