Direkt zum Hauptbereich

STARKIII: Wie war das mit der Bedarfsmeldung?

Am 15. Juni 2014 fand in Magdeburg eine Informationsveranstaltung zum Thema STARKIII statt. Hier wurden die interessierten Kommunen dahingehend informiert, dass bis zum 30. September 2014 so genannte Bedarfsmeldungen für Förderprojekte, versehen mit einem energetischen Gutachten und dem ominösen Demografie-Check einzureichen seien. Damit wolle das Finanzministerium den Bedarf an Förderobjekten kennenlernen. Dies sei jedoch kein Antrag, denn noch kenne man die detaillierten Auflagen der EU nicht und erst dann werde es möglich sein, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Die eigentlichen Förderanträge könnten dann im Laufe des ersten Halbjahres 2015 gestellt werden.

Da wird aber schon ganz schön geplant!!!


Staßfurt, STARKIII Bedarfsmeldung Grundschule Nord

Ralf-Peter Schmidt (Linke) machte deutlich, dass es sich jetzt nur um die Entscheidung handele, ob die Stadt Förderbedarf für Nord anmeldet oder nicht. Und dabei müsse man sich eben nach den Mindestschülerzahlen richten, die das Land vorgibt. "Es ist aber heute viel zu früh, irgendeine Schule in eine bestimmte Richtung zu schicken. Wir sind ja froh, wenn überhaupt eine unserer Schulen Mittel bekommt", betonte Schmidt, dass nur eine kleine Auswahl der Schulen, die Stark III beantragen, die Gelder auch bekommen....

....Oliver Rimasch, der für den Stadtelternrat sprach, machte deutlich, dass die Elternvertretung schweren Herzens dem Vorschlag der Stadt, der auch die Schwächung anderer Schulen zugunsten der Grundschule Nord bedeute, zustimme. "Der Preis für die Sanierung von Nord wird es wohl sein, dass perspektivisch nur noch die Uhland-Schule und die Grundschule Nord bleiben." ....


....Hinzu kam, dass der CDU-Landesverband in dieser Woche verlautbart hatte, es könne in Zukunft Schulverbände mit 120 Schülern, aufgeteilt auf zwei Schulen, geben. Dies widerspricht der Landesvorgabe, die ab 2017/2018 80 Schüler pro Grundschule sehen will. Damit wird die ganze Schulplanung des Landes wieder infrage gestellt, kleinere Schulen wie Neundorf hätten erhalten werden können. Johann Hauser (FDP) kommentiert das als "Kaspertheater", das eine Entscheidung auf lokaler Ebene wie in Staßfurt absurd mache. Auch Walter Blauwitz (Die Linke) meinte: "Vielleicht klingelt es ja langsam bei der Landesregierung."  Aus der Volksstimme vom 20.09.2014

Sackgasse 


Das ist mehr als Bedarf anmelden, das ist weit über die SEPL-VO2014 hinausgehende Schulnetzplanung.  Der Schulkreis wird geändert, die betroffene Schule wird "nicht angetastet", aber man braucht sie um die Vorgaben von STARKIII zu erfüllen.

Also: Kann der Antrag gestellt werden, muss er auf Basis der Bedarfsmeldung eingereicht werden. Wird er bewilligt, gelten nach Umsetzung auch die angegebenen Schuleinzugskreise. 

Das heißt?   Die Schüler aus Löderburg hätten dann nach Staßfurt NORD zur Schule zu gehen. Eine nach SEPL bestandsfähige Schule würde somit geschlossen. Zweifelt jemand an dieser Logik?

Jetzt, nach Korrektur der SEPL-VO2014 haben wir den Salat
  • Reduktion auf 60 eröffnet neue Perspektiven für fortschreibende Schulentwicklungsplanung. Bisher vorgesehene Schulschließungen 2017/18 sind in vielen Fällen überflüssig, da die Schule bis 2020 oder noch länger demografiefest ist.
  • Somit sind auch die Bedarfsmeldungen STARKIII der Kommunen auf Basis der alten und bewilligten Schulentwicklungsplanung hinfällig.Denn die dort zu schließenden und nun plötzlich doch bestandsfähigen Schulen sind im Demografie-Check eingearbeitet. Über 50% aller Bedarfsmeldungen beruhen also auf inzwischen falschem Zahlenmaterial
  • Wenn nun der alte STARKIII Demografie-Check gültig bleiben soll, läuft also die Korrektur der SEPL mit der neuen Mindestschülerzahl völlig ins Leere. . Genau DAS hat die SPD mit der Ablehnung des Schulfriedenspapiers im Grunde genommen bestätigt. Sie will nicht an STARKIII rütteln lassen.

Die gesamte Schulentwicklungsplanung ist gescheitert, denn  mit der neuesten Reduktion auf 60 wird ein Rattenschwanz von Folgeproblemen auftauchen, eines davon ist STARKIII. Mit doppelt so hohen Mindestschülerzahlen im Vergleich zur neuen SEPL-VO2014 kann STARKIII nirgendwo im ländlichen Raum mehr glaubhaft vermittelt werden. Dieses energetische Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm drängt SEPL in die Ecke und setzt die wirklichen Planungsparameter für das künftige Schulnetz. 

Ist es überhaupt zulässig, dass ein energetisches Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm die eigentlich maßgebliche SEPL-VO de facto außer Kraft setzt? 

STARKIII muss an die Mindestschülerzahlen der SEPL angepasst werden, alles Andere ist Unfug.

Im Zuge der Anpassung wird man erneut erkennen, dass sich nur über
Mindestschülerzahlen für Schulen  und Anfangsklassen KEINE verlässliche 
Schulplanung aufgleisen lässt.

Reduktion auf 60 = Aufschiebung unausweichlicher
Schulschließungen um 5 - 7 Jahre!

Wollen wir das ?


Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sprechen wir mal "von Schule" - Klassenzimmer: Wartsaal oder "die zweite Lehrkraft" ?

Wir befassen uns heute mit  den Räumen in welchen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 16  mehr als die Hälfte ihres Lebens verbringen. Es sind zwei Punkte, welche im Vordergrund stehen: Nutzung des Raumes  und Möblierung. Der Titel deutet es schon an, hier geht es um die Nutzung. Das Bild links zeigt ein Klassenzimmer um 1900 herum.   Der dazugehörige Beitrag ist sehr lesenswert. Schule um 1900 eben. "Und auch aus diesen Jungs und Mädchen ist was geworden", höre ich bereits. Ja, das ist so. Das Bild rechts oben und die Bilder dieses Abschnittes zeigen Klassenzimmer von heute. In den meisten Grundschulen sehen wir nach wie vor die klassische Bestuhlung und sie besagt etwas: Gängigste Unterrichtsmethodik ist Frontalunterricht. Dies wiederum bedeutet für die Schüler: Viel sitzen, viel zuhören, wenig Eigenaktivität und Bewegung. Ja, es gibt auch andere Klassenraumbestuhlungen, sie sind lobend zu erwähnen, denn sie machen auf den ersten Blick klar, dass...

DAS Wunder: Vom Hungertod bedrohter Esel scheißt Golddukaten.

Anlass zur folgenden Glosse ist dieser Beitrag. Das Wunder des vom Hungertod bedrohten Esels, der über Nacht Golddukaten zu schei ßen begann. Ironie an: Es war gegen Ende des Jahres 2012, als die Besitzer eines Esels, der für viele Einwohner Dienste verrichtete, Alarm schlugen:“ Hört zu, liebe Leute, unserem Esel geht es schlecht. Wir können ihn nur noch dank Zuschüssen und Spenden ernähren. Wir müssen unverzüglich daran gehen, seinen Kalorienbedarf runterzufahren. Das heißt: Er steht nur noch begrenzt zur Verfügung. Wir haben bereits ein Programm, wie das geschehen soll und fordern euch auf, eure Planungen auf Grund dieser Verordnungen in Angriff zu nehmen und uns vorzulegen. WIR werden dann entscheiden, inwiefern wir euch den Esel weiterhin zur Verfügung stellen können oder nicht. So begann ein gehässiges Gezänke zwischen den Anwohnern, denn die Vorgaben sahen vor, dass der Kultur- der Wissenschafts-, der Bildungs- und der Sicherheitsacker nur noch unter großen Ein...

Satzungen zur Schülerbeförderung der einzelnen Landkreise

Wir diskutieren eigentlich über eine Alternative zur gegenwärtigen Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPL-VO2014). Nachdem in einem ersten Kommentar aus dem Kultusministerium verneint wurde, dass es Verordnungen gäbe, welche die Haustür zu Schultüre Zeit von Grundschulkindern mit bis zu 75 Minuten für einen Weg als zumutbar bezeichne, möchten wir  diesen zugespielten Ball aufgreifen und das, was da in den Verordnungen steht, sichtbar machen. Dazu die Anmerkung: Nicht das Kultusministerium erstellt diese Regeln, sondern die Landkreise. Entsprechend unterschiedlich sind die Verordnungen gestaltet. Es werden jeweils zwei Zeiten angegeben. Ein Wert für Grundschüler, der zweite Wert ab 5. Klasse. Dazu verlinken wir die jeweiligen Verordnungen. Wir betonen: Das sind die  als zumutbar definierten Weg-Warte- und Umsteigezeiten  der Altersgruppen 6-10 und der zweite Wert gilt für Kinder ab 11 Jahren!!! Berechnet sind sie pro Weg . Hier die Übersicht: Land...