Die Risiken für
die Kommunen, welche sich jetzt auf STARKIII festlegen.
Heute geht es ja
„nur“ um die Bedarfsmeldung. Im kommenden Frühjahr erst kennt
man die genauen Konditionen der EU und dann werden die konkreten
Förderanträge zu stellen sein. Nur: Schulorganisatorisch müssen
Sie sich schon heute festlegen, nicht wahr?
- Was passiert mit Ihrem STARKIII-Projekt, wenn ab 2017-18 Schulverbünde möglich sein werden? Dann fehlen Ihnen Schüler aus Ihrem Demographie-Check! Selbst wenn die Anforderungen in Bezug auf die Mindestschülerzahlen nachträglich nach unten angepasst werden, vor allem jedoch, wenn SEPL-VO2014 auf eine Erhöhung der Mindestschülerzahlen 2017/18 verzichtet, sitzen Sie möglicherweise auf einem überdimensioniert und teuer sanierten Grundschulgebäude, haben aber zusätzlich Investitionsbedarf an den Schulstandorten, welche nun plötzlich bestandsfähig sind.
- „Vorsorgliche Schließung“, um genau dies zu verhindern? Im Fall Staßfurt-Löderburg ist das ein Thema! Mancher nimmt wahr, dass auf diesem Wege die eigenen Gemeinde an Attraktivität als familienfreundlicher Wohnort verliert, Ortsteile zunächst gegeneinander ausgespielt, die „Verlierer“ im Wettbewerb um Landes-/EU-Förderung langfristig aufgeben werden. Dem Kommunalentscheid für einen Bildungsstandort (und gegen einen oder sogar mehrere) folgt eine Entscheidung insbesondere der jungen Familien über die Zukunft für das eigene Wohnen und Arbeiten.
- Kostenbeteiligung der Kommune: Voraussichtlich 1/3 der Gesamtkosten ist durch die Kommune aufzubringen. Ohne eigenen Beitrag der Kommune, meist durch Verschuldung aufgebracht, läuft nichts. Gleichzeitig verknappt das Land den Spielraum der Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen. Die stehen vor schwierigen Entscheidungen – müssen andere Infrastrukturprojekte zurückfahren, müssen Prioritäten setzen. Eine Priorität wird die Schuldentilgung sein - Geld, welches in anderen Ortsteilen fehlen wird.
- Grenzfälle: Ihre Kommune besitzt zwei Schulstandorte, beide schrammen 2017/19 haarscharf an den geforderten Mindestschülerzahlen vorbei oder liegen knapp darunter. Im Zusammenhang mit STARKIII möchten Sie den Standort, der 2018 bei 78 Schülern liegt, mit fortschreibender Schulplanung Ende 2017 schließen und damit Demografiefestigkeit für STARKIII erreichen. Was machen Sie eigentlich, wenn besagter Schulstandort im Laufe des Jahres 2017 85 Schüler aufweist, Tendenz stabil? Wie und auf welcher Gesetzesgrundlage kriegen Sie diesen geschlossen?
- Risiko Privatschulen: Selbst wenn sich kein Buchstabe an SEPL-VO2014 und STARKIII ändern würde, ist Ihr Förderprojekt möglicherweise gefährdet. Die Schließung von weiteren ca. 50 Schulen in den kommenden 4 Jahren führt zu einem Vakuum. Was machen Sie eigentlich, wenn eine Schule in freier Trägerschaft eröffnet, innerhalb von 4 Jahren zweizügig arbeitet und somit 120-160 Schüler aus ihrem Planungsgebiet abzieht? Wenn die Schule in Ihrer Gemeinde mit ihrem STARKIII-sanierten Gebäude unter die geforderten 80 Kinder fällt und laut SEPL-VO2014 auch nicht mehr bestandsfähig ist? Schulen in freier Trägerschaft genießen den Schutz von Grundgesetz und Landesverfassung
- Wer bezahlt eigentlich die Auflösung eines STARKIII-Schulstandortes? Schon jetzt werden doch sanierte Gebäude aufgegeben! Einmal abgesehen von den Folgekosten für nicht mehr genutzte Gebäude, die sich gar nicht so einfach vermarkten lassen. Neben den Schulden, die Ihre Gemeinde schon hat, wären ja dann auch Rückzahlung der Fördergelder fällig. Durch wen? Informieren Sie sich über das, was in Wolmirstedt derzeit mit einem solchen Förderprojekt läuft!
Mit Einreichung des
Förderantrages bewegen Sie sich als Kommune planerisch auf
unglaublich dünnem Eis. Während 15 Jahren (nach Fertigstellung!)
hängen obige Fragen wie ein Damoklesschwert über Ihrer Gemeinde,
denn es geht da um recht viel Geld, das haben Sie sicherlich schon
ausgerechnet.
Ist es sinnvoll, eine
Schullandschaft ausschließlich auf der Basis von unsicheren
Zukunftsprognosen über die Bevölkerungsentwicklung auf 15 Jahre zu zementieren?
Eine
STARKIII-Kommune wird aus politischen und finanziellen Gründen alles
daran setzen, über die EU-Laufzeit ihr Gebäude zu halten, auch wenn
sich andere Möglichkeiten und Entwicklungen abzeichnen. Damit wird
auch gesagt, dass sich in der Kommunalentwicklung strukturell kein weiterer Planungs-Spielraum mehr ergibt.
Vor allem aber begeben Sie sich gestalterisch
auf einen Weg, der europaweit seinesgleichen sucht: Der Weg von CDU
und SPD, wie er zurzeit beschritten wird, bedeutet Zentralisierung
von Grundschulstandorten, während sich die meisten anderen Länder
und Bundesländer daran machen, den ländlichen Raum mit einem
feingliedrigen Schulnetz und Schulverbünden zu stützen und zu
fördern.
Daraus erwächst Sachsen-Anhalt ein gravierender Standortnachteil im Bemühen um Zuzug oder das Halten von jungen Familien.
Beispiel Österreich, seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert. Bayern gibt Bestandsschutz für Grundschulen ab 26 Kindern usw.
Wir protestieren gegen die STARKIII-Bedarfsmeldung zum jetzigen Zeitpunkt, weil diese die Kommunen in ihrer Schulnetzplanung überstürzt zu einer Verdoppelung der Mindestschülerzahlen (im Vergleich zur geltenden SEPL-VO2014) zwingt. Ein familien- und kindgerechtes Schulnetz sieht anders aus und rechnet sich.
Beschweren Sie sich als Behörde bei der Landesverwaltung, in der Presse, beim Städte- und Gemeindebund, bei der Kommunalaufsicht, bei Ihren Parteifreunden im Landtag!
Nehmen Sie teil an den Demonstrationen unserer lokalen Initiativen,
rufen Sie selbst zu solchen Kundgebungen auf. Nehmen Sie Ihre Kommunalinteressen wahr!
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