GS Weddersleben |
Wir fahren weiter mit unserer bereits bekannten Schülertabelle und lassen dabei die Schülerzahlen auf den Bayern-Wert "mindestens 25 Kinder" fallen. Ausgehend von rund 80 Schülern ist er unwahrscheinlich. Vielmehr wird es so sein, dass das Vorhandensein einer Grundschule dazu beitragen wird, dass bei sich abzeichnendem Leerstand eben auch Familien mit Kindern durchaus interessiert sind, sich Wohneigentum an einem Schulstandort anzuschaffen, der erwartete demografische Knick sich somit abflacht.
Hier nochmals der Übergang in den jahrgangsdurchmischten Unterricht in den Jahren 2020-22. Gelb lassen wir stehen, bedeutet Unterschreitung der Mindestschülerzahl 15/Klasse.
Nun die weitere Entwicklung bis ins Jahr 2032:
In der stärksten Delle könnte die Schule sogar einzügig geführt werden, wobei dies angesichts der wieder zunehmenden Schülerzahlen personalplanerisch keinen Sinn macht. Logischer ist es, hier weiterhin zwei Klassen zu bewilligen.
Bestandsfähigkeit offensichtlich
Diese Schule ist also über 2032 hinaus bestandsfähig, kein Zweifel. Diese Tatsache eröffnet dem Schulstandort Planungssicherheit, auch was das Ortsprofil betrifft. Gerade beim Thema Familie und Zuzug lässt sich mit dem Vorhandensein der Schule punkten. Dieselbe Aussage gilt auch für Lehrkräfte. Angesichts einer solchen Planungssicherheit kann Unterrichten UND Wohnsitznahme auf dem Lande interessant werden.
Förderfähigkeit durch STARKIII ist gegeben
Unter den obigen Voraussetzungen ist Bestandsfähigkeit der Schule und somit auch deren Förderfähigkeit mit EU-Geldern gegeben. Mit den entsprechenden Anpassungen der Förderrichtlinien durch das Land und den entsprechenden Korrekturen in der SEPL kann dies realisiert werden.
Die entsprechenden Korrekturen vorzunehmen, STARKIII-Förderbedingungen anzupassen, das alles liegt einzig und alleine im Ermessen und Willen unserer Landesregierung. Niemand macht hier weiter gehende Einschränkungen.
Die Verweigerung einer Diskussion und der Umsetzung dieses schon längst bewährten Schulmodelles für den ländlichen Raum ist also ein politischer Entscheid und kein Sachentscheid. Der Verweis auf Personalsituation zieht nicht. Es ist der Arbeitgeber, welcher für eine bedarfsgerechte Personalorganisation zuständig ist. Es ist NICHT nachzuvollziehen, dass es die Kinder und letztlich der ländliche Raum sein sollen, welche den Preis für organisatorische Unfähigkeit oder Sturheit des Landesschulamtes/Kultusministeriums bezahlen sollen. Denn es ist Unsinn, bei sinkenden Schülerzahlen in der Fläche die Mindestschülerzahlen von ehemals 40 über den STARKIII-Hebel zu verdreifachen.
Klare Verhältnisse schaffen oder Dauerbaustelle?
Die vergangenen 18 Monate haben es gezeigt: Dauerprovisorien und nachbessern ohne Ende! Zuletzt Rücknahme der Mindestschülerzahlen von 80 auf 60. Das Problem ist nicht gelöst, sondern um 5 Jahre hinausgeschoben.
Auch STARKIII bröckelt. Noch vor einem Jahr wurde auch im ländlichen Raum die Mindestschülerzahl 100 im Jahre 2030 propagiert. Inzwischen sind es 80 Schüler im Jahre 2030 , welche ausgewiesen werden müssen, um Fördergelder zu kriegen. Es geht aber noch weiter: Offensichtlich wird auch das energetische Vollsanierungsprogramm hinterfragt und offenbar gelockert, nachverhandelt.
Damit erweist sich unsere Argumentation als noch zwingender: Es ist viel sinnvoller und effizienter, diese EU-Gelder gerade in kleinen Schulen zu investieren, vorausgesetzt, das Landesschulamt und Kultusministerium erlauben überhaupt diese Schulen. Andere Bundesländer werben mit ihren Schulen im ländlichen Raum neue Familien an, wir schließen diese Einrichtungen, dünnen das Grundschulnetz aus und werben auch um Familien.....
Leider stecken wir in Sachsen-Anhalt in der unangenehmen Situation, dass sich das Kultusministerium dieser Logik verweigert und deswegen auch in diesem Sommer rund ein Dutzend Schulen unnötigerweise geschlossen werden.
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