Nach
dem Verzicht, die Mindestschülerzahlen 2017/18 nicht wie in der
SEPL-VO2014 vorgesehen, zu erhöhen, hat das Kultusministerium eine
überarbeitete Verordnung für den Januar 2015 angekündigt. Kommunen
und Landkreise hängen also bis zum Bekanntwerden des neuen Papiers
in der Luft. Trotzdem werden viele Schulstandorte gerade in diesen
Tagen dazu gedrängt, wichtige schulplanerische Entscheide zu fällen.
Wo eigentlich ein Schließungsmoratorium angebracht wäre, werden
stattdessen Drohkulissen aufgebaut. Damit bleibt das Thema auch in
den kommenden Monaten hochaktuell.
Sachargumente statt Parteiengezänk!
Die
folgenden Gedanken sind sachbezogen, zukunfts- und kostenorientiert.
Sie müssen auf Grund der Sachproblematik in die überarbeitete
Verordnung einfließen, wenn man nicht will, dass diese in 5 – 8
Jahren in Form von Scherbenhaufen die Gegend verschandelt. Mit der
reinen Reduktion von Schülerzahlen von 80 auf 60 ist es nicht
getan. Damit schiebt man das nicht gelöste Grundproblem lediglich
einige Jährchen länger vor sich her.
Die nun aufgezählten Kriterien sind im Wesentlichen Empfehlungen von Wissenschaftlern und Planern, wie moderne Schule im ländlichen Raum angesichts einer sichtbaren Abnahme von Schülerzahlen trotzdem ortsnah organisiert werden kann, organisiert werden sollte.
Passt sich Grundschulplanung den demografischen Gegebenheiten an, oder ist das starre und zu groß dimensionierte Grundschulgerüst das Maß der Dinge, nach welchem sich der ländliche Raum zu richten hat?
Was
inzwischen in den meisten Bundesländern praktiziert wird, im Ausland
teilweise auf wirkliche Zwergschulen von bis zu 20 Schülern
heruntergebrochen wird, MUSS in Sachsen-Anhalt in die Planungen
miteinbezogen werden. Ansonsten reduziert sich der Lebensraum für
Familien mittelfristig auf Grund- und Mittelzentren.
Falls
dies Planungsabsicht sein sollte, muss man das offen kommunizieren, aber auch darlegen, welches die gesamtwirtschaftlichen Folgen sein werden. Betroffen sind immerhin mind. 800 000 Menschen und diese haben das
Recht, sowas zu erfahren.
Was
muss in dieser Verordnung berücksichtigt werden?
- Damit die Kommunen tatsächlich über einen Zeitplan bis 2030 planen können, müssen die Mindestschülerzahlen relativiert werden. Schulen mit heute 65 Kindern brauchen Elastizität auf 35 -40 und nicht eine Mindestschülerzahl 60!
- Damit dies möglich und finanzierbar bleibt, muss jahrgangsdurchmischte Klassenführung ein fester Bestandteil sein, ist der Erlass bezüglich Bildung von Anfangsklassen aufzuheben. Wie das schulrechtlich und organisatorisch umgesetzt wird, insbesondere der Übergang von der heutigen Jahrgangsklasse zur jahrgangsdurchmischten Klassenführung, demonstriert uns im Moment Sachsen in vorbildlicher Art und Weise.
- Schulverbünde mehrerer kleiner Schulen unter einer Schulleitung ermöglichen den notwendigen Personaleinsatz der Fachlehrer und die Stellvertreter-Regelung im Krankheitsfall.
- Sämtliche Schülerbeförderungssatzungen der Landkreise wie auch die Schulbeginnszeiten gehören auf den Prüfstand, müssen korrigiert werden. Sie sind laut immer wieder und leider falsch zitiertem Referenzurteil nicht haltbar - könnten auch die gesamte Schulentwicklungs- und STARKIII-Planung zum Einsturz bringen! Wir weisen ausdrücklich auf dieses Problem hin!
- Im dünn besiedelten Raume müssen Grundschulen einen Sonderstatus als „regionalen Infrastrukturbaustein“ behalten und noch mehr Elastizität nach unten erhalten. Ansonsten befinden sich ab 2023 die meisten noch übrig gebliebenen Schulen für die Familien und Kinder außerhalb der jetzt schon problematischen Schülerbeförderungssatzungen. Es entstehen dann bildungsfreie Zonen!
- Die Art und Weise, wie Schulen in den Kommunen geführt werden, der Entscheid über Schulverbünde etc. ist Sache der Kommunen und der Schulleiter.
- Somit reduziert sich der organisatorische Einfluss des Landes auf eine klare Lehrer-Schülerzuteilung. Damit können Kommunen als Schulträger und Schulleitungen die geeigneten Beschulungsformen und und Schulverbünde (gemeinsam mit Nachbarkommunen) bedarfsgerecht organisieren. Dies beinhaltet auch den Entscheid über Aufrechterhaltung oder Schließung eines Schulstandortes.
- Natürlich kontrolliert das Land weiterhin als Oberste Schulbehörde die Einhaltung schulfachlicher Standards, also Lehrpläne, Erreichen der Lehrziele, Schulprofil etc., welche vom Gesetzgeber vorgesehen sind.
Wer
weiterhin alleine mit Mindestschülerzahlen Schulplanung zu machen gedenkt, hat bis heute
nicht begriffen, woran die SEPL-VO2014 gescheitert ist und welche
Risiken in STARKIII liegen.
Wer
weiterhin mit denselben Planungswerten ohne weiter gehende
Systemkorrekturen zu planen versucht, handelt politisch und
wirtschaftlich verantwortungslos.
Wer
sich darauf beschränkt, auf fehlende gesetzliche Grundlagen zu
verweisen, der ist aufgerufen, dieses Problem endlich zu beheben, immerhin
ist das nämlich im Koalitionsvertrag versprochen.. (Stichwort Schulen ländlicher Raum und Kommunalhoheit!)
Somit
reduziert sich die Frage nach dem Inhalt dieser angekündigten
Korrekturen auf:
- Weiterhin Parteigebocke und wahltaktisches Gezänk um Details auf dem Buckel unseres Bildungssystems und zum Nachteil unserer Kinder?
- Weiterhin die Botschaft: Der Minister erlässt die Verordnung und basta....?
- Endlich eine sachlich überzeugende und für die Zukunft tragfähige Lösung im Interesse des ländlichen Raumes von Sachsen-Anhalt?
- Endlich STOPP der laufenden Schulschließungen im rechtsfreien Raum und der STARKIII-Planungen, so lange bis eine verlässliche Planungsgrundlage vorliegt? Das wäre konsequent und fair den Kommunen und Landkreisen gegenüber.
- Eine Lösung mit klaren Rahmenbedingungen für die kommenden 15 Jahre?
- STARKIII ist an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen, sonst macht die gesamte Schulentwicklungsplanung keinen Sinn!
- Erarbeitet und getragen von verantwortungsbewussten Politikern aller Parteien, der Lehrkäfte, der betroffenen Kommunen und Landkreise?
Kommentare
Kommentar veröffentlichen