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STARKIII- Das Trojanische Pferd (1): Auf dem Weg in die Kommunen

Mit den folgenden drei Beiträgen richten wir uns an die Entscheidungsträger in den Kommunen, welche sich derzeit mit der Bedarfsmeldung für das STARKIII-Förderprogramm auseinandersetzen und bis 30.9 2014 ihre Unterlagen einreichen müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sie beschäftigen sich derzeit mit der Bedarfsmeldung für StarkIII und müssen unter enormem Zeitdruck einen Katalog des Finanzministeriums abarbeiten, welcher Ihnen am 12. Juni anlässlich der STARKIII-Konferenz in Magdeburg übergeben wurde. Obwohl es sich lediglich um eine Bedarfsmeldung handelt, müssen Sie sich schon sehr detailliert positionieren:
  • Haben Sie auch schon zwischen 8000 und 15000 € bewilligt, um durch ein Fachbüro die geforderten energetischen Gutachten darstellen zu können?
  • Rechnen Sie ebenfalls, wie Sie den Demographiecheck bestehen, wie viele Schüler Ihre Grundschulen brauchen, um bestandsfähig zu sein? Die Rechnung ist einfach: Bei einer prognostizierten Schülerabnahme von 40% bis 2030 wären also mindestens 100 Schüler im Jahre 2030 noch 60% der heutigen Schülerzahlen. 100% wären also mindestens 160 Schüler im normal besiedelten Raum.
  • Gibt es auch bei Ihnen Überlegungen, welche Schulen in den Jahren 2018 bis 2023 zusätzlich geschlossen werden könnten, um nicht unter diese Grenze zu fallen? Schulen, welche dann knapp 80 Kinder haben und deren Schließung man schon jetzt in die Planungen „einbauen“ könnte bzw. müsste, um den STARKIII-Anforderungen zu entsprechen?
  • Wurde Ihnen von den Beratern auch schon angedeutet, dass im Falle einer STARKIII-Förderung Ihres großen Erfurt-Schulgebäudes auch ein zweiter Standort in Ihrer Kommune, welcher eigentlich noch bestandsfähig wäre, bereits eingearbeitet werden müsse?
Antworten auf diese Fragen sind zweifellos schwierig. Sie werden dadurch nicht einfacher, dass auf Landesebene die aktuelle Diskussion darauf hinausläuft, dass sich die Rahmenbedingungen ändern werden:

Die Fraktionschefs vor und während der Sommerferien zu SEPL-VO2014
  • CDU: Bildung von Schulverbünden spätestens nach 2016, um 2017 /18 zweite Schließungswelle zu verhindern.
  • SPD: Über tiefere Mindestschülerzahlen im ländlichen Raum muss nachgedacht werden.
  • Grüne: Es fehlt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur SEPL-VO2014! (Was eigentlich Voraussetzung wäre, SEPL-VO2014 überhaupt auf den Weg zu bringen.
  • Linke: Förderkriterien von STARKIII müssen an SEPL-VO2014 angepasst werden (Anliegen wurde in Ausschuss überwiesen).

Dann noch dies:
  • Finanzminister Bullerjahn im Landtag vom Juni: Zu einem späteren Zeitpunkt solle ein neues Förderprogramm für „Kleine Schulen“ aufgelegt werden.
  • Landkreise: Mehrere Landkreise haben Resolutionen eingereicht, wonach die Definition normal besiedelt/dünn besiedelt korrigiert werden müsse.
  • Normenkontrollverfahren der Stadt Wanzleben: Hier soll durch das Oberlandesgericht festgestellt werden, ob SEPL-VO2014 und deren Umsetzung überhaupt statthaft ist (dies ist nur einer von mehreren Punkten, welche bemängelt werden).

Wenn nur EIN einzelner Punkt der obigen Vorschläge umgesetzt wird, müssen/können die Kommunen Erhalt oder Schließung von Schulen neu planen, müsste auch der Schulentwicklungsplan im jeweiligen Landkreis überarbeitet werden. Partei übergreifend scheint Konsens zu bestehen, dass diese SEPL-VO2014 des Landes mit Gültigkeit bis 2019 verändert werden muss. Nur Sie als Standortgemeinde sollen sich auf Grund der alten SEPL-VO2014 festlegen und das auf 15 Jahre!

Würden Sie sich nicht auch ein besser abgestimmtes Vorgehen von Kultus- und Finanzministerium wünschen?


Wir protestieren gegen die STARKIII-Bedarfsmeldung zum jetzigen Zeitpunkt, weil diese die Kommunen in ihrer Schulnetzplanung überstürzt zu einer Verdoppelung der Mindestschülerzahlen (im Vergleich zur geltenden SEPL-VO2014)  zwingt. Ein familien- und kindgerechtes Schulnetz kann ja wohl nicht über einen energetischen Sanierungs-Katalog und die willkürliche Festsetzung eines damit in Verbindung stehenden Demografie-Checks erzwungen werden. 

Beschweren Sie sich als Behörde bei der Landesverwaltung, in der Presse, beim Städte- und Gemeindebund, bei der Kommunalaufsicht, bei Ihren Parteifreunden im Landtag!

Nehmen Sie teil an den Demonstrationen unserer lokalen Initiativen,
rufen Sie selbst zu solchen Kundgebungen auf. Nehmen Sie Ihre Kommunalinteressen wahr!


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