Seit 15 Monaten wird um das Thema "elastische Schulgröße" von Seiten der Schulplaner ein Bogen gemacht. Elastisch bedeutet auch die Möglichkeit des durchgehenden jahrgangsübergreifenden Unterrichtes. Es ist hochinteressant zu erleben, wie reflexartig Argumente vorgebracht werden, welche nie richtig hinterfragt werden:
- Lehrkräfte sind dafür nicht ausgebildet
- Lehrkräfte müssen reisen (was so nicht stimmt!)
- Fachlehrereinsatz wird schwierig (wie findet er denn jetzt statt?)
- Unterrichtsqualität an großen Schulen ist besser (eine schon längst widerlegte Behauptung)
- Inklusion braucht große Schulen (Falschaussage, denn Inklusion braucht eine entsprechende Personalausstattung pro Inklusionsklasse)
Bequeme zentralistisch gesteuerte Personalorganisation im Vordergrund!
All diese Aussagen lassen sich unter folgendem Thema zusammenfassen: Das Kultusministerium als Arbeitgeber ist aus organisatorischen Gründen NICHT in der Lage oder nicht Willens, den Personaleinsatz auf der Basis kleine Schulen aufzugleisen. Im Weiteren wäre zu fragen, weshalb Lehrkräfte, welche für diese Aufgabe "nicht ausgebildet" sind, nicht endlich darauf vorbereitet und zusatzqualifiziert werden. Was also in anderen Ländern und Bundesländern Standard ist und teilweise seit Jahrzehnten gut funktioniert, wird hier mit dem Argument des nicht qualifizierten Personals und der nicht umsetzbaren Personalplanung abgeblockt.
Den Preis für diese Verweigerungshaltung bezahlen unsere Kinder und Eltern mit unverantwortlich langen Schulwegen, die Gemeinden mit einer Schwächung ihrer Infrastruktur und Gefährdung der Zukunftsfähigkeit.
Zur Erinnerung die Grafik des letzten Beitrages, welche das Ausbluten der einzügigen Schulen im Laufe der kommenden Jahre darstellt, wenn nach den heutigen Planungseckwerten weiter gearbeitet wird.
Wir verwenden jetzt denselben Zeitraum, lassen sogar die fragwürdige "Mindestklassengröße" von 15 Kindern im Raume stehen (um dessen Sinnlosigkeit aufzuzeigen!), erlauben jedoch jahrgangsdurchmischten Unterricht. Gelb bedeutet, unterschreitet 15-er Klasse, bräuchte Ausnahmegenehmigung, welche aber erteilt werden muss, da perspektivisch immer wieder die notwendigen Klassengrößen erreicht werden. Das alleine zeigt den Unsinn dieser 15-er Norm, welche im Übrigen auch von den zweizügigen Schulen häufig unterschritten wird! Die Mindestschülerzahl 60 geben wir auf.
Was wir hier sehen, ist der gleitende Übergang in den jahrgangsübergreifenden Unterricht. Schulen mit heute 80 Kindern werden in wenigen Jahren mit diesem Problem konfrontiert sein. Entweder tiefere Mindestschülerzahlen und jahrgangsdurchmischter Unterricht, oder Schließung des Schulstandortes. Wir arbeiten hier ab 2020 mit einem hervorragenden Lehrer-/Schülerschlüssel, was eigentlich die Schulplaner freuen müsste.
Dieser Übergang wäre übrigens schon ab 2018 möglich, wobei eine Klassengröße von 28 Kindern im jahrgangsdurchmischten Unterricht grenzwertig ist.
Bleibt noch das Geschrei wegen der Fachlehrer. Auch an einer zweizügigen Grundschule arbeiten Fachlehrer NICHT mit einem Vollpensum. Um dieses zu erreichen, pendeln sie an andere Schulen.
Indem solche kleineren Schulen sich im Schulverbund organisieren, ist auch das Fachlehrerthema problemlos aufzugleisen. Ansonsten ist schulorganisatorische Weiterbildung in den Ländern angesagt, in denen das funktioniert!
Eine weitere Baustelle auf Personalebene ist die Frage, weshalb Grundschullehrer mit Basisqualifikation nicht die Möglichkeit haben, sich zusätzlich zu qualifizieren und damit weniger Fachlehrkräfte aufgeboten werden müssen. Auch das ist vielerorts möglich.
Unser Planungsspiel geht weiter, dann unter dem Titel: Zukunftssicherheit für Gemeinden, Regionen.
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