Wer die letzten Beiträge auf dieser Seite zum Thema STARKIII durchgelesen hat, konnte feststellen, dass sich ein Kreis zu schließen beginnt. Im Grunde genommen kehren wir inhaltlich an den Ursprung der Petitionen des Aktionsbündnisses Grundschulen vor Ort zurück. Damals ging es um die inzwischen nachgebesserte SEPL-VO2014. Jetzt soll dasselbe Ziel über STARKIII erreicht werden.
Interessanterweise lassen sich die damalige Kritik wie auch die von uns eingebrachten Lösungsvorschläge 1:1 auf die bisher bekannten STARKIII-Richtlinien für die Förderperiode 2014-19 übertragen. Etwas allerdings ist neu: Seit Juni 2014 werden die Standortgemeinden massivst unter Druck gesetzt: "Es wird niemals genügend Geld für alle Förderanträge vorhanden sein, also sputet euch." Zur Erinnerung: Wir sprechen hier von 450 - 600 Mio EU-Geldern, welche durch den Eigenanteil der Standortgemeinden somit auf total 800 Mio € aufgestockt werden.
Wieder eine freche Erpressung!
Wenn es also eng wird mit den finanziellen Mitteln, dann ist es erst recht eine Frechheit, sich auf so genannte Leuchtturmprojekte zu stürzen und dort Millionen für äußerst umstrittene Passivhaus-Sanierungen überdimensionierter Gebäude zu verwenden. Dies geht zu Lasten kleinerer, eigentlich überlebensfähiger Schulen, deren Finanzbedarf vielleicht 500 000 € betragen würde, die aber geschlossen werden, um den Leuchtturm zu ermöglichen. Unverantwortliche Ausdünnung des Grundschulnetzes, Schwächung des ländlichen Raumes.
Leuchtturm-Projekte sind für die Broschüre
Es besteht ein Unterschied, ob in der Schulnetzplanung, auf Gymnasial- Sekundar- oder Grundschulstufe gedacht wird - müsste man meinen! Dem ist aber nicht so. Nach STARKIII-Kriterien laufen Sekundar- und Grundschulen auf denselben Betriebsgrößen, nämlich Zweizügigkeit. Dafür gibt es keine fachliche Begründung. Groß ist nicht besser, wenn man von Unterrichtsqualität sprechen will. Nein, das ist Kolchose-Planung!
Ausgeblendet: Der Wert der kleinen Schulen als Infrastrukturbaustein im ländlichen Raum!
- Sachsen macht Zukunftsplanung und öffnet im ländlichen Raum das bisherige Jahrgangsklassen-Modell in Richtung durchgehenden jahrgangsdurchmischten Unterricht. Damit werden Schulen mit heute 70 Schülern bestandsfähig bis 2030 (mind. 35 Schüler) und somit auch förderfähig.
- Bayern hat diesen Prozess vor zwei Jahren begonnen. Auch hier läuft das Modell Kleine Schulen (mind. 25 Schüler) auf der Basis jahrgangsgemischte Klassen.
- Österreich leistet sich den Luxus, in einer Gemeinde mit 850 Einwohnern für insgesamt über 3,5 Mio € eine neue Schule und Mehrzweckhalle/Gemeinschaftszentrum zu bauen. Zur Erinnerung: 12,5% sämtlicher Grundschulen Österreichs haben weniger als 25 Kinder/Schule. Auch hier fließt ein wesentlicher Anteil der Gelder aus Strukturfonds der EU.
Sachsen-Anhalt beschreitet als einziges Bundesland den gegenteiligen Weg.
- Größere Grundschulen, wo eigentlich kleinere gefragt wären;
- lange Wege und immense Zunahme der Kosten für Schülerbeförderung, wo kürzere Wege sinnvoller sind.
- Keine Schulverbünde, keine Außenstellen, nein: 1 Schule = mind. 4 Klassen im Jahrgangsklassenunterricht und mind. 15 Kinder für Bildung der Anfangsklassen,
- Millioneninvestitionen in überdimensionierte Grundschulen, wo dezentrale Investitionen gesamtwirtschaftlich viel ergiebiger und nicht teurer wären
- Bis heute wird dieser Irrweg am Parlament vorbei auf dem Verordnungsweg und ohne eine vorliegende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung direkt aus den Ministerien in die Fläche regiert.
Einzige Erklärung: Fragwürdige Lehrer- Personalentwicklungsplanung auf dem Buckel unserer Kinder.
Dazu dann der nächste Beitrag
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