Landtag vom März 2014, Thema Schulschließungsmoratorium: Frau Budde erklärt Zweizügigkeit.
„In
der 1., 2., 3., 4. Klasse brauchen wir eigentlich immer zwei Klassen
je Grundschule, damit wir zwei Lehrer haben und damit wir
vor dem Hintergrund der Inklusion lernbehinderte oder
lernbeeinträchtigte, sozial beeinträchtigte oder mit einem
schwierigen Sozialverhalten ausgestattete Schülerinnen und Schüler
integrieren können, damit wir kleine Lerngruppen für die
Schwächeren und für die Stärkeren innerhalb eines Jahrgangs
zusammennehmen können und das so austarieren können.
Das
heißt, eigentlich müssen wir hier darüber reden, dass wir die
Schulen so groß machen - das werden nicht zwei Klassen mit jeweils
fünf Schülern sein; die werden immer größer sein -, dass wir das
Thema Inklusion auch bewältigen können. Das ist der eigentliche
Weg.“ Stenographisches Protokoll S. 5432 Landtag von
Sachsen-Anhalt
Katrin
Budde in der Volksstimme vom 2.10 2014, SPD
kündigt Mindestschülerzahl 60 an!
SPD-Chefin
Katrin Budde reklamiert die Urheberschaft für die abgesenkte
Mindestschülerzahl für sich. "Wir
sind diejenigen gewesen, die das als erste gefordert haben." Die
SPD habe ihren Kurs korrigiert, weil sie gemerkt habe, dass es eine
"große Sehnsucht" nach dem Erhalt kleiner Schulen gebe:
"Man muss den Leuten zuhören können."
Was
gilt nun? BEIDES!
Mindestschülerzahl 60 fürs Volk. STARKIII für
die Politik. Mit einem geforderten Schülerpotential von 160 Kindern
schließt STARKIII Schulen, welche mit der Reduktion der
Mindestschülerzahlen gerettet werden sollen. Programmiert sind also
weiterhin geschätzte 70 weitere Schulschließungen bis 2022/23. Die
zweizügige Grundschule wird Standard. Wie versprochen! Alles klar?
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