Es gibt jedoch auch formal einige Anmerkungen zu machen, auf Widersprüche hinzuweisen:
Vergleich mit Verordnungen und STARKIII-Vorgaben
Obwohl die Bewilligung des Schulneubaus auf Basis der STARKIII-Bedingungen 2009-2014 erfolgte, will ich auf einige heikle Punkte hinweisen. Dies wird insbesondere Schulstandorte, welche jetzt oder in den Folgejahren geschlossen werden, Schulorte, welche die Eingangsklassen nicht bewilligt kriegten, interessieren:
- Kapazität der Schule, rund 100 Schüler. Das führt auf Grund völlig normaler Jahrgangsschwankungen zu groben Problemen in der Klassenbildung, weil ja weiterhin am Jahrgangsklassen-Unterricht festgehalten wird. Derzeit besuchen rund 90 Kinder die Schule.
- Aktuell: 1. Klasse zweizügig, laut Web-Seite 12 Kinder und 13 Kinder. Das ist sinnvoll, pädagogisch wertvoll, nur: Daneben läuft eine zweite Klasse einzügig mit 26 Kindern. Selbst wenn nun zwei Kinder der zweiten Stufe ein Jahr anhängen, dann müsste diese Klasse sinnvollerweise doch ebenfalls geteilt laufen.. Personalprobleme, Raumprobleme? Was, wenn kommendes Jahr nochmals zwischen 25 - 27 Einschülern kommen?
- Wir haben also tolle Lernbedingungen für die Kinder der ersten Klasse. Von solchen Voraussetzungen können "normale" einzügige Schulen nur träumen. Sie kriegen die Klasse nämlich gar nicht bewilligt. Das regeln die Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen und das Dogma Jahrgangsklassen. . Mindestens 15 Kinder jetzt und ab 2017/18 20 Kinder... Dies zeigt die Willkür und Sinnlosigkeit dieser Verordnung. Was also in diesem Falle als "optimale Unterrichtsvoraussetzung" für Lehrkräfte und Kinder propagiert wird, verweigert man den Kindern und Lehrkräften in den klar einzügigen Landschulen.
- Zukunftsfähigkeit: Bei einer Kapazität von hundert Kindern und einer geforderten Mindestschülerzahl von 80 Schülern laut SEPL-VO2014 ab 2017/18 ist die Bandbreite dieser Schule sehr eng. Sie wird in den kommenden Jahren bei den prognostizierten Schülerzahlen dauernd auf Schülerzugang von irgendwoher angewiesen sein.
- Nach heutigen Anforderungen der STARKIII-Bedarfsmeldung ist dieser Schul-Neubau NICHT förderfähig.
- In unmittelbarer Nähe steht das alte und marode Erfurt-Gebäude. Dieses wird nun abgerissen. Das ist interessant, denn: HEUTE sind viele Kommunen gezwungen, genau diese Gebäude zu sanieren, da für Ersatzneubauten in StarkIII keine Gelder vorgesehen sind, kommunale Eigenmittel jedoch fehlen. Ausnahme ELER-Fond. Um diese überdimensionierten Gebäude auch zu nutzen, wurden die STARKIII-Mindestschülerzahlen heraufgesetzt. Ziel ist die zweizügige Grundschule, somit werden Schulen geschlossen, um mit deren Kindern diese Überkapazitäten auszulasten. Der Preis: Lange Schulwege für die Kinder, Zentrumsbildung schon für die Kleinsten. Definition von Zukunftsfähigkeit über die Norm zweizügige Grundschule?
- Klartext: Ihr wollt dieses Gebäude sanieren? OK, Kosten 4,8 Mio €, aber die kriegt ihr nur, wenn der zweite Grundschulstandort der Kommune (derzeit bestandsfähig!) hier eingearbeitet wird. Was soll das?
Es geht also um die Definition der Bedeutung von "Schule". Erweitert: Kernaufgaben, Wirkungsfelder, Synergien, Ressourcen und wie kann dies in Schulbauplanung einfließen - als Zukunftsinvestition? Welche Faktoren beeinflussen neben reinen Schülerzahlen die Definition zukunftsfähig?
Der Hauptzweck von Schule kann NICHT sein, eine vermeintlich optimale Energie-Bilanz auszuweisen, dem jährlichen Vorrechnen, wieviel Gas oder Heizöl im Vergleich zu früheren Jahren, dank energetischer Sanierung, Wärmepumpen und Fußbodenheizung eingespart wurde. Aber kein Wort darüber, dass die Stromkosten dank Dauerbeleuchtung und raffinierter Lüftungssysteme um 30% gestiegen sind. Strom, der in Deutschland zu 45% mit Kohle produziert wird. Es lebe die CO2-Bilanz... und kein Wort zur Bildungsqualität...
Deswegen im nächsten Beitrag: 4,5 Mio € für 36 Kinder und ein Dorf.
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