Das Aktionsbündnis
Grundschulen vor Ort vertritt seit Monaten die Auffassung, dass sich
die Schulentwicklungsplanungsverordnung SEPL-VO2014 und STARKIII mit
den gegenwärtigen Richtwerten angesichts der demographischen
Prognosen rein rechnerisch langfristig NICHT umsetzen lassen. Mit
Änderungen in den kommenden Jahren ist also zu rechnen. Nun stellen
Sie sich folgende Situationen vor, die zurzeit im politischen Raum
diskutiert werden und auf welche Sie reagieren müssten:
- Verzicht auf Erhöhung der Mindestschülerzahlen in der SEPL-VO2014: Das kann bedeuten, dass von den ehemals fünf Grundschulen in Ihrer Kommune/Verbandsgemeinde nicht ein Standort, sondern drei Standorte bis 2023 bestandsfähig werden. Diese sind jedoch bereits in Ihr STARKIII-Projekt eingearbeitet und dieses ist in der Umsetzung. Wie erklären Sie Ihren Bürgern, dass der Gesetzgeber zwar die Möglichkeit des Weiterbestandes vorsehen würde, in Ihrem Falle aber davon kein Gebrauch gemacht werden könne?
- Förderprogramm für Kleine Schulen: Etwas, was heute schon gemacht werden könnte, denn der vorliegende Demographie-Check ist NICHT Auflage der EU. Finanzminister Bullerjahn hat diese Möglichkeit in den Raum gestellt, Sie wissen das. Was, wenn ein solches Programm 2019 aufgegleist wird, Sie aber keine Kleinen Schulen mehr haben, da diese bereits geschlossen wurden, um das zentrale STARKIII-Projekt Ihrer Kommune zu ermöglichen?
- Schulverbundslösungen: Ihr eben saniertes STARKIII-Gebäude mit 175 Schülern hat mit der Variante Schulverbund als Standort nur noch 100 Schüler und riskiert, im Jahre 2023 unter die 80-er Grenze zu fallen. Wie erklären Sie Ihren Bürgern, dass der Schulverbund NICHT umgesetzt werden kann, weil keine Mittel zum Erhalt oder der Realisierung notwendiger feuerpolizeilicher Maßnahmen im Budget vorhanden sind? Glauben Sie, für diese Argumentation finden sich dann politische Mehrheiten? Und: Befinden Sie sich damit auch auf der rechtlich sicheren Seite?
- Normal/dünn besiedelt: Änderungen dieser Definition sind in der Börde, im Harz, in Mansfeld-Südharz, im Burgenlandkreis überfällig. In Kombination mit einem Verzicht der Erhöhung der Mindestschülerzahlen in der SEPL-VO2014 für das Schuljahr 2017/18 und/oder Schulverbünden schaut die vom Gesetzgeber mögliche Schullandschaft mit großer Wahrscheinlichkeit völlig anders aus, als die Grundlagen, auf denen Sie heute planen. Sie hätten in Ihrer Kommune neuen Gestaltungsspielraum, auch hinsichtlich der gesamten Regionalplanung, wären nicht schon Schulen vorsorglich geschlossen und STARKIII-Projekte in der Umsetzung. Die Erfahrung lehrt: Die Menschen vor Ort wenden sich dann nicht an jene, welche für diesen Zustand politisch verantwortlich sind (Landesregierung und die sie tragenden Parteien), sondern sie wenden sich an die, die diese "Planungsvorgaben von oben" unten ausbaden müssen: Das sind Sie! Die Einwohner Ihrer Stadt/Verwaltungsgemeinschaft werden Sie für diesen Zustand verantwortlich machen!
- Rechtssicherheit: Was geschieht, wenn Bürger sich auf Grund einer neuen Verordnungs- oder Gesetzeslage an die Gerichte wenden und damit den Erhalt ihrer Schulstandorte erreichen? Können Sie denen bzw. gegenüber den Verwaltungsgerichten mit dem Argument STARKIII begegnen? Was gilt jetzt? SEPL-VO2014 und Bestand der Schule, welche Sie zu schließen gedachten oder schon geschlossen haben, oder STARKIII? Falls SEPL-VO2014 in welcher Form auch immer gilt, müssen Sie mit den verheerenden "Folgekosten" von STARKIII dagegen halten und einen "freiwilligen Bürgerentscheid" wider besseres Wissen und Gesetzeslage erzwingen. Das alles, um Ihre Gemeinde in nicht noch gravierende finanzielle Bedrängnis zu bringen. Das energetische Sanierungsprogramm STARKIII bestimmt also mit seinen Parametern Ihre Schulplanung. Etwas, was eigentlich durch SEPL-VO2014 geregelt wäre.
Haben Sie den Trojaner erkannt?
Anders gefragt: Würden Sie als Privatperson einen Kreditvertrag zu solchen Konditionen unterzeichnen? Hätten Sie als Privatperson überhaupt eine Chance, unter solchen Rahmenbedingen und in Anbetracht all dieser Ungewissheiten einen mittelgroßen Geschäfts- oder Privatkredit zu erhalten?
Zum Schluss dieser Beiträge:
Ist Ihnen auch aufgefallen, dass nicht in einem einzigen Satz von den Bedürfnissen der Kinder, der Eltern gesprochen wurde? Altersgerechte Beschulung beispielsweise? Kind verträgliche Schulwege? Kann man bei Schulwegen von über 15 Kilometern und täglichen Warte- und Fahrzeiten von mehr als 2 Stunden von guten und kindgerechten Lernvoraussetzungen für 6-10-Jährige sprechen? Mit keinem Wort wurde über Schulqualität, neue pädagogische Herausforderungen berichtet. Ist auch nicht nötig, wir sprechen ja von STARKIII. Wir führen da keine schulpolitische Diskussion, würde der Finanzminister sagen. STARKIII schafft aber schulpolitisch eine völlig neue Situation, welche so in SEPL-VO2014 NICHT vorgesehen ist. Ist Ihnen wohl bei dieser Geschichte?
Ist Ihnen bewusst, dass Kinder und junge Familien reduziert werden auf eine statistische Größe, dank welcher eine Kommune die Chance erwirbt, am EU-Fördertopf Suppe zu schlürfen? Familien und Kinder gehen dabei leer aus. Schmeckt Ihnen dieser Trojaner?
Deswegen fordern wir vom Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort und viele engagierte junge Familien in Ihrer Gemeinde den sofortigen Stopp der STARKIII- Bedarfsmeldungen und zwar so lange, bis geklärt ist, was aus den einzelnen Vorschlägen der Fraktionen zu SEPL-VO2014 geworden ist. Diesen Ergebnissen hat sich STARKIII anzupassen. Alles andere würde bedeuten, dass man künftig Häuser mit dem Dachstuhl zu bauen beginnt.
Wir freuen uns, wenn Sie unseren Protest auch als Kommune unterstützen und mit all Ihren Möglichkeiten darauf hinwirken, dass die Bedarfsmeldung 30.9.2014 ausgesetzt wird.
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