Direkt zum Hauptbereich

Mansfeld-Wippra: "Gerettet"! - auf ins nächste Provisorium!

Lange erwartet, nun eingetroffen: Der Stadtrat Mansfeld beschließt, die westlichen Ortsteile weiterhin in Wippra beschulen zu lassen - vorerst mal für das Schuljahr 2015/16.

Hochinteressant ist nun die Begründung:
Demnach gibt es für die Grundschule in Mansfeld mehr als 100 Mädchen und Jungen, die 2015 die Schule besuchen. Damit, so der Mansfelder Bürgermeister Gustav Voigt (Freie Wähler), sei die Mindestzahl der Schüler für die Einrichtung in Mansfeld erreicht.  Ganzer Beitrag hier in der MZ


Mindestschülerzahl 100 = STARKIII   Demografie-Check


Derzeit gibt es ja keine belastbare SEPL, nachdem das Kultusministerium einen Verzicht auf die Erhöhung der Mindestschülerzahlen 2017/18 angekündigt hat. Sprach man in der altern Verordnung von  mindestens  80 Schülern,  sollen es neu 60 Kinder sein. Die überarbeitete Verordnung, von welcher niemand weiß, was dann wirklich drin stehen wird, soll im Januar 2015 vorliegen. Wir stehen also schulplanungsrechtlich im luftleeren Raum. 

Wie kommt also die Stadt Mansfeld dazu, 100 Schüler als Mindestgröße einzuplanen?

Offensichtlich orientiert sich Mansfeld am energetischen Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm STARKIII. Allerdings scheint man die Folgen von STARKIII NICHT zu Ende gedacht zu haben:

Unter der Annahme "mindestens 100 Schüler bis 2030" benötigt Mansfeld heute ein Schülerpotential von 160 Kindern, welche in diese STARKIII-Schule eingearbeitet werden können. DAS ist mit den Kindern aus den westlichen Ortsteilen NICHT zu schaffen.

Sollte der Wert auf 80 sinken - auch darüber wird in den Ministerien immer lauter gesprochen -  ist immer noch ein Schülerpotential von rund 130 Schülern nötig, um bis 2030 die Mindestschülerzahlen NICHT zu unterschreiten.  

Das erwähnte Schülerpotential errechnet sich auf der prognostizierten Abnahme von mindestens 40% der Grundschüler bis 2030. Grundlage 5. aktualisierter Bevölkerungsprognose

So oder so - Mit STARKIII-Ambitionen Mansfelds ist Wippra also ein Auslaufmodell - Wirklich?


  • Weshalb gelingt es eigentlich nicht, dass die beiden Orte Großörner und Mansfeld zusammen in dieses STARKIII gehen? Damit wäre doch das Projekt absolut demografiefest und angesichts der Schulwege von geschätzten 3 - 4 Kilometern auch zumutbar.
  • Weshalb erkennt man nicht die besondere regionale Stellung der Schule Wippra und ermöglicht mit Umstellung auf Tagesschulkonzept,  interessierten Eltern aus angrenzenden Schuleinzugskreisen, ihre Kinder in Wippra einzuschulen? 
  • In diesem Zusammenhang eine wichtige Frage: Weshalb werden vielerorts die Schuleinzugskreise erst dann geöffnet, nachdem schon Schulschließungen vollzogen sind?
  • Wie kommen eigentlich Schulamtsleiter und Landesschulamt/Kultusministerium dazu, Kommunen  zu drängen, einen Schulentwicklungsplan fortzuschreiben,  obwohl derzeit überhaupt keine rechtskräftige und verbindliche Verordnung vorliegt?
  • Ist es eigentlich Strategie der Schulplaner, perspektivisch demografiefeste Standorte über die STARKIII-Schiene, Mindestschülerzahlen zur Bildung von Anfangsklassen usw. usw.  von einem Provisorium ins Nächste zu jagen, und darauf zu setzen, dass Eltern entnervt ihre Kinder freiwillig und vorzeitig an andern Standorten einschulen, womit dann die lästige Kleinschule endlich geschlossen werden kann?
Ein letzter Gedanke: Wir alle wissen, dass 2015 Bürgermeisterwahlen und 2016 Landtagswahlen anstehen. Diese einjährige Verlängerung für Wippra (anschließend vielleicht noch ein weiteres Jährchen?) und ein später zu fällender (definitiver?) Entscheid erhalten so noch eine ganz besondere Duftnote.
Und daran schließt sich die nächste Handlungsebene an: War nicht im September zu lesen, dass in der neuen Raumplanung Wippra seinen Status als Grundzentrum verlieren soll? Solange jedoch eine Schule mit zentraler Bedeutung für das Wippertal besteht,  wird das schwierig zu begründen sein, dies nur als kleiner Hinweis.....

Einmal mehr zeigt sich:

  • Mit Mindestschülerzahlen und Festhalten am Jahrgangsklassensystem lässt sich im ländlichen  Schulraum keine verlässliche Schulentwicklungsplanung betreiben.
  • Heute einzügige Grundschulen mit 60 -90 Schülern  sind auf Basis der Schülerprognostik spätestens ab 2023/24 zu schließen, weil sie die geforderten 60 Kinder nicht mehr erreichen.
  • Selbst die reduzierte Mindeschülerzahl 60 ist also eine Schließungskeule. Alle Schulen, welche 2017/18 dran gewesen wären, erhalten 5 - 8 Jahre Aufschub, aber am Schließungsprogramm ändert sich nichts...
  • Man kann die Wackelschulen weiter in STARKIII einplanen....
  • Alleine diese Perspektive verhindert eine stabile Entwicklung der betroffenen Orte und verunsichert dort lebende junge Familien. Vor allem aber ist der Familienzuzug so gut wie gekappt. Grund ist die Aussicht, dass die eigenen Kinder möglicherweise 10 und mehr Kilometer entfernt eine Grundschule zu besuchen hätten.
Die SEPL-VO2014 ist kläglich gescheitert. Das bezweifelt heute wohl niemand mehr. Nun wird im Kultusministerium das nächste Papier vorbereitet. Deswegen werden im folgenden Beitrag erneut Forderungen an diese neue Verordnung gestellt.


Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sprechen wir mal "von Schule" - Klassenzimmer: Wartsaal oder "die zweite Lehrkraft" ?

Wir befassen uns heute mit  den Räumen in welchen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 16  mehr als die Hälfte ihres Lebens verbringen. Es sind zwei Punkte, welche im Vordergrund stehen: Nutzung des Raumes  und Möblierung. Der Titel deutet es schon an, hier geht es um die Nutzung. Das Bild links zeigt ein Klassenzimmer um 1900 herum.   Der dazugehörige Beitrag ist sehr lesenswert. Schule um 1900 eben. "Und auch aus diesen Jungs und Mädchen ist was geworden", höre ich bereits. Ja, das ist so. Das Bild rechts oben und die Bilder dieses Abschnittes zeigen Klassenzimmer von heute. In den meisten Grundschulen sehen wir nach wie vor die klassische Bestuhlung und sie besagt etwas: Gängigste Unterrichtsmethodik ist Frontalunterricht. Dies wiederum bedeutet für die Schüler: Viel sitzen, viel zuhören, wenig Eigenaktivität und Bewegung. Ja, es gibt auch andere Klassenraumbestuhlungen, sie sind lobend zu erwähnen, denn sie machen auf den ersten Blick klar, dass...

DAS Wunder: Vom Hungertod bedrohter Esel scheißt Golddukaten.

Anlass zur folgenden Glosse ist dieser Beitrag. Das Wunder des vom Hungertod bedrohten Esels, der über Nacht Golddukaten zu schei ßen begann. Ironie an: Es war gegen Ende des Jahres 2012, als die Besitzer eines Esels, der für viele Einwohner Dienste verrichtete, Alarm schlugen:“ Hört zu, liebe Leute, unserem Esel geht es schlecht. Wir können ihn nur noch dank Zuschüssen und Spenden ernähren. Wir müssen unverzüglich daran gehen, seinen Kalorienbedarf runterzufahren. Das heißt: Er steht nur noch begrenzt zur Verfügung. Wir haben bereits ein Programm, wie das geschehen soll und fordern euch auf, eure Planungen auf Grund dieser Verordnungen in Angriff zu nehmen und uns vorzulegen. WIR werden dann entscheiden, inwiefern wir euch den Esel weiterhin zur Verfügung stellen können oder nicht. So begann ein gehässiges Gezänke zwischen den Anwohnern, denn die Vorgaben sahen vor, dass der Kultur- der Wissenschafts-, der Bildungs- und der Sicherheitsacker nur noch unter großen Ein...

Satzungen zur Schülerbeförderung der einzelnen Landkreise

Wir diskutieren eigentlich über eine Alternative zur gegenwärtigen Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPL-VO2014). Nachdem in einem ersten Kommentar aus dem Kultusministerium verneint wurde, dass es Verordnungen gäbe, welche die Haustür zu Schultüre Zeit von Grundschulkindern mit bis zu 75 Minuten für einen Weg als zumutbar bezeichne, möchten wir  diesen zugespielten Ball aufgreifen und das, was da in den Verordnungen steht, sichtbar machen. Dazu die Anmerkung: Nicht das Kultusministerium erstellt diese Regeln, sondern die Landkreise. Entsprechend unterschiedlich sind die Verordnungen gestaltet. Es werden jeweils zwei Zeiten angegeben. Ein Wert für Grundschüler, der zweite Wert ab 5. Klasse. Dazu verlinken wir die jeweiligen Verordnungen. Wir betonen: Das sind die  als zumutbar definierten Weg-Warte- und Umsteigezeiten  der Altersgruppen 6-10 und der zweite Wert gilt für Kinder ab 11 Jahren!!! Berechnet sind sie pro Weg . Hier die Übersicht: Land...