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Sprechen wir von Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit! (1)

Landtag vom März 2014, Thema Schulschließungsmoratorium: Frau Budde erklärt Zweizügigkeit.

In der 1., 2., 3., 4. Klasse brauchen wir eigentlich immer zwei Klassen je Grundschule, damit wir zwei Lehrer haben und damit wir vor dem Hintergrund der Inklusion lernbehinderte oder lernbeeinträchtigte, sozial beeinträchtigte oder mit einem schwierigen Sozialverhalten ausgestattete Schülerinnen und Schüler integrieren können, damit wir kleine Lerngruppen für die Schwächeren und für die Stärkeren innerhalb eines Jahrgangs zusammennehmen können und das so austarieren können.

Das heißt, eigentlich müssen wir hier darüber reden, dass wir die Schulen so groß machen - das werden nicht zwei Klassen mit jeweils fünf Schülern sein; die werden immer größer sein -, dass wir das Thema Inklusion auch bewältigen können. Das ist der eigentliche Weg. Stenographisches Protokoll S. 5432 Landtag von Sachsen-Anhalt


Katrin Budde in der Volksstimme vom 2.10 2014, SPD kündigt Mindestschülerzahl 60 an!
SPD-Chefin Katrin Budde reklamiert die Urheberschaft für die abgesenkte Mindestschülerzahl für sich. "Wir sind diejenigen gewesen, die das als erste gefordert haben." Die SPD habe ihren Kurs korrigiert, weil sie gemerkt habe, dass es eine "große Sehnsucht" nach dem Erhalt kleiner Schulen gebe: "Man muss den Leuten zuhören können."


Was gilt nun? BEIDES! 
Mindestschülerzahl 60 fürs Volk. STARKIII für die Politik. Mit einem geforderten Schülerpotential von 160 Kindern schließt STARKIII Schulen, welche mit der Reduktion der Mindestschülerzahlen gerettet werden sollen. Programmiert sind also weiterhin geschätzte 70 weitere Schulschließungen bis 2022/23. Die zweizügige Grundschule wird Standard. Wie versprochen! Alles klar?


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