Der Burgenlandkreis ist der einzige Landkreis, der sich geweigert hat, die Schulentwicklungsplanung im Kreistag zu genehmigen. Folge war eine klare Rechtsunsicherheit , die Schließung der Grundschulen in Wetterzeube, Wolmirstedt und Prittitz ist trotzdem erfolgt. Insbesondere die Schließung in Wolmirstedt wirft bezüglich des Vorgehens viele Fragen auf. Geplant wurde im Burgenlandkreis auf der Basis "normal" besiedelt, also 60 Schüler ab 2014, 80 ab 2017.
Eine Mitteilung mit mehr Fragen als Antworten
Denn in der Magdeburger Regierungskoalition ist man sich offenbar einig geworden, bei den Mindestschülerzahlen keine Unterschiede im Land bei der Interpretation des ländlichen Raumes zu machen. So konnte es die Mitteldeutsche Zeitung von SPD-Landtagsmitglied Rüdiger Erben erfahren.
Nach seinen Worten werden die ländlichen Räume im Süden Sachsen-Anhalts zukünftig bezüglich der Mindestschülerzahlen ebenso wie die im Norden behandelt. „Das läuft darauf hinaus, dass 2017/2018 für Grundschulen außerhalb von Mittelzentren weiter die Mindestschülerzahl von 60 - und nicht wie erst vorgesehen von 80 - Bestandskriterium ist“, so Erben.....
.....Offiziell und detaillierter wird möglicherweise bereits in der kommenden Woche die Landesregierung informieren, äußerte Erben. Quelle mz
Daraus kann man entnehmen:
- Es wird fraktionsübergreifend eine Lösung ausgeköchelt. Nur für den Burgenlandkreis oder sämtliche ländlichen Regionen? Also auch Mansfeld-Südharz, Harz, und Börde? Alle kämpfen ja in einzelnen Regionen mit ähnlichen Problemen
- "Zukünftig" soll der Burgenlandkreis so behandelt werden wie der Norden.
SEPL-VO2014 gibt das nicht her!
Sie unterscheidet in dünn besiedelt oder normal besiedelt. Wenn nun der Burgenlandkreis als dünn besiedelt bezeichnet wird, was schon längst überfällig ist, dann gilt ab sofort und rückwirkend 52 Schüler Mindestschülerzahl und 13 Kinder für die Bildung der Anfangsklasse. Die Planung der Kommunen ist dahingehend nachzubessern.
Alles Andere ist willkürliche Flickerei, welche zu einem noch viel größeren Chaos in Sachsen-Anhalt führen wird. Vor allem ist aber das Hauptproblem nicht gelöst: Schulentwicklungsplanung auf Basis von "nur" Zahlen ist kein taugliches Planungsinstrument im ländlichen Raum. In wenigen Jahren fällt dieselbe Problematik den Beteiligten erneut auf die Füße. Unsicherheit und Dauerprovisorium bis 2025 sind garantiert!
DAS ist nicht seriös und kann nicht über die SEPL-VO2014 begründet werden.
SEPL-VO2014 hat ihre Schuldigkeit getan, es lebe STARKIII
Vor Monaten haben wir vom Aktionsbündnis die Meinung vertreten, SEPL-VO2014 sei nicht mehr als ein Türöffner für das energetische Sanierungs- und Wirtschaftsförderung-Programm STARKIII. Ziel der SEPL: Möglichst viele Schulen als bestandsgefährdet bezeichnen, um anschließend mit STARKIII und noch viel höheren Richtzahlen die Grundschullandschaft hin zur Zweizügigkeit umzugestalten.
Die erfolgten STARKIII-Bedarfsmeldungen sind der Beweis. Schulen mit einem Potential von derzeit weniger als als 130 Schülern (und weiteren Kleinschulen im Umfeld) haben keine Chance, an diese Fördermittel heranzukommen.
STARKIII ist das Schließungsinstrument !
Deswegen heißt es in der obigen Stellungnahme "künftig". Geschlossene Schulen bleiben es, obwohl sie geöffnet werden müssten. Das ist aber nicht im Interesse der STARKIII, wo man an einer zügigen Umsetzung interessiert ist. Neue Diskussionen sind nicht gewünscht, gefährden die EU-Gelder.
Jetzt ist die Landesregierung am Zug
Es gilt, die angekündigte Erklärung der Landesregierung abzuwarten. Gut möglich, dass diese "künftige" Lösung für alle dünn besiedelten Landkreise kommuniziert wird. Damit würde gesagt: Wir korrigieren jetzt auf vielfältigen Wunsch SEPL-VO2014 und diejenigen, welche ihre Schulen auf Grund der alten Verordnung geschlossen haben, hatten nun einfach Pech....
Viel spannender wird sein: Was wird in Sachen STARKIII Neues berichtet? Bleibt alles beim Alten? Dann werden die Kommunen zu Buhmännern, da sie (nach neuer Definition) bestandsfähige Schulen schließen müssen, um an STARKIII-Gelder kommen. Die Regierung lässt ihnen keine andere Wahl, wäscht sich aber die Hände in Unschuld.
Wird STARKIII nach unten korrigiert? Dann ist das totale Chaos perfekt, denn somit wären die Bedarfsmeldungen und teuer bezahlten energetischen Gutachten alle auf falschen Planungsgrundlagen erfolgt.
Das alles ist ein Fall für den Gemeinde- und Städtebund, den Bund der Steuerzahler, die parlamentarische und die die außerparlamentarische Opposition :
Wer beantragt bei den zuständigen Gerichten einen sofortigen Stopp der laufenden Umsetzung von SEPL-VO2014 und STARKIII und zwar so lange, bis überhaupt geklärt ist, auf welchen Planungsgrundlagen nachhaltig weiter gearbeitet werden kann?
Normenkontrollverfahren zeigt Wirkung!
Das von der Stadt Wanzleben eingeleitete Normenkontrollverfahren zeigt offensichtlich Wirkung. Die derzeit stattfindenden Korrekturen beziehen sich allesamt auf beklagte Punkte in diesem Verfahren.
Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort wird in den kommenden Tagen der zuständigen EU-Kommission ein Dossier mit den jüngsten Entwicklungen zukommen lassen und dabei beantragen, die Vergabe der EU-Gelder für STARKIII erneut zu überprüfen. Energetische Sanierung und Wirtschaftsförderung können nach unserem Rechtsverständnis NICHT das Ziel haben, den ländlichen Raum und die Schullandschaft auf Kosten der dort lebenden Familien umzukrempeln und gleichzeitig ein ganz anderes Ziel anzustreben: Zentralisierung der Grundschulangebote und Einführung der Zweizügigkeit als Grundschulstandard, definiert über haarsträubende Eckwerte für eine so genannte Bestandsfähigkeit.
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