Direkt zum Hauptbereich

27 Grundschulen gerettet! - Die Fata Morgana!

Das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort könnte es sich in diesen Tagen einfach machen: Schaut her, wir haben Erfolg, die Verordnungen werden geändert, die Politik macht einen Rückwärtssalto. Unser Ziel ist erreicht - und Tschüss! Wir klopfen uns gegenseitig auf die Schultern, so wie die Politiker unserer Regierung und beenden unsere Arbeit. 
Wahrscheinlich schon heute, spätestens ab Montag würden sich dann aber immer mehr besorgte Eltern und betroffene Kommunen fragen: Ja Moment mal, worin besteht der Erfolg? Die haben uns doch für blöd verklickert und schleichen sich davon. Denn nur schon der heutige Pressespiegel zeigt, dass wir mitten in einem unbeschreiblichen Planungschaos stecken.


Wir veröffentlichen hier die Pressemitteilung, welche wir vor 24 Stunden der Landespresse haben zukommen lassen.

27 Grundschulen gerettet! - Die Fata Morgana!

Bereits im Vorfeld der gestrigen Landtagssession liefen die Presseverteiler heiß. 27 Schulen gerettet, Regierung schwenkt ein, Kultusministerium macht Salto-Rückwärts etc.

Irgendwoher kommt diese Zahl 27 und inzwischen ist es offensichtlich, dass die dafür verantwortliche Person ebenfalls nicht in der Lage ist, die Zusammenhänge zwischen Schulentwicklungsplanung und STARKIII zu erkennen.

Da wir uns ab sofort nicht mehr verantwortlich dafür fühlen, laufend Zahlenbelege für Fehlplanungen zu liefern, muntern wir mit Fragen insbesondere die Presse, aber auch interessierte Elterninitiativen zu eigenverantwortlichem Handeln auf:

  1. Wo ist die Liste mit den 27 geretteten Schulen? Reicht es, wenn ein Minister eine Zahl in Umlauf setzt, welche sich erfahrungsgemäß wenige Wochen später auch vor dem Landtag als nicht belastbar erweist? (Landesschulamt / Pressestelle Kultusministerium)
  2. Wie viele dieser 27 Schulen gehen laut bisher gültigen und bewilligten Schulentwicklungsplänen 2017/18 in andern Schulstandorten auf? (Pressestelle Landkreise)
  3. Wieviele dieser 27 Schulen sind gleichzeitig Schülerlieferant für STARKIII-Projekte und in der Bedarfsmeldung eingearbeitet und demzufolge bei Umsetzung von STARKIII zu schließen? ( Landkreise, Finanzministerium, Investitionsbank)
  4. Kann man mit den Schulentwicklungsplänen der Landkreise und Kommunen unter den gegebenen Voraussetzungen überhaupt noch weiter arbeiten? (Landkreise, Schulamtsleiter)
Im Weiteren ist festzuhalten, dass die verkündeten Rettungsmeldungen der übereifrigen Parlamentarier das Papier nicht wert sind, auf dem es gedruckt wurde. Das betrifft insbesondere die für den Harz und Mansfeld Südharz verkündeten Schulrettungen. Wie bitte soll die Grundschule Hayn (35 Schüler) gerettet werden, wie soll de Grundschule Friedrichsbrunn mittelfristig Bestand haben? Mit Ausnahmeregelungen wegen der Wegebeziehung? Dann müssen wohl erst mal Schülerbeförderungssatzungen vorgelegt werden, welche das überhaupt hergeben! Im Harz dürfte dies insofern schwierig werden, als überhaupt keine zulässigen Fahr-, dafür um so unerträglichere Wartezeiten (ohne Definition vor und nach dem Unterricht!) definiert sind. Hier die Satzung.

Wie klang es aus dem Finanzministerium im Dezember 2012? Zitat MZ: Doch bei der Frage, wie viele Schulen denn ihren Betrieb einstellen sollen, gehen die Meinungen wieder weit auseinander. Dorgerloh rechnet mit etwa 60 Schulen, Bullerjahn mit bis zu 163. Sicher scheint: Ohne Schulschließungen ist dem Lehrermangel auch mit Neueinstellungen nicht beizukommen. Quelle

Über welches Ministerium läuft das STARKIII-Programm mit Schülermindestzahlen, an denen nicht gerüttelt werden darf? DARAN ist der Schulfrieden letztlich gescheitert.

Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort
Ernst Romoser eromoser@gmx.net
Walter Helbling walteranamur@gmail.com

Heinz-Josef Sprengkamp h.sprengkamp@gmx.de

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sprechen wir mal "von Schule" - Klassenzimmer: Wartsaal oder "die zweite Lehrkraft" ?

Wir befassen uns heute mit  den Räumen in welchen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 16  mehr als die Hälfte ihres Lebens verbringen. Es sind zwei Punkte, welche im Vordergrund stehen: Nutzung des Raumes  und Möblierung. Der Titel deutet es schon an, hier geht es um die Nutzung. Das Bild links zeigt ein Klassenzimmer um 1900 herum.   Der dazugehörige Beitrag ist sehr lesenswert. Schule um 1900 eben. "Und auch aus diesen Jungs und Mädchen ist was geworden", höre ich bereits. Ja, das ist so. Das Bild rechts oben und die Bilder dieses Abschnittes zeigen Klassenzimmer von heute. In den meisten Grundschulen sehen wir nach wie vor die klassische Bestuhlung und sie besagt etwas: Gängigste Unterrichtsmethodik ist Frontalunterricht. Dies wiederum bedeutet für die Schüler: Viel sitzen, viel zuhören, wenig Eigenaktivität und Bewegung. Ja, es gibt auch andere Klassenraumbestuhlungen, sie sind lobend zu erwähnen, denn sie machen auf den ersten Blick klar, dass Unterric

Schülerbeförderung: 75 Minuten für 7-Jährige ! Wo bleibt eigentlich das Jugendamt?

Das Thema Schulschließungen produziert auf einer anderen Ebene Probleme, welche das Kultusministerium kaum und das Finanzministerium offenbar schon gar nicht interessieren. Es geht dabei einerseits um entstehende Kosten für den Schülertransport und zugleich um die Frage: Wo liegt die Grenze der Zumutbarkeit von Schülertransporten für Grundschüler? Dazu hat man in den letzten Tagen mehr erfahren: Kosten der Schülertransporte: Dazu Infos aus dem Kreise Jessen. Die Transportkosten stiegen von 4,26 Mio € im Jahre 2008 auf 5,45 Mio im Jahre 2011. Die durchschnittliche Kilometerleistung für einen Weg/Schüler betrug 15,61 Kilometer (2011) und wird mit den begonnenen Schulschließungen massiv zunehmen. ( Quelle MZ ) Diese Millionen scheinen irgendwo vom Himmel zu regnen und das Haushaltsbudget des Landes Sachsen-Anhalts nicht zu belasten. Hier spricht man nämlich nur vom enormen Sparpotential, ohne genauere Zahlen zu nennen. 75 Minuten von Tür zu Tür Zumindest der Landkreis Mansfeld S

Die Rechte unserer Kinder (1)

http://www.jugenddelegierte.de Nachdem wir inzwischen bis zum Gehtnichtmehr dargestellt haben, dass die Schwerpunkte der gegenwärtigen Planungen des Finanz- und Kultusministeriums ausschließlich finanzielle und personelle Gründe haben, möchten wir in diesem und den folgenden drei Beiträgen die Kinder in den Fokus stellen  Sie sind es, welche am Unmittelbarsten betroffen sind und - das behaupten wir jetzt - entsprechend Schaden nehmen oder benachteiligt werden Die Uno-Kinderrechts-Konvention von 1989  legt die Kinderrechte in 10 Punkten fest:  Drei davon möchten wir in diesem Zusammenhang herausgreifen: das Recht auf Gesundheit das Recht auf Bildung das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung 1. Recht auf Gesundheit Dazu eine Wegleitung zum Schlafbedarf von 6-11-Jährigen Für 5-6-Jährige beträgt dieser 11,5 Stunden, 7-11-Jährige liegt der Wer bei 11 Stunden. Daraus ergibt sich ein handfestes Problem für Eltern, deren Kinder bereits um 05:30 aus den Federn müssen, u